Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

17. März 2017: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Der Staat (aka die Dienste) weiß sowieso, wo du gerade bist, wenn du deine Ortungswanze (aka Mobiltelefon) dabei hast und der Akku drin ist (anschalten ist nicht nötig). Hier geht's um die Öffentlichkeit.

Warum Flightradar legal ist, erschließt sich mir nicht. Man stelle sich das Gleiche mal für Autos vor, da gäb's eine Revolution...oder doch nicht? Würden vielleicht die Leute zahlenmäßig überwiegen, die vor allem ihr aufgemotztes umlackiertes Auto richtig abgebildet sehen wollen? So wie bei der Fratzenfibel?

Wie Assange mal gesagt hat, sinngemäß "people do all this just to get laid". So ist es.

17. März 2017: Von  an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Assange halte ich nicht für ein Vorbild in Sachen Moral, jedenfalls so lange er nicht sein eMail-Konto selbst leakt.

Ansonsten halte ich FR24 für eine harmlose - aber interessante - Angelegenheit. Dasselbe gibt es übrigens auch weltweit für Schiffe, nutze ich in Sommer am Meer gern, um Tanker, Frachter und Rieseyachten zu identifizieren.

In Deutschland herrscht eine regelrechte Paranoia was "Datenschutz" betrifft. Geh' mal in Google Earth durch München! Jedes vierte Haus verpixelt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis mit grauen Vorhängen auch in der Realität der Blick in Straßen verhängt wird!

17. März 2017: Von Chris _____ an 

Alexis, ich bin da respektvoll anderer Meinung. Stell dir einfach mal das Gleiche mit Autos vor.

Und mit Hilfe der Mautbrücken sind diese Informationen für unsere "Sicherheitsbeamten" bereits heute verfügbar. Machen wir uns da bitte nichts vor.

17. März 2017: Von  an Chris _____

Ich kann die Haltung prinzipiell verstehen, mir persönlich aber ist es egal, ob jemand weiß wo ich fliege, fahre ... bin. Da ich weder eine heimliche Geliebte noch Schwarzgeld in der Schweiz habe, ist das ok für mich.

Das mag blauäugig oder naiv sein, aber ich habe in meinem Leben andere Themen (und Ängste).

17. März 2017: Von Chris _____ an  Bewertung: +2.00 [2]

Der Wunsch nach Privatsphäre ist halt unterschiedlich stark ausgeprägt. Das Recht darauf sollte aber bestehen.

17. März 2017: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe mich bei FR24 auf die Blacklist setzen lassen. Die Reaktion kam erst, als ich ein anwaltliches Abmahnschreiben angekündigt habe und dann wollten sie eine Kopie der Zulassungsurkunde sehen.

Wäre ja noch schöner. Mir stinkt bereits das Hauptflugbuch und das daraus folgende "wo geht es hin?" und ich habe bereits mehrfach versehentlich falsche Angaben gemacht...

17. März 2017: Von Chris _____ an 

"Assange halte ich nicht für ein Vorbild in Sachen Moral, jedenfalls so lange er nicht sein eMail-Konto selbst leakt."

Du meinst also, Transparenz im Regierungshandeln darf man nur einfordern - oder erzwingen - wenn man auch selbst seine Privatsphäre aufgibt?

Ich sehe das so: Regierungshandeln muss in einer Demokratie dem öffentlichen Diskurs zugänglich sein. Die Privatsphäre hingegen muss - ebenfalls im Interesse eines offenen Diskurses - gewahrt bleiben (Stichwort chilling effect).

Und "Vorbild in Sachen Moral"? Wer ist das schon? Ich glaube, wer keine kleine Schmutzigkeit zu verbergen hat, der führt ein recht langweiliges Leben. Und ist damit dann auch wieder kein Vorbild.

17. März 2017: Von  an Achim H.

Eben, das hätte ich noch hinzufügen sollen – man kann bei FR24 sein Kennzeichen löschen lassen (wusste nicht, dass das so kompliziert ist!)

17. März 2017: Von Chris _____ an 

Kennzeichen löschen lassen geht dann wohl nur als Halter oder Eigentümer, nicht als Charterer.

Und offenbar nur als (kompliziertes) Opt-out, nicht als Opt-in.

Einfach eine Frechheit.

Bei Airlinern mit 200-400 Menschen an Bord lass ich mir das noch einreden. Aber doch nicht bei Privatfliegern!

17. März 2017: Von Ernst-Peter Nawothnig an Chris _____ Bewertung: +9.00 [9]

Natürlich kann diese Art Öffentlichkeit im Einzelfall zweischneidig sein.

Aber für mich als Flugleiter ist Fl 24 ein Segen. Wenn abends noch Spätkommer unterwegs sind, die meistens einen weiten Weg nach Schleswig-Holstein haben, lässt sich gut abschätzen wann sie da sein werden. Ob Befeuerung gebraucht wird, bis wann man sich um andere Dinge kümmern kann und wann man wohl nach Hause kommt. Es erleichtert die Zeiteinteilung und vermeidet unproduktive Wartezeiten. Klasse!

17. März 2017: Von Malte Höltken an 

Bei FR24 kann man das, wenn man denen seine Daten gibt. Vorausgesetzt sie halten sich dran. Bei ADSBExchange.com kann man das z.Bsp. nicht. In den Staaten kein großes Problem, weil ADS-B über UAT auch anonymisiert werden kann. Das geht in Europa mti ADSB über den 1090ES nicht. Und da mittlerweile auch ModeS trianguliert wird, und ab kommenden Herbst jeder Transponder per SERA eingeschaltet sein muß ...

Bevor private Daten veröffentlicht werden, sollten diejenigen, die die Daten betreffen, wenigstens gefragt werden. Wer dies tun möchte wird nicht daran gehindert, aber derjenige der das nicht möchte, sollte auch die Gelegenheit bekommen, dies nicht zu tun. Wenn das wirklich für viele Piloten oder Firmen ein Mehrwert bietet öffentlich getrackt zu werden, sollten sich für eine freiwillige Eintragung doch genug finden, oder?

Letztlich hatte Aldous Huxley wohl eher recht als George Orwell...

Achim:

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 70

(1) Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf
1. zum Zwecke der Erfüllung der ihr nach § 29 dieses Gesetzes zugewiesenen Aufgaben,
2. zum Zwecke der Strafverfolgung nach den §§ 59, 60 und 62 dieses Gesetzes,
3. zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 dieses Gesetzes, § 108 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und nach § 43 der Luftverkehrs-Ordnung,
4. zum Zwecke der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes,
5. zum Zwecke der Flugunfalluntersuchung,
6. zum Zwecke der Luftfahrtstatistik,
7. zum Zwecke der zollrechtlichen Überwachung
folgende Daten über den Start und die Landung von Luftfahrzeugen erheben, verarbeiten und nutzen:
- Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
- Luftfahrzeugmuster,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder,
- Anzahl der Fluggäste,
- Art des Fluges,
- Start- und Zielflugplatz (nur bei Überlandflug).
Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern.
(2) Die Daten nach Absatz 1 dürfen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium der Verteidigung, die Strafverfolgungs- und Justizbehörden, das Luftfahrt-Bundesamt, die Flugsicherungsorganisation, die für die Untersuchung von Flugunfällen zuständige Behörde, an die zuständigen Zolldienststellen und an die Luftfahrtbehörden der Länder übermittelt werden, wenn dies für die in Absatz 1 genannten Zwecke im Einzelfall erforderlich ist.
(3) Die Daten sind im Hauptflugbuch zu löschen, soweit sie zur Erfüllung der in Absatz 1 aufgeführten Aufgaben und Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Dies gilt nicht, soweit die nach Absatz 1 erhobenen Daten durch Löschung der letzten drei Buchstaben des Eintragungszeichens anonymisiert worden sind.
Ich frage mich, wieveile Plätze sich an Absatz 3 halten, und wieso der Pilot aus diesem Artikel nicht gegen die Speicherung der Daten in Friedrichshafen angegangen ist.
17. März 2017: Von Achim H. an Chris _____

Übrigens löscht FR24 die Tracks von GA-Flugzeugen recht kurz nach dem Flug. Wenigstens ein bisschen Schutz der Privatsphäre.

So gern ich es selbst nutze -- FR24 ist wirklich eine Frechheit und sollte als Opt-In gelöst sein. Fast genauso nervig sind diese Spotter-Nerds, die Photos ohne Zustimmung öffentlich machen. Wann ich wo und warum bin, geht überhaupt gar niemanden etwas an.

17. März 2017: Von  an Achim H.

Über die Fotos der Spotter freue ich mich immer! Endlich auch mal Bilder von außen. Die Geldkoffer auf der Rücksitz sieht doch keiner, Achim! (hier smiley).

17. März 2017: Von Olaf Musch an Achim H.

Fast genauso nervig sind diese Spotter-Nerds, die Photos ohne Zustimmung öffentlich machen. Wann ich wo und warum bin, geht überhaupt gar niemanden etwas an.

Auch, wenn Du keine Person des öffentlichen Interesse sein solltest, kannst Du den Spottern aber nicht verbieten, von öffentlich zugänglichen Stellen aus Deine Maschine zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen. Vernünftig arbeitende Spotter verpixeln dabei aber auch immer das Gesicht des Piloten und der Paxe, wenn da was erkennbar sein sollte. Und die meisten Spotter interessieren sich auch nicht für Dich, sondern für die Maschine ;-)

Es gibt aber auch viele Piloten, die dann bei den Spottern nachfragen, weil sie ein schickes Bild ihrer Maschine gerne noch mal in hoher Auflösung hätten...

Alles schon erlebt ;-)

Olaf

17. März 2017: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

Zwischen IQ und der persönlich empfundenen Bedeutung der Privatsphäre gibt es m.E. eine ziemlich starke positive Korrelation. Also vorsichtig sein, andere lächerlich zu machen!

17. März 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Wenn DAS Deine Reaktion auf einen harmlosen Witz ist – über wessen IQ, oder emotionale Intelligenz, sagt das dann was aus?

(Mein IQ ist ganz okay, reicht. Und ich habe relativ große Hände :-)).

17. März 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Auch, wenn Du keine Person des öffentlichen Interesse sein solltest, kannst Du den Spottern aber nicht verbieten, von öffentlich zugänglichen Stellen aus Deine Maschine zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen.

Es gab aber m.W. ein Urteil, das es jemandem untersagt hat (war sogar glaub ich ein Strafverfahren), Photos von Autos auf dem Parkplatz eines Bordells zu veröffentlichen.

Der einzig mir bekannte Flugplatz in Deutschland mit direkt angeschlossenem Bordell ist Konstanz EDTZ.

@Alexis: du hast wiederholt andere dafür lächerlich gemacht, dass sie ihre Privatsphäre wichtig nehmen und Dich damit gebrüstet, dass Du selbst nichts zu verbergen hast. Lass das doch einfach sein.

17. März 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +5.00 [5]

@Achim: Wenn Du lesen kannst, kannst Du ja noch mal nachschauen, was ich geschrieben habe. Ich habe ganz klar gesagt, dass ich die Bedenken verstehe, ich selbst sie aber nicht habe. Ich hoffte, das Du Dich damit austeichend verstanden fühlst.

Ich habe eher das Gefühl, dass DU Dich gerne lustig machst Über jeden, dem Du Dich intellektuell überlegen fühlst. Ist aber langweilig, v.a. da ich nicht widerspreche :-)

17. März 2017: Von Lennart Mueller an Chris _____

Der Wunsch nach Privatsphäre ist halt unterschiedlich stark ausgeprägt

Ich finde anlasslose Datenabgreiferei von Telekommunikationsdaten sehr viel gravierender für die Privatsphäre als die Wege eines Flugzeugs bei FR24 oder die Hausfassade bei Streetview. Und Autofahrten sind bedeutend aufschlussreicher als die Punkt-zu-Punkt-Verbindungen von Flügen - letztere kann man wohl mit Bahnfahrkarten vergleichen, die man bei FR24-Bedenken konsequenterweise auch nur am Automaten mit Bargeld kaufen sollte.

Sorgen würde ich mir hauptsächlich um verborgene Datenerfassung und -zusammenführung (Big Data, Profiling) machen, von der man nur durch Leute wie Snowden erfährt. Bei öffentlichen Diensten kann zumindest jeder erkennen, um was es geht.

Zurück zum Thema, es wäre wünschenswert, wenn Flightradar per Webformular o.ä. folgende Optionen für GA-Flugzeuge gegen unkomplizierten Eigentümernachweis anbieten würde:

  • Höhe ausblenden
  • Flugweg ungenau darstellen (z.B. größeres Updateintervall)
  • Flugzeugbezug ausblenden (Mode-S-Adresse, Kennzeichen)
  • Historie nicht aufzeichnen

19 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang