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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. Mai 2018: Von Florian R. an Florian S.

Zur Information, dieser entscheidende Text in FCL.055 wird demnächst (dachte eigentlich diesen Frühling) angepasst werden. Gemäss EASA Opinion 05/2017:

Zukünftiger FCL.055 Language proficiency, noch nicht in Kraft (zurzeit in der Europäischen Kommission):

"(a) Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight. The endorsement shall indicate the language, the proficiency level, and the validity date, and it shall be obtained in accordance with a procedure established by a competent authority. The minimum acceptable proficiency level is the operational level (Level 4).

...

(e) The demonstration of language proficiency and of the use of English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by any competent authority"

Dann wird dieser - von einer anderen competent authority bewilligte - Online-Test auch beim LBA anerkannt werden müssen.

Edit: Sorry für das englische Zitat. Der Gesetzesentwurf wurde noch nicht auf Deutsch übersetzt.

15. Mai 2018: Von Peter Aster an Florian R.

Dann wird dieser - von einer anderen competent authority bewilligte - Online-Test auch beim LBA anerkannt werden müssen.

Sehe ich übrigens genauso, um wieder zum Topic zurück zu kehren.

Ein mir bekannter Europa-Rechtler ist übrigens der Meinung, dass das bereits jetzt so ist. Jede Behörde, die der EUVO unterliegt muss die LP-Prüfungen der anderen Behörden anerkennen, ob Ihr das passt oder nicht. Es ist auch nicht zulässig, durch zusätzliche Hürden oder Verkomplikationen diese gegenseitigen Anerkennungen zu erschweren (auch Gebühren sind damit gemeint).

Der Hintergrund der Interpretation der Anerkennungspflicht ist interessanterweise nicht das Flugwesen, sondern die Dienstleistungsfreiheit der LP-Prüfer.

Wird aber natürlich kaum eine Behörde zugeben.

16. Mai 2018: Von Florian S. an Peter Aster

Ein mir bekannter Europa-Rechtler ist übrigens der Meinung, dass das bereits jetzt so ist. Jede Behörde, die der EUVO unterliegt muss die LP-Prüfungen der anderen Behörden anerkennen, ob Ihr das passt oder nicht. Es ist auch nicht zulässig, durch zusätzliche Hürden oder Verkomplikationen diese gegenseitigen Anerkennungen zu erschweren (auch Gebühren sind damit gemeint)...

Mit dieser Meinung steht der dier bekannte Europa-Rechtler dann aber relativ alleine da.
Nicht nur die EASA ist ja offensichtlich anderer Meinung (sonst hätte sie diese Klarstellung im Rahmen einer AMC machen können und müsste nicht die Verordnung ändern lassen), es entspricht auch der sehr gefestigten Rechtsprechung und -praxis in allen anderen Rechtsgebieten: Eine Theorieprüfung für den Autoführerschein aus Italien muss in Deutschland mitnichten als Theorieprüfung anerkannt werden. Ein Taxifahrer aus Rom darf in Frankfurt nicht Taxi fahren - und das widerspricht auch in keiner Weise dem Gemeinschaftsrecht. Dieses sagt nur, dass er bei der Vergabe der Taxilizenzen in Frankfurt nicht benachteiligt werden darf, weil er aus Rom kommt.

Und auch wenn die vorgeschlagene Änderung der Verordnung kommt, dann ist Dein letzter Satz immer noch „richtig zu lesen“, um zu stimmen: Natürlich darf die Behörde dann diese Anerkennung nicht durch Gebühren „künstlich erschweren“ - das darf übrigens keine deutsche Behörde in keinem Fall, da Gebühren nur erhoben werden dürfen, wenn eine entsprechende Leistung der Behörde dahinter steht (sonst sind es Steuern und unterliegen anderem Recht). Aber genauso natürlich darf sich die Behörde den Aufwand bezahlen lassen, der ihr durch die Aneerkennung entsteht. Da hierzu in der Regel Rückfragen bei der ausländischen Behörde notwendig sein werden, ist dieser Aufwand nicht Null. Auch können Übersetzungskosten anfallen, wenn die Bescheinigung der LP nicht in einer Amtssprache des Ziellandes abgefasst sind (man mag es lustig finden, aber natürlich muss der Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde, der die englische LP verwaltet nicht selber Englisch sprechen).

19. Mai 2018: Von Sven Walter an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Ein mir bekannter Europa-Rechtler ist übrigens der Meinung, dass das bereits jetzt so ist. Jede Behörde, die der EUVO unterliegt muss die LP-Prüfungen der anderen Behörden anerkennen, ob Ihr das passt oder nicht. Es ist auch nicht zulässig, durch zusätzliche Hürden oder Verkomplikationen diese gegenseitigen Anerkennungen zu erschweren (auch Gebühren sind damit gemeint)...

Mit dieser Meinung steht der dier bekannte Europa-Rechtler dann aber relativ alleine da.
Nicht nur die EASA ist ja offensichtlich anderer Meinung (sonst hätte sie diese Klarstellung im Rahmen einer AMC machen können und müsste nicht die Verordnung ändern lassen), es entspricht auch der sehr gefestigten Rechtsprechung und -praxis in allen anderen Rechtsgebieten: Eine Theorieprüfung für den Autoführerschein aus Italien muss in Deutschland mitnichten als Theorieprüfung anerkannt werden. Ein Taxifahrer aus Rom darf in Frankfurt nicht Taxi fahren - und das widerspricht auch in keiner Weise dem Gemeinschaftsrecht. Dieses sagt nur, dass er bei der Vergabe der Taxilizenzen in Frankfurt nicht benachteiligt werden darf, weil er aus Rom kommt.

Florian, bei allem Respekt vor deiner Kenne in anderen Bereichen, Europarecht war wohl weder dein akademischer noch beruflicher Tätigkeitsschwerpunkt? Wenn die EASA Formulierungen gerade rückt, dann auch deswegen, weil auf NAA-Ebene viel Mist nach Gutdünken hineininterpretiert wird. Im Lizenzierungs- und Ausrüstungsbereich gibt es beispielsweise außer Annex Zwo und UL keine Regelungslücken, trotzdem wird sowohl von nationalem Gesetzgeber als auch der ausführenden Verwaltung regelmäßig gegen höherrangiges, in diesem Falle supranationales, Recht verstoßen (Stichwort FSAV, Schüleranmeldungen etc.). Die Analogien im Führerscheinbereich haben hier schlicht keine Relevanz. Zudem sind es selbstverständlich lokale Prüfungen für den Taxischein in London, Frankfurt oder Hinterposemuckel. Du rückst es ja selbst gerade, dass das Diskriminierungsverbot hier gilt. Peter und seine Quelle haben schlicht recht, bestehst du den fATPL (Theorie) in Posen, wohnst in Portugal und machst einen CRI in Ungarn, kannst du das alles in deine schwedische Lizenz eintragen lassen. Solange Stockholm zugleich Medical und Lizenz führt.

Der Europarechtler steht nicht alleine da. Der Umkehrschluss aus dem Handeln der EASA ist weder schlüssig noch richtig. Das gesetzgeberische Handeln (wofür haben wir wohl Vertragsverletzungsverfahren?) und das Verwaltungshandeln ("das ham wer immer so jemacht") führen eher zur Normenerosion - was man in diesem Forum exzellent wahrnehmen kann: Widersprüche werden durch Berufung auf höhere Instanzen ("steht alleine da", "mein Luftfahrtamt handhabt das anders", "die ZÜP hat doch auch Vorteile") ellenlang diskutiert. Und vermehren nur die Verunsicherung derjenigen, die sich viel mehr mit Avionikhandbüchern, Wetterprognosen oder Landetechniken beschäftigen sollten. In der Normenhierarchie gilt EU FCL. Bei 200 Seiten, langem Beratungsverfahren und abschließendem Gesetzgebungsverfahren gibt es dort auch keine Regelungslücken. Fertich. Ansonsten schreib bitte mal eine wissenschaftliche Publikation dazu, die zerlege ich dir mit zwei Europarechtslehrbüchern aus dem Grundstudium.

21. Mai 2018: Von Florian S. an Sven Walter

Du schreibst es schön und niemand hat behauptet, dass es heir eine Regelungslücke gibt. Der Text der FCL in der heute gültigen Fassung ist eindeutig und schwer - bzw. nur mit starkem Willen eine andere als die heute gültige Rechtslage haben zu wollen - anders zu interpretieren.

Da steht, dass die Zulassung von und Aufsicht über das Language Competency Assessement von „THE competent authority“ zu erfolgen hat - nicht „a“ oder „any“. (Auf Deutsch ebenso „DER“ und nicht „eine“). Aus dieser eindeutigen Rechtslage ergibt sich in allen CAs von denen ich das weiss (nicht nur beim bösen LBA, sondern auch bei der guten CAA in England oder dem BAZL) die gleichartige Rechtspraxis, dass nur LPs eingetragen werden, die auch von einem von dieser CA zugelassenen Prüfer abgenommen wurden.

Jetzt kannst Du natürlich dennoch fordern, dass ich erst mal 2-3 Aufsätze in Fachzeitschriften darüber schreibe - ist ja immer einfach zu fordern so was - insb. Da ja jeder weiss, dass gerade in juristischen Fachzeitschriften nur Artikel mit Rechtsauffassungen erscheinen, die unzweifelhaft richtig sind!
Du kannst aber auch einfach mal die Fakten so hinnehmen, wie sie sind...

22. Mai 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Es gibt selbst IN Deutschland competent authorities, die das anders handhaben.

25. Mai 2018: Von Sven Walter an Florian S.

Du schreibst es schön und niemand hat behauptet, dass es heir eine Regelungslücke gibt. Der Text der FCL in der heute gültigen Fassung ist eindeutig und schwer - bzw. nur mit starkem Willen eine andere als die heute gültige Rechtslage haben zu wollen - anders zu interpretieren.

Da steht, dass die Zulassung von und Aufsicht über das Language Competency Assessement von „THE competent authority“ zu erfolgen hat - nicht „a“ oder „any“. (Auf Deutsch ebenso „DER“ und nicht „eine“). Aus dieser eindeutigen Rechtslage ergibt sich in allen CAs von denen ich das weiss (nicht nur beim bösen LBA, sondern auch bei der guten CAA in England oder dem BAZL) die gleichartige Rechtspraxis, dass nur LPs eingetragen werden, die auch von einem von dieser CA zugelassenen Prüfer abgenommen wurden.

Jetzt kannst Du natürlich dennoch fordern, dass ich erst mal 2-3 Aufsätze in Fachzeitschriften darüber schreibe - ist ja immer einfach zu fordern so was - insb. Da ja jeder weiss, dass gerade in juristischen Fachzeitschriften nur Artikel mit Rechtsauffassungen erscheinen, die unzweifelhaft richtig sind!

Du kannst aber auch einfach mal die Fakten so hinnehmen, wie sie sind...

FCL.055 (e) sagt klar:

The demonstration of language proficiency and the use of English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by the competent authority.

Schön, dass oben bereits der Text eingefügt war: Dort steht "method of assessment established by" und nicht "by an examinor or organization accredited by". Ist das jetzt eindeutig, oder entsteht da Platz zum Interpretieren? Ich habe deine anderen Beiträge dieses Stranges nicht kommentiert, teils hast du recht. Indes diese Begründung war hanebüchen. Das solltest du mal hinnehmen, wenn du mit dir ehrlich bist... Weniger "obiter dictum" als diesbezüglicher Laie wäre hilfreich.

25. Mai 2018: Von Florian S. an Sven Walter
Beitrag vom Autor gelöscht
24. Mai 2020: Von Mic Muller an Sven Walter

Hallo,

gibt es mittlerweile neue Erfahrungen zur Erlangung eines Level 6 in einem Onlineverfahren? Habe keine Lust mehr auf die Verlängerungen, und es würde sich ja im Moment anbieten, das von zu Hause zu erledigen.

Gibt es sinnvolle Möglichkeiten sich vorzubereiten? Einige Anbieter von Onlineprüfungen bieten auch Vorbereitungssoftware an, hat das mal jemand genutzt?

Grüße

25. Mai 2020: Von Christoph Winter an Mic Muller

Hallo,

gleich vorab, ich bin parteiisch, weil ich selbst Sprachprüfungen über eine österreeichische Sprachprüfstelle abnehmen darf.
Wir haben derzeit gute Erfahrungen mit den deutschen Ämtern, die Proficiency werfden mit den Zertifikaten aus Österreich anstandslos bis Level 6 eingetragen (LBA und RPs).

Es gibt augenscheinlich einen Unterscheid zu den ILPT-Prüfungen, da das LBA diese lt. Rückmeldung meiner Kunden aktuell nur bis Level 5 einträgt. Dies schein irgendwie mit der "live"-Situation zu liegen. Wir prüfen zwar online, aber mit live-Videobild.

Beste Grüße,

Christoph Winter

26. Mai 2020: Von Andy W ✈️ an Christoph Winter

Wo kann man das denn in .at online machen? Antwort auch gerne als PM, wenn dir eine Antwort als "zu kommerziell" erscheint...

Danke & Grüße!

26. Mai 2020: Von Christoph Winter an Andy W ✈️ Bewertung: +1.00 [1]

ich bin selbständiger Prüfer und arbeite mit einer österreichischen Organisation zusammen, die das System und den Sprachtest zur Verfügung stellt. Bei Interesse einfach direkt mit mir in Verbindung setzen. Jetzt aber genug der Werbung ;)


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