Ein mir bekannter Europa-Rechtler ist übrigens der Meinung, dass das bereits jetzt so ist. Jede Behörde, die der EUVO unterliegt muss die LP-Prüfungen der anderen Behörden anerkennen, ob Ihr das passt oder nicht. Es ist auch nicht zulässig, durch zusätzliche Hürden oder Verkomplikationen diese gegenseitigen Anerkennungen zu erschweren (auch Gebühren sind damit gemeint)...
Mit dieser Meinung steht der dier bekannte Europa-Rechtler dann aber relativ alleine da.
Nicht nur die EASA ist ja offensichtlich anderer Meinung (sonst hätte sie diese Klarstellung im Rahmen einer AMC machen können und müsste nicht die Verordnung ändern lassen), es entspricht auch der sehr gefestigten Rechtsprechung und -praxis in allen anderen Rechtsgebieten: Eine Theorieprüfung für den Autoführerschein aus Italien muss in Deutschland mitnichten als Theorieprüfung anerkannt werden. Ein Taxifahrer aus Rom darf in Frankfurt nicht Taxi fahren - und das widerspricht auch in keiner Weise dem Gemeinschaftsrecht. Dieses sagt nur, dass er bei der Vergabe der Taxilizenzen in Frankfurt nicht benachteiligt werden darf, weil er aus Rom kommt.
Florian, bei allem Respekt vor deiner Kenne in anderen Bereichen, Europarecht war wohl weder dein akademischer noch beruflicher Tätigkeitsschwerpunkt? Wenn die EASA Formulierungen gerade rückt, dann auch deswegen, weil auf NAA-Ebene viel Mist nach Gutdünken hineininterpretiert wird. Im Lizenzierungs- und Ausrüstungsbereich gibt es beispielsweise außer Annex Zwo und UL keine Regelungslücken, trotzdem wird sowohl von nationalem Gesetzgeber als auch der ausführenden Verwaltung regelmäßig gegen höherrangiges, in diesem Falle supranationales, Recht verstoßen (Stichwort FSAV, Schüleranmeldungen etc.). Die Analogien im Führerscheinbereich haben hier schlicht keine Relevanz. Zudem sind es selbstverständlich lokale Prüfungen für den Taxischein in London, Frankfurt oder Hinterposemuckel. Du rückst es ja selbst gerade, dass das Diskriminierungsverbot hier gilt. Peter und seine Quelle haben schlicht recht, bestehst du den fATPL (Theorie) in Posen, wohnst in Portugal und machst einen CRI in Ungarn, kannst du das alles in deine schwedische Lizenz eintragen lassen. Solange Stockholm zugleich Medical und Lizenz führt.
Der Europarechtler steht nicht alleine da. Der Umkehrschluss aus dem Handeln der EASA ist weder schlüssig noch richtig. Das gesetzgeberische Handeln (wofür haben wir wohl Vertragsverletzungsverfahren?) und das Verwaltungshandeln ("das ham wer immer so jemacht") führen eher zur Normenerosion - was man in diesem Forum exzellent wahrnehmen kann: Widersprüche werden durch Berufung auf höhere Instanzen ("steht alleine da", "mein Luftfahrtamt handhabt das anders", "die ZÜP hat doch auch Vorteile") ellenlang diskutiert. Und vermehren nur die Verunsicherung derjenigen, die sich viel mehr mit Avionikhandbüchern, Wetterprognosen oder Landetechniken beschäftigen sollten. In der Normenhierarchie gilt EU FCL. Bei 200 Seiten, langem Beratungsverfahren und abschließendem Gesetzgebungsverfahren gibt es dort auch keine Regelungslücken. Fertich. Ansonsten schreib bitte mal eine wissenschaftliche Publikation dazu, die zerlege ich dir mit zwei Europarechtslehrbüchern aus dem Grundstudium.