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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Januar 2019: Von Karpa Lothar an Andreas KuNovemberZi

Bei E2 bin ich im Abflug VFR bereits unkontrolliert - und kann Achten und sonst was fliegen. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Die Vorschrift mit Streckenbindung bezieht sich auf kontrollierte Plätze, sprich Kontrollzone...

E1 brauch der Tower für den Anflug, damit er rechtzeitig und genau die Position des Flieger vor der Kontrollzone mitbekommt.

12. Januar 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]

Falsch. Der Platz bleibt natürlich kontrolliert und die Routenbindung ist vorgeschrieben. Das, was Du interpretierst („innerhalb der Kontrollzone“) steht eben genau nicht da. Die Strecken gelten sogar, wenn die Kontrollzone gar nicht aktiv ist. Wenn Du abfliegst, dann musst Du der Route folgen, sofern Du keine andere Freigabe eingeholt hast. Klarer als es in der AIP steht, kann es nun wirklich nicht mehr stehen.

Wenn Du nicht an- oder abfliegst, kannst Du dort Deine Achten fliegen, was aber fahrlässig wäre.

12. Januar 2019: Von Achim H. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Soweit die Theorie, in der Praxis würde ich das deutlich lockerer sehen. Dass es so festgelegt ist, ist sinnvoll, denn die Meldepunkte sind grundsätzlich außerhalb der Kontrollzone. Hier hat ATC bekannt gegeben, dass kein weiteres Interesse am Flug besteht. Dann kann man auch direkt weg.

12. Januar 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Vielleicht haben aber die Anwohner Interesse oder die Wildgänse oder oder. Dann gibt‘s wieder eine Anzeige, einen Prozess und wir schimpfen über das Gericht, dass dann gar nicht anders kann als den Piloten zu verurteilen. Deswegen poste ich das hier.

12. Januar 2019: Von Jörg Janaszak an Andreas KuNovemberZi

Danke für die rege Diskussion!

Ich persönlich kann mich mit beiden Ansichten anfreunden. Wichtig für mich: anscheinend habe ich nicht fahrlässig etwas falsch gemacht.

12. Januar 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die meinen das ernst, und nicht nur in der Theorie:

https://www.flughafen-sylt.de/fuer-piloten/laermschutz/

12. Januar 2019: Von Jörg Janaszak an Andreas KuNovemberZi

Kurz nach E2 bin ich wie geschrieben SE abgedreht und war bei gut 2000 ft. Beim „auftreffen“ auf die Küste bei rund 3000/3500 ft.

Die Controller waren bis jetzt völlig ok. Bei 3 von 4 Anflügen haben Sie mich „gebeten“, etwas höher anzufliegen, da es über Keitum ging. Auch bei einem Abflug von der 32 kam „....bitte erst über dem Wasser gen S abdrehen...“.

Und da kam auch „Nächste Meldung Hotel“. Ich habe W nicht gemeldet. War anscheinend für die in Ordnung. Mecker gab es nicht.

13. Januar 2019: Von Alfred Obermaier an Jörg Janaszak Bewertung: +5.00 [5]

AIP Veröffentlichte In-/Outbound Routing sind generell einzuhalten. ATC kann Abweichungen anweisen/ erlauben. Selbst nach Freigabe zum Verlassen der Frequenz“ ist das Outbound Routing einzuhalten. So kenne und so unterrichte ich das.


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