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4. Mai 2020: Von Wolff E. an Jan Brill Bewertung: +24.00 [24]

Ich hatte auch dann den BWLV geschrieben, weil ich den Standpunkt "völlig daneben" fand. Das war die Antwort

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ich habe Ihre Mail an unseren Geschäftsführer gelesen.

1.

Jeder darf in diesem unserem Lande seine Meinung äußern, auch Sie.

2.

Beleidigende Äußerungen sind aber nicht zulässig.

Ich verbitte mir Beleidigungen gegenüber unserem Geschäftsführer, er handelt im Sinne des Vorstandes.

3.

Ich bin sehr froh, dass Sie nicht Mitglied im BWLV sind.

Dann gabe es noch Email-Ping-Pong und klarstellungen meiner Meinung. Das letze Mail war dann das:

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Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

Ihrer Homepage entnehme ich, womit Sie sich beschäftigen.

Sind Sie auch daran interessiert den BWLV bei einer Funklösung für das Klippeneck zu beraten ?

Und das war das "Urschreiben" an den BWLV:

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Sehr geehrter Herr Hallmayer,

bezugnehmend auf Ihren „Aufruf“ dass wir doch bitte alle nicht fliegen sollen, stelle ich hiermit etwas richtig. Sie als Vereins/Verbandsgeschäftsführer können dem normalen Privatpilot gar nichts vorschreiben, Sie reden sogar von „Verstößen“, die gibt es genauso wenig gab wie Sie „befugt“ sind, das Fliegen zu verbieten, den leider kommt das in Ihrem Schreiben genauso rüber. Das ist ein Grund mehr, sich solchen Verbänden und Vereinen nicht anzuschließen. Ein Verein bzw. der Geschäftsführer, der in voreiliger „Gehorsam“ solche Schreiben aufsetzt und aus Geboten und Bitten gleich bei anderer Auslegung der Sache von Verstößen redet, hat nicht nur auch meiner Sicht an dieser Position nichts verloren.

Die Aufgabe eines Vereines ist es, das Fliegen für viele unkompliziert und so preiswert wie möglich zu machen. Das vermisse ich allerdings in Ihrem Schreiben bzw. das nicht erwähnen, was jetzt noch geht und was nicht (man kann nämlich sehr wohl noch legal fliegen). Aber genau das hätte ich von einem Verein oder Verband, vertreten vom Geschäftsführer erwartet. Und dann die Anmaßung „Dieser Aufruf an die Segelflieger gilt aber in gleicher Weise für den Luftsport insgesamt“. Sorry, aber Thema verfehlt „6“ setzen. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, ein Flugzeug zu bewegen. Solange man die gesetzlichen Regeln bezüglich Corona der Bundesregierung einhält, spricht nichts dagegen, ein Flugzeug zu bewegen. Auch das Argument, das man ggf. bei einem Unfall „Rettungskräfte“ bindet, klemmt ganz gewaltig. Es ist ja nicht so, das es jede Woche fünf Flugunfälle mit Verletzten in der GA gibt. Wenn dem so wäre, wäre es sehr schlimm und wir würden dann bestimmt irgendwas falsch machen. Nach dieser Argumentation müsste reiten, joggen, Radfahren, Bodenturnen, Motorrad fahren, Oldtimer Cabrios usw. genau so „verboten“ werden. Ist es aber nicht, genauso wenig ist das fliegen verboten. Es gibt Einschränkungen und diese sollten Sie als Verband/Verein aufführen und nicht alles „verbieten“ und statt dessen den Leuten ein schlechtes Gewissen einreden, wenn sie trotzdem fliegen.

Und bitte hören Sie auf von „Luftsport“ zu reden. Das Leistungsfliegen (z.B. Kunstflug und Streckensegeln) wird mit Sicherheit nur von wenigen Piloten gemacht. Die meisten wollen einfach nur „in die Luft“ und mal eine Weile „die Welt da unten“ vergessen. Motorflieger wollen meist nur in die Luft oder von A nach B oder das „berühmte“ Kaffeefliegen. Das alles hat nichts mit Sport zu tun, zumal man auch mit keinem anderem einen Wettkampf austrägt. Was spricht dagegen, einfach von Hobby und Freizeitgestaltung zu reden? Und jetzt bitte nicht den Hobbypilot oder Sportfliegerbegriff nutzen. Es heißt ja auch nicht Hobbyreiter sondern einfach er oder sie „reitet“. Auch da gibt es Meisterschaften, aber die meisten wollen einfach nur reiten und haben mit Meisterschaften weniger was am Hut. Wobei beim Reiten im Gegensatz zum Fliegen auch eine körperliche Ertüchtigung statt findet.

@Jan, sollte ich mit diesem Post gegen irgendwas verstoßen, lösche es bitte einfach. Du hast genug anderen und echten Ärger.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen etwas Einsicht und einen Blick über den Tellerrand und bin froh, das ich mit Ihrem Verband/Verein nichts zu tun habe.

4. Mai 2020: Von Jan Brill an Wolff E. Bewertung: +11.00 [11]

Hi Wolff,

Ist das das komplette Schreiben? Und daraufhin kam "Beleidigende Äußerungen sind aber nicht zulässig. Ich verbitte mir Beleidigungen gegenüber unserem Geschäftsführer, er handelt im Sinne des Vorstandes." Echt jetzt? Oder ist das einfach der neue Brieffuß bei jedweder Kommunikation mit den Mitgliedern?

Was machen die eigentlich wenn wirklich mal jemand auf den Putz haut?

viele Grüße
Jan

4. Mai 2020: Von Andreas Ni an Wolff E.

Das ist eine klare Ansage. Dass man kein tatsächliches Interesse hat an Mitgliedern hat, und es bestätigt mich, zu Gunsten von PuF ausgetreten zu sein, wenn es auch in meinem Falle der Rheinlandpfälzische Verein war und Ernst Eymann dort - und generell - hervorragende Arbeit zu leisten scheint (zumindest aus meiner Sicht, aber womöglich bin ich befangen, weil ich ihn persönlich kenne und sympathisch empfinde).

Meine Ansage also: Austreten Austreten Austreten (angelehnt an Jans Phraseologie: "Abos Abos Abos" :-)

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Was als Beleidigung empfunden wird und was nicht, hängt vom "Empfängerhorizont" ab.

Deshalb sollten Beleidigungen - solange nicht Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung oder Mobbing vorliegen - aus dem Strafrecht ins Zivilrecht verbannt werden (wo sie in den USA bspw. auch sind). Dann sind sie dem Staatsanwalt egal, der Beleidigte muss, wenn er die Gerichte bemühen will, auch die Kosten bezahlen, und alle haben mehr Ruhe.

Leider geht der Trend in die andere Richtung. Als "Hatemail" wird heutzutage schon so mancher Tweet bezeichnet, der bspw. einem Politiker oder Manager die Kompetenzen für dessen Amt abspricht. Oder einfach eine andere Meinung, vielleicht ein wenig pointiert ausgedrückt.

Having said that: ich fand Jans Formulierung "mal überlegen, ob man eine Meinung auch ohne Hitlervergleich oder Formalbeleidigung äußern kann" sehr treffend. Auch für so manchen Foristen hier.

@Wolff: guter Brief, treffend formuliert und die Reaktion darauf doch eher kindisch-eingeschnappt.

4. Mai 2020: Von Sven Walter an Andreas Ni Bewertung: +9.00 [9]

Danke Wolff fürs a) Schreiben und b) Publizieren dieses exzellenten Beitrages. Auch dir, Jan, gebührt ganz großer Dank für das differenzierte Publizieren der aktuellen Herausforderungen.

Von einem Verband erwarte ich eigentlich in der derzeitigen Lage anderes - da die hier ja offenbar mitlesen, ein paar virologisch sinnvolle Vorschläge zur Verwendung unserer (Zwangs-)Gebühren:

a) FoF unverzüglich umzusetzen - eine Kontaktquelle weniger, bei dem wenigen Flugverkehr derzeit perfekt zum Aufgleisen. Ausbau Landegebühr-Anwenderprogramme.

b) Genau dafür in den Mitgliederzeitschriften eine Kurzhandhabung sowie lange Ausführung für Platzrundenfunkverkehr zu Wiederholung und Vertiefung, um das zur Förderung der Sicherheit umzusetzen.

c) Mittel zu beantragen, an jedem Landeplatz vollautomatische Zapfsäulen mit VISA oder Mastercard umzusetzen. Handschuhe können wir schon selbst mitbringen. Belebt die Konjunktur, dezentrale wirtschaftliche Belebung und Erreichbarkeit der Provinz. Ausbau App2Drive etc. auch an "Sportflugplätzen", wir müssen JETZT handeln, um als Teil der hilfreichen kritischen Infrastruktur mit bürgerschaftlichem Engagement wahrgenommen zu werden.

d) Platzgenehmigungen überall auf mindestens Daytime VFR. Gerne PCL dazu und Grasbahnen befestigen oder gleich eine Asphaltstrecke draus zu machen. Wer weiß, was uns als nächste Pandemie drohen könnte, wo Kleinfracht auch mal dezentral in Labors etc. geflogen werden müsste.

e) Umbau FCL zu deutlich mehr Simulatortraining. Lässt sich am leichtesten virologisch sauber trennen. Gruppengenehmigung für standardisierte Sims (z.B. Redbird standardmäßig zu zertifizieren, wie im FAA-Land. Leute bleiben eher current oder machen ein IR dazu, wenn sie vom Ausbilder ganz leicht durch die Plexiglasscheibe getrennt werden können)

f) Anerkennung von 100 h Segelflug für den fATPL UND CPL. Airmanship pur, geringere CO2-Produktion. (in dem Kontext: PV auf alle Hangardächer, Anschaffung von Pipistrel 128 Velis, damit man ein PR-Thema für die Öffentlichkeit hat. Streckenflug mit unseren ollen Lycosauriern etc., fit und current bleiben im sehr leisen Platzrundenbomber).

g) Fly Ins organsisieren mit korrekter Schutzdistanz - falls wir denn wirklich eine Vorbildfunktion haben sollen.

h) Rechtsfortbildung für Verbandsobere - 266 StGB (Untreue) ist zwar ein ziemlicher Gummiparagraph, aber die Behauptung oben ist vollkommen absurd. Und peinlich in der Außenwahrnehmung.

i) Ausbau Waldbrandpatrouille in alle Bundesländer. Die nächste Omega-Wetterlage kommt bestimmt, auch wenn hier in EDFZ der Boden gerade ganz gut angefeuchtet wird.

4. Mai 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

Austreten ist eine kurzsichtige Wutreaktion, Verständlich, aber falsch. Der DAeC ist so wie er ist, aber es ist wie bei den politischen Parteien, sie können nur so gut sein wie ihre Mitglieder, die sich für Funktionen aufstellen lassen. Draufschlagen verbessert nichts, macht aber die Interessenvertretung der Kleinfliegerei kaputt. Die ist längst nicht so sichtbar wie dumme Statements eines Verbandfürsten, aber sie wird von beharrlichen Fachleuten gemacht, die ohne Mitgliedsbeiträge aufgeben müssen.

Die AOPA ist wertvoll, aber kein Ersatz. Sie vertritt nur den Motorflug und hat kaum Finanzkraft.

4. Mai 2020: Von Wolff E. an Jan Brill Bewertung: +5.00 [5]

Ja, das war das komplette Schreiben von mir an Herrn Hallmayer. Geantwortet hat dann der BWLV Vizepräsident und Schatzmeister Hans-Jiachim Pross. War auch etwas verwundert.

Das war meine Antwort auf Herrn Pross, vermutlich habe ich ihn dann erst auf das PuF aufmerksam gemacht.

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Guten Tag,

ich kann in meinem Schreiben an Ihren Geschäftsführer keinerlei Beleidigungen feststellen, nur sehr deutliche Klarstellungen der Sachverhalte. Und „verbitten“ können Sie mir gar nichts, dass haben Sie selber in Punkt „1“ geschrieben. Und zu Punkt „3“,, ja da bin ich auch froh, dass ich nicht Ihrem Verband angehören „muss“. Da lobe ich mir die AOPA mit Herrn Michael Erb an der Spitze, der geht die ganze Sache anders an. Hier mal der Link. https://aopa.de/2020/04/08/coronavirus-leitfaden-zur-desinfektion-von-flugzeugen-der-allgemeinen-luftfahrt/ Das nenne ich mitgliederorientierte Vereinsarbeit. Ich bin übrigens Mitglied dort.

So als Tipp, schauen Sie mal auf die Seite von Pilotundflugzeug, da sind einiger meiner Meinung. So ganz falsch liege ich da wohl nicht…..

Und was ich überhaupt nicht verstehe, auf die Punkte gehen Sie gar nicht ein. Sind Sie immer noch der Meinung, dass das Fliegen mit kleinen Flugzeugen „verboten“ ist?

4. Mai 2020: Von Andreas Ni an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +2.00 [2]

Ich hatte noch nie irgendwas von den Verbänden, und auch nie von der AOPA. Ganz im Gegensatz zu PuF, damals mal Heiko Teegen, und Jan schliesslich mit seinem Artikel über mich und mein Strafverfahren, welches nach §170 StPo eingestellt wurde.

Ich brauche keine Verbände und schon garnicht, wenn ich solch ein Verhalten lese wie Wolff gegenüber.

4. Mai 2020: Von Michael Söchtig an Andreas Ni Bewertung: +10.00 [10]

Die Belange der General Aviation wird man langfristig nur dann erfolgreich einbringen, wenn man an einem Strang zieht - egal ob IFR Motorflieger mit der 2-Mot, Vereinscharterer der jeden Flug mit der 152 lange spart, UL Flieger oder Segelflieger. Wenn man da auch noch gegeneinander arbeitet, dann haben die wirklichen (Flugplatz-)Gegner schon gewonnen.

Insofern fände ich es sinnvoller, mehr miteinander statt übereinander zu reden. Allerdings setzt das auch die Bereitschaft des Verbandes voraus.

Vielleicht wäre der Verein gut beraten, statt Löschungsaufforderungen lieber Gesprächsangebote per Mail zu kommunizieren.

4. Mai 2020: Von Andreas Ni an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Die Belange der General Aviation wird man langfristig nur dann erfolgreich einbringen, wenn man an einem Strang zieht

Diese Geschichte beweist einmal mehr, dass diese Vereins-Schranzen kein Strang sind, an dem ich ziehen mag, Michael.

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Andreas Ni Bewertung: +2.00 [2]

Bei aller berechtigter Kritik am BWLV schlage ich vor, hier im Ton sachlich zu bleiben trotz gebotener inhaltlichen Deutlichkeit.

Am Ende wird Jan mit unnötiger Korrespondenz belästigt.

Wolff hat es in Perfektion vorgemacht.

4. Mai 2020: Von Sven Walter an Andreas Ni Bewertung: +2.00 [2]

Da pauschalierst du indes auch wieder. Und Schranze ist nicht eben eine aufwertende Bezeichnung. Wenn der Aeroclub NRW es besser macht als der DAeC, ist das zwar noch nicht das Optimum, aber denjenigen, die es noch schlechter machen, ein Vorbild nach oben.

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Lese gerade vom hessischen Luftsportverband ein Schreiben vom 2.5.2020:

"In dieser Woche haben die Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt mit jeweiligen E-Mails an Vereine und Flugschulen die Rechtsauffassung geäußert, dass Flugbetrieb auf genehmigten Flugplätzen, also auch auf Segelfluggeländen, grundsätzlich zulässig sei. ...

Beide Regierungspräsidien betonen dabei, dass bei jeglichem Flugbetrieb die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnungen der Hessischen Landesregierung (verlängert bis zum 10.05.) eingehalten werden müssen.
Neben den allgemeinen Ver- und Geboten gilt nach diesen Verordnungen für den Sport grob zusammengefasst Folgendes:
1.Sportanlagen sind zu schließen
2.Sportbetrieb ist einzustellen
3.Zusammenkünfte in Vereinen sind verboten

Die Mitteilungen der Regierungspräsidien beruhen auf der Annahme, bei den Flugplätzen handele es sich nicht um Sportanlagen im Sinne der hessischen Corona-Verordnungen. Diese Auffassung hören wir als Luftsportler natürlich gern."

Zu dieser "Annahme" fällt mir nur Loriot ein: "Ach was".

Wenn jetzt noch ein wenig Hirn von Hessen nach Bayern ausgeliehen werden könnte....

4. Mai 2020: Von Norbert S. an Chris _____

Wenn jetzt noch ein wenig Hirn von Hessen nach Bayern ausgeliehen werden könnte....

Aber bitte keines das schon von Sars-Cov-2 befallen ist !

Auch nicht nach BW schicken. Deren Verband tut mir nämlich leid, und wir sollten ihn nicht weiter quälen ...

4. Mai 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Was als Beleidigung empfunden wird und was nicht, hängt vom "Empfängerhorizont" ab."

Sorry, aber diese Aussage ist juristischer Unfug. Ansonsten würde jeder selbst freihändig definieren können, wann er beleidigt wurde. Genau das aber kann niemand, auch kein Verbandsfunktionär oder Politiker. Zu dem Thema könnte Frau Künast aus leidvoller Erfahrung sicher noch einiges sagen.

"Deshalb sollten Beleidigungen - solange nicht Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung oder Mobbing vorliegen - aus dem Strafrecht ins Zivilrecht verbannt werden (wo sie in den USA bspw. auch sind). Dann sind sie dem Staatsanwalt egal, der Beleidigte muss, wenn er die Gerichte bemühen will, auch die Kosten bezahlen, und alle haben mehr Ruhe."

Das ist bei uns seit Jahrzehnten ähnlich. Beleidigungen sind i.d.R. Privatklagedelikte, um die sich kein Staastanwalt kümmert und natürlich trägt der Kläger dabei das finanzielle Risiko.

4. Mai 2020: Von Claus Vischer an Chris _____

Hallo Chris!

Könntest Du eine Quelle dieser Einschätzung der hessischen Regierungspräsidien nennen oder die Email mir - zB als PM weiterleiten?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Claus

also - folgender wettbewerb:

die leser von PuF und forumsschreiber rufe ich hiermit auf:

1. so viele mitglieder wie möglich als PuF abonennten zu werben

2. so viele ausstrittschreiben auf grund der aktion zu sammeln

3. so viele PuF-abos wie mögich und wichtig -"traceable"- an puf-factory zu schicken

der mit den meisten überläufern und abos, ausgezählt von einem zertifiziertem

labor bekommt ein bac-co-patrol gratis!

ende des wettbewerbs: 30.8.2020

mfg

ingo fuhrmeister

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Sorry, aber diese Aussage ist juristischer Unfug.

Es war keine juristische Aussage. Ich schrieb von "Empfindung". Manche Personen sind halt sehr leicht zu beleidigen. Als ich mal den Notruf anrief und nach einer Stunde noch keiner gekommen war, fragte ich beim dritten (!) Anruf etwas ungehalten - ich war nachvollziehbarerweise in einer Stresssituation - was die Herren eigentlich beruflich so tun... oh oh, was ich da zu hören bekam.... ich hab's mir dann gespart nachzufragen, warum die Polizei so zarte Gemüter einstellt...

Meines Wissens sind Beleidigungen hier Strafrecht. Und natürlich Antragsdelikte. Aber "Privatklageweg"? Zahlt der Antragsteller das Verfahren? Ich glaube nicht. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Claus Vischer Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke, ich kann den Brief hier auch posten. Es ging ja an viele Adressaten und hat mich über Weiterleitungen erreicht. Ich finde den Inhalt recht treffend.



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Zweites_Corona_Update_vom_02052020.pdf
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4. Mai 2020: Von Sebastian Reis an Chris _____

Unabhängig davon ob es sinnvoll ist auszutreten oder nicht - könnte mir jemand erklären warum man als Verein überhaupt verpflichtet ist Mitglied beim Daec zu sein? Insbesondere wenn man ein reiner Motorflugverein ist ohne Ausbildung oder Ähnliches?

4. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Sebastian Reis Bewertung: +9.00 [9]

könnte mir jemand erklären warum man als Verein überhaupt verpflichtet ist Mitglied beim Daec zu sein?

Ein Verein ist natürlich nicht verpflichtet, im DAeC Mitglied zu sein. Mit entsprechendem Aufwand kann er auch seine eigene Technik- und Ausbildungsorganisation betreiben (mein Verein z.B. tut das, zumindest im Motorflug - ist aber trotzdem im BWLV/DAeC), auch wenn das gerade für Segelflugvereine i.d.R. nicht zu stemmen sein dürfte.

Die Globalerlaubnisse bei Technik und Ausbildung, der Zugang zu teils erheblichen Fördermitteln, die Angebote für Jugendliche... Also bei aller absolut berechtigten Kritik, gerade auch aktuell: Dass unsere Verbände für nichts gut sind, das kann man so nun auch nicht stehenlassen. Der Standard-PuF-Forist gehört vielleicht weniger zur Zielgruppe - bitte bedenkt aber, dass das, was viele Leute hier (ja, ich bisweilen auch!) mit einem Wochenendtrip verbraten, gerade für viele Vereins-/Verbandsmitglieder ein Dreijahresbudget für die Fliegerei ist. Anderer Planet...

Einen, nicht spalten! Für die letztgenannte Zielgruppe tut z.B. die AOPA wenig bis nichts - ist sie deswegen eine schlechte Interessenvertretung?

Ich habe übrigens an Herrn Laur (BWLV-Präsident) ebenfalls einen durchaus kritischen Brief geschrieben und eine sehr vernünftige, differenzierte Antwort bekommen.

4. Mai 2020: Von Sven Walter an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Die ist natürlich vertraulich. Und danke fürs Schreiben, aber hat es was bewirkt?

Über Taktik des offensiven Vertretens und des Zähmens vieler sehr unabhängiger Geister sollte man sicherlich nicht zu hohe Anforderungen stellen, aber solange man sich gnadenlos sachlich ans Virologische hält, ist die Linie gar nicht so schwer.

Unterbricht das die Infektionskette? Machen, gerade im Hobbybereich.

Ist es sinnlose Solidarität? Höflich weiterhin fliegen.

4. Mai 2020: Von Sebastian Reis an Tobias Schnell

Gute Argumente Tobias!

Das mit den Versicherungen ist mir auch noch als Pluspunkt eingefallen - natürlich kann man das Alles auch extern absichern und es bleibt wahrscheinlich immer noch was übrig ... aber wenn ich dann wieder an die ehrenamtlich tätigen Fluglehrer aus meiner Segelflugausbildung damals denke, muss ich dir Recht geben.

4. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Und danke fürs Schreiben, aber hat es was bewirkt?

Ein einzelnes Schreiben bewirkt sicher gar nichts, aber vermutlich hat er noch "etwas" mehr Post bekommen. Und die Linie, die der Verband inzwischen öffentlich auf seiner Webseite vertritt, geht durchaus in die richtige Richtung.

4. Mai 2020: Von Lutz D. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Für die letztgenannte Zielgruppe tut z.B. die AOPA wenig bis nichts - ist sie deswegen eine schlechte Interessenvertretung?

Das kann ich natürlich so nicht stehen lassen :-). Ich erinnere daran, dass die Kostenteilung insbesondere auch auf das persönliche Engagement von Michael Erb und seinerzeit dem IAOPA-Europe Chef, Martin Robinson, zurückzuführen ist. Mit eher


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