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11. Januar 2019: Von Alfred Obermeier an Alexander Callidus

„Einflug in Kontrollzone genehmigt“, bedeutet Einflug erlaubt bis ins Holding, (bzw Eindrehen li/re Gegenanflug) und dort halten.

“...1“ ist immer außerhalb der CTR „...2“ immer direkt an der CTR Grenze.

„Melden Sie Einflug in die Kontrollzone“ bedeutet imho eine Verkehrshinweis für den Lotsen. Es kommt bei hohem Verkehrsaufkommen durchaus vor, daß die Meldung „Einflug...“ nicht rechtzeitig erfolgen kann, daher die Meldung spätestens bei Einflug ins Holding erforderlich. Der Anflug darf ohne weitere Freigabe nicht mehr fortgesetzt werden.

Zumindest wird in EDMA so verfahren.


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