Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. Mai 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Was als Beleidigung empfunden wird und was nicht, hängt vom "Empfängerhorizont" ab."

Sorry, aber diese Aussage ist juristischer Unfug. Ansonsten würde jeder selbst freihändig definieren können, wann er beleidigt wurde. Genau das aber kann niemand, auch kein Verbandsfunktionär oder Politiker. Zu dem Thema könnte Frau Künast aus leidvoller Erfahrung sicher noch einiges sagen.

"Deshalb sollten Beleidigungen - solange nicht Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung oder Mobbing vorliegen - aus dem Strafrecht ins Zivilrecht verbannt werden (wo sie in den USA bspw. auch sind). Dann sind sie dem Staatsanwalt egal, der Beleidigte muss, wenn er die Gerichte bemühen will, auch die Kosten bezahlen, und alle haben mehr Ruhe."

Das ist bei uns seit Jahrzehnten ähnlich. Beleidigungen sind i.d.R. Privatklagedelikte, um die sich kein Staastanwalt kümmert und natürlich trägt der Kläger dabei das finanzielle Risiko.

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Sorry, aber diese Aussage ist juristischer Unfug.

Es war keine juristische Aussage. Ich schrieb von "Empfindung". Manche Personen sind halt sehr leicht zu beleidigen. Als ich mal den Notruf anrief und nach einer Stunde noch keiner gekommen war, fragte ich beim dritten (!) Anruf etwas ungehalten - ich war nachvollziehbarerweise in einer Stresssituation - was die Herren eigentlich beruflich so tun... oh oh, was ich da zu hören bekam.... ich hab's mir dann gespart nachzufragen, warum die Polizei so zarte Gemüter einstellt...

Meines Wissens sind Beleidigungen hier Strafrecht. Und natürlich Antragsdelikte. Aber "Privatklageweg"? Zahlt der Antragsteller das Verfahren? Ich glaube nicht. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

5. Mai 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

"Aber "Privatklageweg"? Zahlt der Antragsteller das Verfahren? Ich glaube nicht. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren."

Ja, er zahlt, wenn die Klage keinen Erfolg hat, genau wie im Zivilprozess. Deshalb muss der "Privatkläger" auch vorher eine "Sicherheit" hinterlegen. Und bei einigen Delikten, auch bei der Beleidigung, darf erst nach erfolglosem "Sühneversuch" Privatklage erhoben werden. Die Latte liegt also schon ziemlich hoch.

Ich empfehle das Studium des fünften Buches der StPO, §§ 374 ff. Es ist aber auch bei Wikipedia ganz gut beschrieben.


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang