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4. Mai 2020: Von Jan Brill an Wolff E. Bewertung: +11.00 [11]

Hi Wolff,

Ist das das komplette Schreiben? Und daraufhin kam "Beleidigende Äußerungen sind aber nicht zulässig. Ich verbitte mir Beleidigungen gegenüber unserem Geschäftsführer, er handelt im Sinne des Vorstandes." Echt jetzt? Oder ist das einfach der neue Brieffuß bei jedweder Kommunikation mit den Mitgliedern?

Was machen die eigentlich wenn wirklich mal jemand auf den Putz haut?

viele Grüße
Jan

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Was als Beleidigung empfunden wird und was nicht, hängt vom "Empfängerhorizont" ab.

Deshalb sollten Beleidigungen - solange nicht Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung oder Mobbing vorliegen - aus dem Strafrecht ins Zivilrecht verbannt werden (wo sie in den USA bspw. auch sind). Dann sind sie dem Staatsanwalt egal, der Beleidigte muss, wenn er die Gerichte bemühen will, auch die Kosten bezahlen, und alle haben mehr Ruhe.

Leider geht der Trend in die andere Richtung. Als "Hatemail" wird heutzutage schon so mancher Tweet bezeichnet, der bspw. einem Politiker oder Manager die Kompetenzen für dessen Amt abspricht. Oder einfach eine andere Meinung, vielleicht ein wenig pointiert ausgedrückt.

Having said that: ich fand Jans Formulierung "mal überlegen, ob man eine Meinung auch ohne Hitlervergleich oder Formalbeleidigung äußern kann" sehr treffend. Auch für so manchen Foristen hier.

@Wolff: guter Brief, treffend formuliert und die Reaktion darauf doch eher kindisch-eingeschnappt.

4. Mai 2020: Von Wolff E. an Jan Brill Bewertung: +5.00 [5]

Ja, das war das komplette Schreiben von mir an Herrn Hallmayer. Geantwortet hat dann der BWLV Vizepräsident und Schatzmeister Hans-Jiachim Pross. War auch etwas verwundert.

Das war meine Antwort auf Herrn Pross, vermutlich habe ich ihn dann erst auf das PuF aufmerksam gemacht.

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Guten Tag,

ich kann in meinem Schreiben an Ihren Geschäftsführer keinerlei Beleidigungen feststellen, nur sehr deutliche Klarstellungen der Sachverhalte. Und „verbitten“ können Sie mir gar nichts, dass haben Sie selber in Punkt „1“ geschrieben. Und zu Punkt „3“,, ja da bin ich auch froh, dass ich nicht Ihrem Verband angehören „muss“. Da lobe ich mir die AOPA mit Herrn Michael Erb an der Spitze, der geht die ganze Sache anders an. Hier mal der Link. https://aopa.de/2020/04/08/coronavirus-leitfaden-zur-desinfektion-von-flugzeugen-der-allgemeinen-luftfahrt/ Das nenne ich mitgliederorientierte Vereinsarbeit. Ich bin übrigens Mitglied dort.

So als Tipp, schauen Sie mal auf die Seite von Pilotundflugzeug, da sind einiger meiner Meinung. So ganz falsch liege ich da wohl nicht…..

Und was ich überhaupt nicht verstehe, auf die Punkte gehen Sie gar nicht ein. Sind Sie immer noch der Meinung, dass das Fliegen mit kleinen Flugzeugen „verboten“ ist?

4. Mai 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Was als Beleidigung empfunden wird und was nicht, hängt vom "Empfängerhorizont" ab."

Sorry, aber diese Aussage ist juristischer Unfug. Ansonsten würde jeder selbst freihändig definieren können, wann er beleidigt wurde. Genau das aber kann niemand, auch kein Verbandsfunktionär oder Politiker. Zu dem Thema könnte Frau Künast aus leidvoller Erfahrung sicher noch einiges sagen.

"Deshalb sollten Beleidigungen - solange nicht Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung oder Mobbing vorliegen - aus dem Strafrecht ins Zivilrecht verbannt werden (wo sie in den USA bspw. auch sind). Dann sind sie dem Staatsanwalt egal, der Beleidigte muss, wenn er die Gerichte bemühen will, auch die Kosten bezahlen, und alle haben mehr Ruhe."

Das ist bei uns seit Jahrzehnten ähnlich. Beleidigungen sind i.d.R. Privatklagedelikte, um die sich kein Staastanwalt kümmert und natürlich trägt der Kläger dabei das finanzielle Risiko.

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Sorry, aber diese Aussage ist juristischer Unfug.

Es war keine juristische Aussage. Ich schrieb von "Empfindung". Manche Personen sind halt sehr leicht zu beleidigen. Als ich mal den Notruf anrief und nach einer Stunde noch keiner gekommen war, fragte ich beim dritten (!) Anruf etwas ungehalten - ich war nachvollziehbarerweise in einer Stresssituation - was die Herren eigentlich beruflich so tun... oh oh, was ich da zu hören bekam.... ich hab's mir dann gespart nachzufragen, warum die Polizei so zarte Gemüter einstellt...

Meines Wissens sind Beleidigungen hier Strafrecht. Und natürlich Antragsdelikte. Aber "Privatklageweg"? Zahlt der Antragsteller das Verfahren? Ich glaube nicht. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

5. Mai 2020: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

"Aber "Privatklageweg"? Zahlt der Antragsteller das Verfahren? Ich glaube nicht. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren."

Ja, er zahlt, wenn die Klage keinen Erfolg hat, genau wie im Zivilprozess. Deshalb muss der "Privatkläger" auch vorher eine "Sicherheit" hinterlegen. Und bei einigen Delikten, auch bei der Beleidigung, darf erst nach erfolglosem "Sühneversuch" Privatklage erhoben werden. Die Latte liegt also schon ziemlich hoch.

Ich empfehle das Studium des fünften Buches der StPO, §§ 374 ff. Es ist aber auch bei Wikipedia ganz gut beschrieben.


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