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46 Beiträge Seite 1 von 2

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20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Ja aber dann sind wir doch einer Meinung! Opt-out für CAT, opt-in für privat.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Lutz D.

@Lutz, das hatte ich ja auch gemeint.....

25. Juni 2018: Von Florian S. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Einen einzelnen Online-Dienst kann man ja (offenbar) sehr leidenschaftlich diskutieren. Aus meiner Sicht birgt die Veröffentlichung der AOPA aber einen ganz anderen Sprengstoff. Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Viele Geräte in einem Flugzeug (Navigationsgeräte, Antikollisionsgeräte) zeichnen heute solche personenbezogenen Daten auf - und speichern sie deutlich länger, als das für den primären Zweck notwendig ist.

Zwei der Kerngrundsätze der DSGVO sind:

  • Speicherung und Verarbeitung sind genauso schützenswert, wie Veröffentlichung. Es gibt keinen signifikanten Unterschied dazwischen
  • Implizite Einwilligungen (z.B. durch die Nutzung eines Dienstes) sind im Wesentlichen ungültig. Es braucht entweder eine Rechtliche Pflicht zur Datenerhebung/-speicherung/-verarbeitung oder einen expliziten Ausnahmetatbestand der DSGVO oder die explizite Einwilligung des Betroffenen (Piloten)

Eine Speicherung von Ortsdaten eines LFZ durch z.B. Ein GPS oder ein FLARM Gerät bedarf demnach nach Rechtsauffassung der AOPA der expliziten Einwilligung des Piloten und vielleichz sogar aller Insassen. Da macht die DSGVO keinen Unterschied, ob eine Mehrheit solche Datenverarbeitung als „gut“, die durch FR24 als „böse“ ansieht.

Ich würde mir wünschen, dass die AOPA insbesondere Vereinen und kleinen Vercharterern dabei helfen würde, mit diesem Problem umzugehen.

25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Florian S.

Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Bereits nach dem alten deutschem "Datenschutzgesetz" (s. dort § 3 BDSG) waren bereits Kennzeichen alleine - sowohl von Flugzeugen als auch von Kfz - ganz unstreitig schon immer "personenbezogene" Daten, wenn sie sich "einer bestimmten, bzw. bestimmbaren natürlichen Person", hier dem Halter, zuordnen ließen. Jetzt sind sie es nach der neuen Definition der "DSGVO" (s. dort Art. 4), wenn sie sich auf eine "identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". D.h. aber auch, diese Definitionen greifen zunächst einmal nur dann, wenn der Halter eine natürliche Person ist.

Damit ist aber noch keine Aussage getroffen, ob und wofür diese Daten legal verwandt werden dürfen, und die AOPA möchte offensichtlich klären, ob das bei FR 24 der Fall ist.

25. Juni 2018: Von ch ess an Florian S.

Da es Chartervertraege gibt, die man unterzeichnet und auch Vereine habe immer "irgendwas Schriftliches" fuer die ausleihenden Mitglieder, wo ist das Problem ?

Text hinzufuegen mit Hinweis und unterschreiben lassen.

Das ist doch nicht ein Grund hier allen anderen Tuer und Tor offenzulassen ?

25. Juni 2018: Von Erik N. an Willi Fundermann

Im Ausland - explizit nicht in Deutschland - sind die Luftfahrtregister öffentlich per Website zugänglich. Im FR24 Forum gibt es eine Liste dazu. Ein in UK registriertes Flugzeug kann dort leicht dem Eigner zugeordnet werden. In Deutschland geht das nicht.

Zuvorderst sollten sich also erst einmal diese Behörden um die DSGVO kümmern.Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

Doch, das ist genau das was FR 24 tut. Dort wird gezeigt, welches Flugzeug wann wo ist. Und wie oben dargelegt, ist bereits das Kennzeichen für sich alleine ein personenbezogenes Datum. Man kann in seriösen Zeitungen z.B. sehen, dass bei Aufnahmen aus dem Straßenverkehr die Kennzeichen der Autos natürlich gepixelt werden, damit nicht jeder sehen kann, wann welches Auto wo war. Dann den Halter anhand eines Registers zu ermitteln ist erst der zweite Schritt.

Aber in der Schweiz gibt es Kantone (Bern, Freiburg, Neuenburg Wallis), da kann man die Steuerklärung seines Nachbarn einsehen. Vielleicht sollten wir uns daran orientieren.

25. Juni 2018: Von Lutz D. an Willi Fundermann

In Schweden auch.

25. Juni 2018: Von Peter S an ch ess

Man dürfte darüber diskutieren können, ob eine solche Klausel im Chartervertrag überhaupt zulässig wäre (Stichwort „Kopplungsverbot“). Andererseits besteht das Problem nicht im Verhältnis vom Halter zum Piloten, sondern zwischen PIC und PAX.

Besonders interessant finde ich das Verhätlnis zwischen PIC und den ebenfalls im Luftraum befindlichen weiteren Fliegern. Es besteht nämlich in aller Regel schlicht keine Möglichkeit zur Einwilligung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen mehreren Luftraumnutzern. Hält die Rechtsauffassung der AOPA, wären dann wohl auch Dienste wie der PowerFLARM Range Analyzer betroffen.

EDIT 21.20 25/6: Versachlichung.

25. Juni 2018: Von ch ess an Peter S

Insoweit die Daten in angemessenem dem Auftragsverhaeltnis entsprechendem Umfang vorgehalten und verarbeitet werden (das laesst sich darstellen) und bespw nach Jahresendabrechnung, ARC renewal o.ae. wieder geloescht werden, ist das wohl gesetzmaessig. Kopplingsverbot greift hier nicht - i.G. die Kopplung macht es nach DSGVO erst gesetzeskonform.

PiC zu PAX erschliesst sich mir nicht. Keine persoenlichen Daten aus dem Aussenverhaeltnis ins Innenverhaeltnis. Es sind personenbezogene Daten des PIC, nicht der Paxe.

25. Juni 2018: Von Peter S an ch ess

Insoweit die Daten in angemessenem dem Auftragsverhaeltnis entsprechendem Umfang vorgehalten und verarbeitet werden (das laesst sich darstellen) und bespw nach Jahresendabrechnung, ARac renewal o.ae. wieder geloescht werden, ist das wohl gesetzmaessig. Kopplingsverbot greift hier nicht - i.G. die Kopplung macht es nach DSGVO erst gesetzeskonform.

Hier kann ich nicht folgen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir von den gleichen Daten reden. Es ging einerseits um die Folge von Positionen des eigenen Luftfahrzeuges, die vielfach einfach anfallen (im MFD/Tablet/etc.) und gespeichert werden, und andererseits die Positionsdaten Dritter, die zusammen mit Kennung gespeichert und verarbeitet werden (meinem Verständnis nach beispielsweise beim PowerFLARM).

Ich denke wir reden hier von Freiwilligkeit der Zustimmung und die dürfte doch im ersten Fall daran hängen, ob es zur Überlassung eines Lfz erforderlich ist, die Positionsdaten aufzuzeichnen, was sicherlich zu verneinen ist.

PiC zu PAX erschliesst sich mir nicht. Keine persoenlichen Daten aus dem Aussenverhaeltnis ins Innenverhaeltnis. Es sind personenbezogene Daten des PIC, nicht der Paxe.

Man denke z.B. an regelmässigen Werksverkehr. Da es keinen Operator gibt, kommt eigentlich nur der PIC als der Verantwortliche in Frage.

25. Juni 2018: Von ch ess an Peter S

Ich denke wir reden hier von Freiwilligkeit der Zustimmung und die dürfte doch im ersten Fall daran hängen, ob es zur Überlassung eines Lfz erforderlich ist, die Positionsdaten aufzuzeichnen, was sicherlich zu verneinen ist

Im Kontext der DSGVO reicht ein berechtigtes Interesse, dies duerfte bei einem Vercharterer darlegbar sein fuer Positionsdaten.

Solange es angemessen ist...

26. Juni 2018: Von Lennart Mueller an ch ess

dies duerfte bei einem Vercharterer darlegbar sein fuer Positionsdaten

Mit welcher Begründung?

Sich einerseits über FR24 wegen eventueller Bewegungsprofile aufregen, aber beispielsweise Vereinsvorständen das Tracking erlauben, ist übrigens reichlich inkonsequent.

26. Juni 2018: Von ch ess an Lennart Mueller

Situation darstellen ist keine Bewertung.

Sollte viel oefter getrennt werden.

Liegt aber nicht im Trend ;-)

26. Juni 2018: Von Chris _____ an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

Ich finde es (ganz laienjuristisch gesprochen) auch keinen "berechtigten Anlass", wenn der Vercharterer die Bewegungsdaten sehen will. Er hat einen berechtigten Anlass zu wissen, wo sein Flieger steht - falls der Verdacht des Diebstahls aufkommt. Oder von mir aus auch einmal am Tag. Aber die kompletten Bewegungsdaten inklusive jeder Platzrunde?

Aber wie dem auch sei, dass ein Eigentümer seinen Flieger verfolgen will, ist sicher leichter verständlich als die EInstellung von FR24, jedem alles zu zeigen - der FR24 bezahlt. Da werden Daten "verkauft", die FR24 gar nicht gehören. Warum bekommen die Piloten dann nicht auch Geld für ihre Daten?

Fazit für mich: das Geschäftsmodell von FR24 gehört gesetzlich modifiziert - wie übrigens auch jenes von Google, wo Bewegungsdaten genutzt werden, um zielgruppenorientiert Werbung zu verkaufen, und dafür ad infinitum gespeichert werden.

https://www.theguardian.com/commentisfree/2018/mar/28/all-the-data-facebook-google-has-on-you-privacy

Dass man noch lang erklären muss, warum man vom Gesetzgeber erwartet, dem einen Riegel vorzuschieben. Und nein, ich bin nicht bereit auf mein Smartphone zu verzichten oder es ständig in den Kühlschrank zu legen, oder alle meine Kontaktdaten separat auf Papier zu halten! Der Gesetzgeber soll dafür sorgen, dass Daten geschützt werden!

26. Juni 2018: Von Erik N. an Chris _____

>>Das Geschäftsmodell von Google gehört modifiziert

>>nein, ich bin nicht bereit auf mein Smartphone zu verzichten oder es ständig in den Kühlschrank zu legen, oder alle meine Kontaktdaten separat auf Papier zu halten!

Es wäre der Diskussion deutlich zuträglich, wenn etwas Sachverstand mit im Spiel wäre.

26. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +5.00 [5]

Du äußerst Dich doch auch sehr oft zu Themen, von denen Du keine Ahnung hast. Es macht doch ein Forum aus, daß jeder eine Meinung diskutieren kann. Ist ja keine Fachbuchschriftstellergruppe hier.

26. Juni 2018: Von Chris _____ an Erik N.

"Es wäre der Diskussion deutlich zuträglich, wenn etwas Sachverstand mit im Spiel wäre."

Stimmt. Also halt dich doch raus.

PS. Sachverstand - Googeln hilft: https://support.google.com/adwords/answer/2453995?hl=en

26. Juni 2018: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Nö.

26. Juni 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Na dann sag doch mal, wo an meinem Posting "der Sachverstand" fehlte, oder was daran falsch war.

Google sammelt haufenweise Daten - siehe Link oben

Google nutzt diese Daten ohne Einverständnis - siehe zweiter Link

Google sammelt wesentlich mehr Daten, als sie auch nur selbst benötigen würden für ihren illegitimen "Service" - siehe wieder erster Link

Daten werden u.a. über Bewegungsprofile des Smartphones gesammelt - liegt auf der Hand

Muss man denn alles haarklein erklären?

PS. Neulich wollte ich auf meinem Android-Telefon ein (lokales) PDF öffnen und wurde nebenbei aufgefordert, doch mal eben den Zugriff auf alle meine Bilder freizugeben...

26. Juni 2018: Von Markus Doerr an Erik N.

Du glaubt doch nicht, dass Google in einem rechtsfreien Raum agieren soll?

26. Juni 2018: Von Chris _____ an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Ich will's speziell für Erik nochmal erklären.

Hatte gerade neulich die tausendste Diskussion mit einem nahen Verwandten, der die Einstellung vertritt, einfach nichts von Google, Facebook & Co zu nutzen. Statt Whatsapp betreibt er seinen eigenen Conversations-Server, natürlich betreibt er einen eigenen Mailserver, usw. Er meint, das ist die "politisch korrekte" Umgangsweise mit den Datensammlern dieser Welt.

Ich sehe das anders. Denn sein Umgang setzt voraus, dass man sich im Detail mit all diesen Dingen auskennt. Ich würde das zwar auch schaffen, habe aber keine Lust dazu und verwende meine Zeit anders - aber 99% der Bevölkerung könnte keinen Mailserver einrichten. Also halte ich seine Herangehensweise sozusagen für aristokratisch - in seiner Welt würde nur solchen Leuten Privatsphäre gegönnt, die es sich durch eigene Arbeit an ihrer Infrastruktur "verdienen". Ich hingegen meine, all diese schönen bequemen Services soll es ja geben, aber die dürfen nicht einfach Daten ohne Ende sammeln, in einem rechtsfreien Raum.

Beispiel: Whatsapp mag ja mein Telefonbuch nutzen, um Chat- und Anrufernummern Namen zuzuordnen. Aber deshalb darf Whatsapp doch nicht gleich mein gesamtes Telefonbuch hochladen und Facebook schenken! (und natürlich der NSA & Co). Letzteres ist aber genau das, was passiert, und unsere lieben Politiker kapieren es zur einen Hälfte nicht, und zur anderen Hälfte sehen sie keinen Handlungsbedarf.

Und DAS regt mich auf. Hoffe, es ist jetzt klarer.

FR24 ist da nur die oberste Spitze des Eisbergs.

26. Juni 2018: Von Markus Doerr an Markus Doerr Bewertung: +4.00 [4]

Ich sehe gerade, dass ich Post von der Bundesnetzagentur bekommen habe.

Hat ein bisschen länger gedauert. Ist ein bisschen länger und hat auch mit der DSGVO nix zu tun, daher noch ein paar Ausschnitte aus dem Schreiben

Schnipp---

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur sind die von Flugzeugen ausgesendeten ADS-B-Signale - seit Inkrafttreten der Neufassung des § 89 Satz 1 TKG - rechtlich entsprechend zu behandeln, wie der Flugsprechfunk. Dieser ist der Funkdienst zur Abwicklung des Luftverkehrs im Sinne des Luftverkehrsgesetzes. Nachrichten im Flugfunkdienst sind nicht für Personen bestimmt, die an der Abwicklung des Luftverkehrs nicht beteiligt sind. Personen, die an dem Inhalt des Flugsprechfunks nur ein privates Interesse haben, ohne an der Abwicklung des Luftverkehrs (mit oder - etwa in einem Notfall - auch ohne Flugfunkzeugnis) beteiligt zu sein, ist das Abhören des Flugsprechfunks daher grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt im Ergebnis auch für die ADS-B-Signale, d.h. wer diese Signale in vergleichbarer Weise wie das Abhören zur Kenntnis nimmt (mittels eines entsprechenden Empfangsgeräts), verstößt gegen das Abhör- bzw. Kenntnisnahmeverbot des § 89 Satz 1 TKG.

....

Allerdings verstoßen nach Auffassung der Bundesnetzagentur die Empfänger von ADS-B-Signalen gegen das Mitteilungsverbot des § 89 Satz 2 TKG, wenn sie die ADS-B-Signale - ggf. visualisiert - im Internet Dritten zugänglich machen, wie dies bei dem von Ihnen erwähnten Portal der Fall ist.

Schnapp---

ADS-B ist wie Flugfunk zu behandeln, mit all den Implikationen wie Fermeldegeheimnis und Weitergabeverbot.

26. Juni 2018: Von Tee Jay an Chris _____

in seiner Welt würde nur solchen Leuten Privatsphäre gegönnt, die es sich durch eigene Arbeit an ihrer Infrastruktur "verdienen". Ich hingegen meine, all diese schönen bequemen Services soll es ja geben, aber die dürfen nicht einfach Daten ohne Ende sammeln, in einem rechtsfreien Raum.

"aristokratisch" ist schön formuliert... es war und ist doch schon seit jeher: Wer die Möglichkeiten hat, entweder direkt durch eigenes Know-How oder indirekt durch Einkauf dessen, der lebt schon immer besser. In diesem Sinne eben ohne seine Daten anderen zu offenbaren. Es liegt aber auch an einem selbst, wie konsequent man dabei sein möchte. Ich habe keine Probleme auf Google-, Facebook- und LinkedIn-Konto zu verzichten. Alles gelöscht ohne spürbare Einbußen. Und Firewall (Squid/Webguard), 1st Party Isolation im Webbrowser und andere technische Maßnahmen sorgen dafür, daß der Datenfluß dorthin auch dauerhaft unterbunden bleibt.

Und ich bin auch der Meinung, daß FR24 nur die Spitze des Eisberges darstellt. Aber ganz ehrlich: Wir haben dringendere IT Probleme. Auf FL75 am Polarkreis mitten "in der Pampa" bis zum Horizont keine Besiedlung erkennbar und ich hatte LTE. In Deutschland angekommen über Meck-Pomm und mein iPad zeigte "Kein Netz". Soviel dazu.

26. Juni 2018: Von Olaf Musch an Markus Doerr

Damit umschifft die BNetzAg die DSGVO-Klippe geschickt ;-)

Man kann diese Interpretation durchaus nachvollziehen (ob man sie gut heißt oder nicht, stehe auf einem eigenen Blatt).
Wenn man aber dieser Ansicht folgt, verstoßen alle gewerblichen und(!) privaten ADSB-Empfänger, die nicht direkt mit ATC/GTC zu tun haben, in Deutschland gegen das TKG. Wer hätte da eine Klagerecht? Es handelt sich ja in Teilen um Strafbewehrte Regelungen, in anderen um Bußgeldbewehrte. Der Staatsanwalt?

Damit hätte die AOPA aber zumindest in Deutschland einen kräftigen Hebel: Einfach an allen möglichen und unmöglichen Stellen den "Feedern" klar machen, dass sie gegen das TKG verstoßen...

Ich bin gespannt, wie's weiter geht

Olaf


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