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25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Florian S.

Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Bereits nach dem alten deutschem "Datenschutzgesetz" (s. dort § 3 BDSG) waren bereits Kennzeichen alleine - sowohl von Flugzeugen als auch von Kfz - ganz unstreitig schon immer "personenbezogene" Daten, wenn sie sich "einer bestimmten, bzw. bestimmbaren natürlichen Person", hier dem Halter, zuordnen ließen. Jetzt sind sie es nach der neuen Definition der "DSGVO" (s. dort Art. 4), wenn sie sich auf eine "identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". D.h. aber auch, diese Definitionen greifen zunächst einmal nur dann, wenn der Halter eine natürliche Person ist.

Damit ist aber noch keine Aussage getroffen, ob und wofür diese Daten legal verwandt werden dürfen, und die AOPA möchte offensichtlich klären, ob das bei FR 24 der Fall ist.

25. Juni 2018: Von Erik N. an Willi Fundermann

Im Ausland - explizit nicht in Deutschland - sind die Luftfahrtregister öffentlich per Website zugänglich. Im FR24 Forum gibt es eine Liste dazu. Ein in UK registriertes Flugzeug kann dort leicht dem Eigner zugeordnet werden. In Deutschland geht das nicht.

Zuvorderst sollten sich also erst einmal diese Behörden um die DSGVO kümmern.Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

Doch, das ist genau das was FR 24 tut. Dort wird gezeigt, welches Flugzeug wann wo ist. Und wie oben dargelegt, ist bereits das Kennzeichen für sich alleine ein personenbezogenes Datum. Man kann in seriösen Zeitungen z.B. sehen, dass bei Aufnahmen aus dem Straßenverkehr die Kennzeichen der Autos natürlich gepixelt werden, damit nicht jeder sehen kann, wann welches Auto wo war. Dann den Halter anhand eines Registers zu ermitteln ist erst der zweite Schritt.

Aber in der Schweiz gibt es Kantone (Bern, Freiburg, Neuenburg Wallis), da kann man die Steuerklärung seines Nachbarn einsehen. Vielleicht sollten wir uns daran orientieren.

25. Juni 2018: Von Lutz D. an Willi Fundermann

In Schweden auch.


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