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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. März 2017: Von  an Achim H.

Eben, das hätte ich noch hinzufügen sollen – man kann bei FR24 sein Kennzeichen löschen lassen (wusste nicht, dass das so kompliziert ist!)

17. März 2017: Von Chris _____ an 

Kennzeichen löschen lassen geht dann wohl nur als Halter oder Eigentümer, nicht als Charterer.

Und offenbar nur als (kompliziertes) Opt-out, nicht als Opt-in.

Einfach eine Frechheit.

Bei Airlinern mit 200-400 Menschen an Bord lass ich mir das noch einreden. Aber doch nicht bei Privatfliegern!

17. März 2017: Von Malte Höltken an 

Bei FR24 kann man das, wenn man denen seine Daten gibt. Vorausgesetzt sie halten sich dran. Bei ADSBExchange.com kann man das z.Bsp. nicht. In den Staaten kein großes Problem, weil ADS-B über UAT auch anonymisiert werden kann. Das geht in Europa mti ADSB über den 1090ES nicht. Und da mittlerweile auch ModeS trianguliert wird, und ab kommenden Herbst jeder Transponder per SERA eingeschaltet sein muß ...

Bevor private Daten veröffentlicht werden, sollten diejenigen, die die Daten betreffen, wenigstens gefragt werden. Wer dies tun möchte wird nicht daran gehindert, aber derjenige der das nicht möchte, sollte auch die Gelegenheit bekommen, dies nicht zu tun. Wenn das wirklich für viele Piloten oder Firmen ein Mehrwert bietet öffentlich getrackt zu werden, sollten sich für eine freiwillige Eintragung doch genug finden, oder?

Letztlich hatte Aldous Huxley wohl eher recht als George Orwell...

Achim:

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 70

(1) Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf
1. zum Zwecke der Erfüllung der ihr nach § 29 dieses Gesetzes zugewiesenen Aufgaben,
2. zum Zwecke der Strafverfolgung nach den §§ 59, 60 und 62 dieses Gesetzes,
3. zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 dieses Gesetzes, § 108 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und nach § 43 der Luftverkehrs-Ordnung,
4. zum Zwecke der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes,
5. zum Zwecke der Flugunfalluntersuchung,
6. zum Zwecke der Luftfahrtstatistik,
7. zum Zwecke der zollrechtlichen Überwachung
folgende Daten über den Start und die Landung von Luftfahrzeugen erheben, verarbeiten und nutzen:
- Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
- Luftfahrzeugmuster,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder,
- Anzahl der Fluggäste,
- Art des Fluges,
- Start- und Zielflugplatz (nur bei Überlandflug).
Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern.
(2) Die Daten nach Absatz 1 dürfen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium der Verteidigung, die Strafverfolgungs- und Justizbehörden, das Luftfahrt-Bundesamt, die Flugsicherungsorganisation, die für die Untersuchung von Flugunfällen zuständige Behörde, an die zuständigen Zolldienststellen und an die Luftfahrtbehörden der Länder übermittelt werden, wenn dies für die in Absatz 1 genannten Zwecke im Einzelfall erforderlich ist.
(3) Die Daten sind im Hauptflugbuch zu löschen, soweit sie zur Erfüllung der in Absatz 1 aufgeführten Aufgaben und Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Dies gilt nicht, soweit die nach Absatz 1 erhobenen Daten durch Löschung der letzten drei Buchstaben des Eintragungszeichens anonymisiert worden sind.
Ich frage mich, wieveile Plätze sich an Absatz 3 halten, und wieso der Pilot aus diesem Artikel nicht gegen die Speicherung der Daten in Friedrichshafen angegangen ist.
17. März 2017: Von Achim H. an Chris _____

Übrigens löscht FR24 die Tracks von GA-Flugzeugen recht kurz nach dem Flug. Wenigstens ein bisschen Schutz der Privatsphäre.

So gern ich es selbst nutze -- FR24 ist wirklich eine Frechheit und sollte als Opt-In gelöst sein. Fast genauso nervig sind diese Spotter-Nerds, die Photos ohne Zustimmung öffentlich machen. Wann ich wo und warum bin, geht überhaupt gar niemanden etwas an.

17. März 2017: Von  an Achim H.

Über die Fotos der Spotter freue ich mich immer! Endlich auch mal Bilder von außen. Die Geldkoffer auf der Rücksitz sieht doch keiner, Achim! (hier smiley).

17. März 2017: Von Olaf Musch an Achim H.

Fast genauso nervig sind diese Spotter-Nerds, die Photos ohne Zustimmung öffentlich machen. Wann ich wo und warum bin, geht überhaupt gar niemanden etwas an.

Auch, wenn Du keine Person des öffentlichen Interesse sein solltest, kannst Du den Spottern aber nicht verbieten, von öffentlich zugänglichen Stellen aus Deine Maschine zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen. Vernünftig arbeitende Spotter verpixeln dabei aber auch immer das Gesicht des Piloten und der Paxe, wenn da was erkennbar sein sollte. Und die meisten Spotter interessieren sich auch nicht für Dich, sondern für die Maschine ;-)

Es gibt aber auch viele Piloten, die dann bei den Spottern nachfragen, weil sie ein schickes Bild ihrer Maschine gerne noch mal in hoher Auflösung hätten...

Alles schon erlebt ;-)

Olaf

17. März 2017: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

Zwischen IQ und der persönlich empfundenen Bedeutung der Privatsphäre gibt es m.E. eine ziemlich starke positive Korrelation. Also vorsichtig sein, andere lächerlich zu machen!

17. März 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Wenn DAS Deine Reaktion auf einen harmlosen Witz ist – über wessen IQ, oder emotionale Intelligenz, sagt das dann was aus?

(Mein IQ ist ganz okay, reicht. Und ich habe relativ große Hände :-)).

17. März 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Auch, wenn Du keine Person des öffentlichen Interesse sein solltest, kannst Du den Spottern aber nicht verbieten, von öffentlich zugänglichen Stellen aus Deine Maschine zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen.

Es gab aber m.W. ein Urteil, das es jemandem untersagt hat (war sogar glaub ich ein Strafverfahren), Photos von Autos auf dem Parkplatz eines Bordells zu veröffentlichen.

Der einzig mir bekannte Flugplatz in Deutschland mit direkt angeschlossenem Bordell ist Konstanz EDTZ.

@Alexis: du hast wiederholt andere dafür lächerlich gemacht, dass sie ihre Privatsphäre wichtig nehmen und Dich damit gebrüstet, dass Du selbst nichts zu verbergen hast. Lass das doch einfach sein.

17. März 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +5.00 [5]

@Achim: Wenn Du lesen kannst, kannst Du ja noch mal nachschauen, was ich geschrieben habe. Ich habe ganz klar gesagt, dass ich die Bedenken verstehe, ich selbst sie aber nicht habe. Ich hoffte, das Du Dich damit austeichend verstanden fühlst.

Ich habe eher das Gefühl, dass DU Dich gerne lustig machst Über jeden, dem Du Dich intellektuell überlegen fühlst. Ist aber langweilig, v.a. da ich nicht widerspreche :-)


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