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Was den Sicherheitsaspekt betrifft, hast du alles richtig gemacht. Wäre ja Quatsch, absichtlich über einen Meldepunkt zu fliegen, ohne auf der betreffenden Frequenz mitzuhören.
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Nur eine Ergänzungsfrage und ein generisches Beispiel: Es sei geplant ein Anflug VFR über VRP S1 und S2 in die CTR auf einen Platz. Wenn auf "PH-URZ S1 1000ft" folgt "...Einflug in die Kontrollzone genehmigt, ..." "...melden Sie Erreichen der Kontrollzone" jedenfalls S2 nicht erwähnt wird, ist damit die Pflicht zum Melden von S1 aufgehoben? Ich melde ihn trotzdem, das Mikrophon geht davon ja nicht kaputt, aber wie wäre es professionell richtig? [Editiert, 1 und 2 vertauscht]
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Das hängt davon ab, ob S1 auf der Karte ausgemalt ist oder nicht ;-)
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„Einflug in Kontrollzone genehmigt“, bedeutet Einflug erlaubt bis ins Holding, (bzw Eindrehen li/re Gegenanflug) und dort halten. “...1“ ist immer außerhalb der CTR „...2“ immer direkt an der CTR Grenze. „Melden Sie Einflug in die Kontrollzone“ bedeutet imho eine Verkehrshinweis für den Lotsen. Es kommt bei hohem Verkehrsaufkommen durchaus vor, daß die Meldung „Einflug...“ nicht rechtzeitig erfolgen kann, daher die Meldung spätestens bei Einflug ins Holding erforderlich. Der Anflug darf ohne weitere Freigabe nicht mehr fortgesetzt werden. Zumindest wird in EDMA so verfahren.
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Abstrakter: Ist trotz "...melden Sie...[irgendwas, was hinter dem nächsten Pflichtmeldepunkt liegt]" trotzdem noch der davor liegende Pflichtmeldepunkt zu melden? @AO. "“...1“ ist immer außerhalb der CTR „...2“ immer direkt an der CTR Grenze. In Bremen liegt S2 mitten in der CTR, in Sylt E2 noch eine Meile außerhalb.
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Nein, man muss nur den melden, den er sagt!
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Ok, das habe ich bisher anders interpretiert („mandatory means mandatory“), hast du evtl. eine Quelle? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Vielleicht kann Stefan K. auch etwas dazu sagen ;-)
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In München fliege ich oft VFR durch die CTR. Wenn ich dann auf der VFR-Route die Nordbahn überquert habe sagt der TWR oft "Report F1" während ich noch vor F2 bin (der zwischen der Nordbahn und F1 liegt). Ich melde dann immer nur F1 (am Rand der CTR), und es hat sich noch nie jemand beschwert.
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SERA.8025 Nur wenn ausdrücklich befreit, darfst Du auf das Melden eines compulsory reporting points verzichten.
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Ich kenne diese "Befreiung" als "next report XXX", ansonsten melde ich auch alles, was ich passiere
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Wenn ich explizit die Anweisung bekomme, nicht den NÄCHSTEN sondern erst den ÜBERnächsten CRP auf der Route zu melden – dann ist das für mich diese "Befreiung". Was für einen Sinn sollte die Anweisung des TWRs sonst machen? Es ist ja bekannt, dass man CRP melden muss. Müsste er ja gar nix sagen.
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Bedenke, dass das reporting von reporting points auch anderen Verkehrsteilnehmern zur Information dient und nicht alle Verkehre in der Kontrollzone zueinander gestaffelt werden.
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In so einem Fall wird der TWR das berücksichtigen. Aber wenn ich da allein unterwegs bin, dann nervt es ihn doch nur wenn ich zuerst F2 melde und zwei Minuten später F1. Und, wie gesagt, ich mache das immer so und es gab nie eine Beschwerde. Was meinst Stefan?
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Das eine ist gelebte Praxis, das andere ist die rechtliche Grundlage ;-) Wenn Dich nach dem Queren der 26R der Tower auffordert, F1 zu melden, ist er Dir deiner Meldung von F2 zuvorgekommen. In EDDL wird man sehr oft direkt beim Verlassen der CTR verabschiedet und ist dann noch vor dem jeweiligen Pflichtmeldepunkt.
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Bin nicht der Paragraphen Reiter, aber wenn der Turm zu dir sagt: next report leaving ctr oder F1, dann würde ich ebenfalls nur diesen Punkt reporten..... @Lutz ... der Turm staffelt nicht in der CTR, korrekt, aber Verkehrsinfo sollte er schon zu dem entgegen kommenden Verkehr geben...
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Wenn ich über die Pflichtmeldepunkte ABC und dann Punkt D (nicht Pflichtmeldepunkt, zB downwind) fliege, wären für mich "Next Report D" und "Report D" von unterschiedlicher Bedeutung. Im ersten Fall würde ich ABC nicht melden, im zweiten schon.
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