Du schreibst es schön und niemand hat behauptet, dass es heir eine Regelungslücke gibt. Der Text der FCL in der heute gültigen Fassung ist eindeutig und schwer - bzw. nur mit starkem Willen eine andere als die heute gültige Rechtslage haben zu wollen - anders zu interpretieren.
Da steht, dass die Zulassung von und Aufsicht über das Language Competency Assessement von „THE competent authority“ zu erfolgen hat - nicht „a“ oder „any“. (Auf Deutsch ebenso „DER“ und nicht „eine“). Aus dieser eindeutigen Rechtslage ergibt sich in allen CAs von denen ich das weiss (nicht nur beim bösen LBA, sondern auch bei der guten CAA in England oder dem BAZL) die gleichartige Rechtspraxis, dass nur LPs eingetragen werden, die auch von einem von dieser CA zugelassenen Prüfer abgenommen wurden.
Jetzt kannst Du natürlich dennoch fordern, dass ich erst mal 2-3 Aufsätze in Fachzeitschriften darüber schreibe - ist ja immer einfach zu fordern so was - insb. Da ja jeder weiss, dass gerade in juristischen Fachzeitschriften nur Artikel mit Rechtsauffassungen erscheinen, die unzweifelhaft richtig sind!
Du kannst aber auch einfach mal die Fakten so hinnehmen, wie sie sind...
FCL.055 (e) sagt klar:
The demonstration of language proficiency and the use of English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by the competent authority.
Schön, dass oben bereits der Text eingefügt war: Dort steht "method of assessment established by" und nicht "by an examinor or organization accredited by". Ist das jetzt eindeutig, oder entsteht da Platz zum Interpretieren? Ich habe deine anderen Beiträge dieses Stranges nicht kommentiert, teils hast du recht. Indes diese Begründung war hanebüchen. Das solltest du mal hinnehmen, wenn du mit dir ehrlich bist... Weniger "obiter dictum" als diesbezüglicher Laie wäre hilfreich.