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E2 und E1 liegen in Luftraum E. Da kannst Du nach VFR fliegen wie Du willst. 
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Mit der Mitteilung, dass Du bei E2 die Frequenz verlassen kannst hat er Dir auch signalisiert, dass er auf den Überflug von E1 keinen Wert legt – denn sonst hättest Du diesen ja melden müssen.
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So hatte ich es auch gedacht - und auch gemacht. Aber beim Debriefing kaem dann doch Zweifel auf. Ich bin doch noch sooo jung und will nicht in den Knast!!! :-) Scherz beiseite. Zur reinen erhöhung meines Sicherheitsaspekts und Selbstvertrauen ;-)
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Was den Sicherheitsaspekt betrifft, hast du alles richtig gemacht. Wäre ja Quatsch, absichtlich über einen Meldepunkt zu fliegen, ohne auf der betreffenden Frequenz mitzuhören.
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Nur eine Ergänzungsfrage und ein generisches Beispiel: Es sei geplant ein Anflug VFR über VRP S1 und S2 in die CTR auf einen Platz. Wenn auf "PH-URZ S1 1000ft" folgt "...Einflug in die Kontrollzone genehmigt, ..." "...melden Sie Erreichen der Kontrollzone" jedenfalls S2 nicht erwähnt wird, ist damit die Pflicht zum Melden von S1 aufgehoben? Ich melde ihn trotzdem, das Mikrophon geht davon ja nicht kaputt, aber wie wäre es professionell richtig? [Editiert, 1 und 2 vertauscht]
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Das hängt davon ab, ob S1 auf der Karte ausgemalt ist oder nicht ;-)
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„Einflug in Kontrollzone genehmigt“, bedeutet Einflug erlaubt bis ins Holding, (bzw Eindrehen li/re Gegenanflug) und dort halten. “...1“ ist immer außerhalb der CTR „...2“ immer direkt an der CTR Grenze. „Melden Sie Einflug in die Kontrollzone“ bedeutet imho eine Verkehrshinweis für den Lotsen. Es kommt bei hohem Verkehrsaufkommen durchaus vor, daß die Meldung „Einflug...“ nicht rechtzeitig erfolgen kann, daher die Meldung spätestens bei Einflug ins Holding erforderlich. Der Anflug darf ohne weitere Freigabe nicht mehr fortgesetzt werden. Zumindest wird in EDMA so verfahren.
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Abstrakter: Ist trotz "...melden Sie...[irgendwas, was hinter dem nächsten Pflichtmeldepunkt liegt]" trotzdem noch der davor liegende Pflichtmeldepunkt zu melden? @AO. "“...1“ ist immer außerhalb der CTR „...2“ immer direkt an der CTR Grenze. In Bremen liegt S2 mitten in der CTR, in Sylt E2 noch eine Meile außerhalb.
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Nein, man muss nur den melden, den er sagt!
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Ok, das habe ich bisher anders interpretiert („mandatory means mandatory“), hast du evtl. eine Quelle? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Vielleicht kann Stefan K. auch etwas dazu sagen ;-)
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In München fliege ich oft VFR durch die CTR. Wenn ich dann auf der VFR-Route die Nordbahn überquert habe sagt der TWR oft "Report F1" während ich noch vor F2 bin (der zwischen der Nordbahn und F1 liegt). Ich melde dann immer nur F1 (am Rand der CTR), und es hat sich noch nie jemand beschwert.
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SERA.8025 Nur wenn ausdrücklich befreit, darfst Du auf das Melden eines compulsory reporting points verzichten.
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Ich kenne diese "Befreiung" als "next report XXX", ansonsten melde ich auch alles, was ich passiere
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Wenn ich explizit die Anweisung bekomme, nicht den NÄCHSTEN sondern erst den ÜBERnächsten CRP auf der Route zu melden – dann ist das für mich diese "Befreiung". Was für einen Sinn sollte die Anweisung des TWRs sonst machen? Es ist ja bekannt, dass man CRP melden muss. Müsste er ja gar nix sagen.
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Bedenke, dass das reporting von reporting points auch anderen Verkehrsteilnehmern zur Information dient und nicht alle Verkehre in der Kontrollzone zueinander gestaffelt werden.
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In so einem Fall wird der TWR das berücksichtigen. Aber wenn ich da allein unterwegs bin, dann nervt es ihn doch nur wenn ich zuerst F2 melde und zwei Minuten später F1. Und, wie gesagt, ich mache das immer so und es gab nie eine Beschwerde. Was meinst Stefan?
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Das eine ist gelebte Praxis, das andere ist die rechtliche Grundlage ;-) Wenn Dich nach dem Queren der 26R der Tower auffordert, F1 zu melden, ist er Dir deiner Meldung von F2 zuvorgekommen. In EDDL wird man sehr oft direkt beim Verlassen der CTR verabschiedet und ist dann noch vor dem jeweiligen Pflichtmeldepunkt.
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Bin nicht der Paragraphen Reiter, aber wenn der Turm zu dir sagt: next report leaving ctr oder F1, dann würde ich ebenfalls nur diesen Punkt reporten..... @Lutz ... der Turm staffelt nicht in der CTR, korrekt, aber Verkehrsinfo sollte er schon zu dem entgegen kommenden Verkehr geben...
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Die AIP ist hier eindeutig, siehe Anhang. Die Routen können verscheidene Gründe haben, unter anderem Lärm und bessere Verkehrserkennung von Flugzeugen untereinander. Ohne Freigabe durch den Turm darf man beim Abflug nicht nach E2 einfach abdrehen, sondern muss der veröffentlichten Route bis E1 folgen. Sonst würde die Route da ja auch nicht explizit für den Abflug hingezeichnet. Melden muss man aber nach approved to leave nicht mehr, zuhören würde ich trotzdem weiter. Falls gewünscht, würde ich bei E2 natürlich Kurs xxx erbitten.
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Bei E2 bin ich im Abflug VFR bereits unkontrolliert - und kann Achten und sonst was fliegen. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Die Vorschrift mit Streckenbindung bezieht sich auf kontrollierte Plätze, sprich Kontrollzone... E1 brauch der Tower für den Anflug, damit er rechtzeitig und genau die Position des Flieger vor der Kontrollzone mitbekommt.
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Falsch. Der Platz bleibt natürlich kontrolliert und die Routenbindung ist vorgeschrieben. Das, was Du interpretierst („innerhalb der Kontrollzone“) steht eben genau nicht da. Die Strecken gelten sogar, wenn die Kontrollzone gar nicht aktiv ist. Wenn Du abfliegst, dann musst Du der Route folgen, sofern Du keine andere Freigabe eingeholt hast. Klarer als es in der AIP steht, kann es nun wirklich nicht mehr stehen. Wenn Du nicht an- oder abfliegst, kannst Du dort Deine Achten fliegen, was aber fahrlässig wäre.
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Soweit die Theorie, in der Praxis würde ich das deutlich lockerer sehen. Dass es so festgelegt ist, ist sinnvoll, denn die Meldepunkte sind grundsätzlich außerhalb der Kontrollzone. Hier hat ATC bekannt gegeben, dass kein weiteres Interesse am Flug besteht. Dann kann man auch direkt weg.
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Vielleicht haben aber die Anwohner Interesse oder die Wildgänse oder oder. Dann gibt‘s wieder eine Anzeige, einen Prozess und wir schimpfen über das Gericht, dass dann gar nicht anders kann als den Piloten zu verurteilen. Deswegen poste ich das hier.
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Danke für die rege Diskussion! Ich persönlich kann mich mit beiden Ansichten anfreunden. Wichtig für mich: anscheinend habe ich nicht fahrlässig etwas falsch gemacht.
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