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19. Dezember 2014: Von  an Lutz D.
Ich bin total froh wenn ich nur Werbung bekomme, die mich interessieren könnte.

Natürlich kann man das aus "prinzipiellen" Gründen alles ablehnen ("Fratzenbuch", "Datenkrake", "mit Werbung zuballern"), man könnte aber - und darum bemühe ich mich - auch mal versuchen, die Vorteile zu sehen. Und gerade Piloten genießen 1000 Vorteile aus den Möglichkeiten des Internets ...

ich bin, im Gegensatz zu den meisten meiner Freunde in ähnlichem Alter (55) ein begeisterter Anhänger von Facebook. Darum kenne ich da auch fast nur jüngere Leute. ich finde auch, dass es kaum mal eine schönere Idee gab für die Kommunikation zwischen Freunden, und wer wie ich viele Freunde im Ausland hat, die er sonst fast nie sieht - für den ist es ein tolles Werkzeug.

Was Facebook nicht leisten kann: Für die Nutzer scharfe Fotos machen oder gute Texte schreiben. Dass das Resultat zu 99 Prozent Datenmüll ist, wundert mich nicht.
19. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth
Lieber Urs,

Hast Du mal die Nutzungsbedingungen von Google gelesen? Ich vermute, nein. Sonst würdest Du solche Behauptungen nicht aufstellen.

Webcams Versuch 27: wenn Du bei einer Wettercam am Flugplatz durchs Bild huscht, ist Dein Bild bloßes Beiwerk im Sinne des KunstUrhG. Wenn eine Webcam Deinen Hauseingang filmte, ist Dein Bild dies nicht. Wetterwebcams sind daher legal.

Aber den Unterschied zwischen legal und illegal, gefragt oder ungefragt, scheint ja niemanden zu interessieren.
19. Dezember 2014: Von Lutz D. an 
@Alexis re Werbung: Die Preise sind in vielen Webstores übrigens auch personalisiert. Dass dürfte Dir in Deinem Fall weniger gefallen ;) (halte ich aber ebenfalls für legitim)
19. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Lutz,

>>Hast Du mal die Nutzungsbedingungen von Google gelesen?

Jup. Und habe die Wahl zu sagen, ich stimme unbeschränkt zu oder ich nutze keinen Aspekt von Google. Praktikabel? Nicht wirklich. Ohne diese Riesenfirma läuft im Netz gar nix und bei den Smartphones ist die Alternative noch um Klassen intrusiver.

>>Webcams Versuch 27: wenn Du bei einer Wettercam am Flugplatz durchs Bild huscht, ist Dein Bild bloßes Beiwerk im Sinne des KunstUrhG. Wenn eine Webcam Deinen Hauseingang filmte, ist Dein Bild dies nicht. Wetterwebcams sind daher legal

Netter Versuch. Das ist die Theorie. Praxis?

Ein Flugplatz hier hatte eine Webcam, die in Anflugrichtung, eine auf den Tarmac und eine in die Gegenrichtung. Absicht war, man kann die ganze Volte einsehen und damit die Bedingungen sehr gut einschätzen.

Nur: Es beschwerte sich jemand beim Datenschützer, dass man auf dem Tarmac Flugzeuge sieht und Regis erkennen kann, damit sei seine Privatsphäre eingeschränkt. Und dann hatte wer was dagegen, dass die eine Anflugcam auch den Zuschauerbereich drin hatte (ging aus der Position nicht anders) und damit Zuschauer identifizierbar waren, was ebenfalls zu Beschwerden führte. Resultat: Die cams gingen offline, Riesenzoff im Verein, bei den Nutzern und sonst wo, bis sie wieder aktiviert wurden, nachdem eine Beschwerde gegen die Datenschützer offenbar stattgegeben wurde.

Und andere, geh mal auf eines der bekannten Portale für Cams. Da siehst Du alles bis zu cams die ganze Freibäder, Skipisten, Restaurants und anderes abdecken. Privatsphäre? Nada. Entweder Du akzeptierst oder wählst halt nicht da hinzugehen.

Damit: FR24 tut im Endeffekt nix anderes als all die Cams, Spotterseiten und anderes auch. Ob Dein Flugzeug nun sichtbar ist auf der Webcam oder auf FR24, der Endeffekt ist der selbe: Unbefugte könnten daraus Nutzen ziehen. Oder wenn halt urplötzlich ein Airliners Net Photo eines Fliegers auftaucht der nachweist, dass Du am x.x.20xx in EDxx warst, kann das auch ein Problem für Dich sein.

(Und wo wird man sowas finden? Richtig auf Google).

Der Hauptunterschied ist wohl der: In den USA sind Portale wie FlightAware e.t.c. gesetzlich abgestützt und teils sogar aktiv unterstützt, hier ist es wie so oft eine Privatinitiative, die Erfolg hatte und damit die Erfinder jetzt ernährt. Ebenso wie viele private Luftfahrtseiten,die uns viel bieten was Staatliche Dienste nicht tun (oder halt viel Bares dafür wollen... Flightaware bietet übrigens viel mehr Informationen als FR24 (wie etwa den kompletten Flugplan), was FR24 nicht tut.

Ich schlage mal vor, wir lassen das jetzt, die gegenseitigen Gesichtspunkte sind wohl klar. Wir können auch gern mal gelegentlich bei einem Bier weiterfilosofieren :) Wenn ich mit dem Flieger komm, darfst Du mir auch gern auf FR24 zusehen damit Du weisst wann Du bestellen kannst :)

Schönes Wochenende noch

19. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth
Ein schönes Wochenende wünsche ich Dir natürlich auch!

Hinsichtlich Smartphones/Google -> ja, da ist ein bisschen Vogel friss oder stirb angesagt, obwohl es natürlich work-arounds gibt (Apple funktioniert auch ganz gut mit 'John Askild', also fiktiven Nutzern). Der wichtigste Unterschied: Niemand zwingt Dir ein Smartphone auf, oder? Es gibt ein ganz klares Opt-in.

Hinsichtlich webcam, Versuch 28. Wie Du es drehst und wendest, Webcams unterliegen einem Gesetz und richterlicher Kontrolle. Was Ihr sagt, ist, dass das für FR24 nicht gelten soll, richtig?
19. Dezember 2014: Von B. Quax F. an Lutz D.
Wenn man Cookies ablehnt und keine Benutzerkonten anlegt und mit wechselnden IP-Adressen arbeitet, dann ist Profiling nicht machbar - aber selbst dann wird personalisierte Werbung auf der gerade besuchten Website generiert, je nachdem was Du auf der website (sagen wir n-tv) anschaust, überlegt der Server im Hintergrund, ob Du Männlein oder Weiblein bist, arm oder reich, gebildet oder nicht - und liefert die entsprechende Werbung.

Das mit wechselten IP Adressen wird nicht helfen, meiner Erfahrung nach wir die Netzwerkadresse (Seriennummer des Netzwerkadapters) vom PC, IPad, Telefon und was auch immer Dir (einem) zugeordnet. Wäre ja sonst nicht möglich nach Standtortwechsel Dich und dein Gerät zu identifizieren. Ansonsten stimme ich Deinen Ausführungen zu, Sachlich gut zusammen gefaßt. Ob PC, Google oder Handy alles ist Opt-In. Ich kann ohne aus dem Haus, es ausschalten und mich völlig der Nutzung verweigern, bei einem TXP zwar teilweise auch, aber das ist weder praktikabel noch sicher.

Zum Webcam Thema sollte man sich mal Juist angucken. Dort wird automatisch der Bereich verpixelt wo Passagier und Flugzeugkennungen zu erkennen sind.
19. Dezember 2014: Von Erwin Pitzer an Lutz D.
: Die Preise sind in vielen Webstores übrigens auch personalisiert

moin lutz,

soll das heißen, dass im webstore leute mit richtig viel kohle, so wie alex, mehr bezahlen als ich armewr hund ?

wenn das so wäre, käme mir das gut zu pass :-)
19. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Ich bin mir relativ sicher, dass für den Empfang von ADS-B eben KEIN Flugfunkzeugnis erforderlich ist, genauso wie man für das Einschalten eines DVB-T Fernsehers oder das Surfen in einer WLAN-Umgebung eines braucht.
19. Dezember 2014: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Keine Ahnung. Ich glaube, dass die Datenverarbeitung bei FR24 mit dem schwedischen Recht kollidieren könnte.
@Erwin ganz so einfach ist es nicht, gemessen werden Kaufkraft, ZahlungsBEREITSCHAFT und Interesse für das Produkt.

https://blogs.faz.net/deus/2012/06/28/der-personalisierte-preis-ist-heiss-830/
19. Dezember 2014: Von  an Erwin Pitzer
Hallo Erwin,

dann verzichte ich mal auf meinen persönlichen Datenschutz: Ich habe nicht "richtig viel Kohle". Wie Du darauf kommst, ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht schließt mal nicht einfach von der Cirrus (und dem Namen) auf mein Einkommen.

Mir geht's gut, so gut, dass ich mich nicht beschweren darf. Aber ich bin nicht "reicher" als viele hier. Ich bin froh', dass ich mir die (acht Jahre alte) Cirrus leisten kann. Aber noch werde ich mich nicht dafür entschuldigen (Du schaffst das aber auch noch!)

viele Grüße!
Alexis
19. Dezember 2014: Von Robert Hartmann an Flieger Max L.oitfelder
zur info: in österreich ist das verboten! details dazu habe ich schon geschrieben (einfach mal nachlesen, rechtsverbindliche auskunft vom fernmeldeamt)
das hat nicht nur mit der frequenz sondern auch mit der bestimmung der aussendung zu tun
19. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Robert Hartmann
Ich weiss, laut Fernmeldebehörde ist ja auch die Aussendung von optischen Signalen bewilligungspflichtig, Bergnotsignal per Taschenlampe dann also nur nach vorheriger Bewilligung.

Manchmal stellt sich bei näherer Betrachtung aber dann doch nicht alles so "in Stein gemeisselt" dar wie es von diversen Beamten gern dargestellt wird. Näher möchte ich hier nicht darauf eingehen.
20. Dezember 2014: Von Olaf Musch an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]
Ich bin mir relativ sicher, dass für den Empfang von ADS-B eben KEIN Flugfunkzeugnis erforderlich ist, genauso wie man für das Einschalten eines DVB-T Fernsehers oder das Surfen in einer WLAN-Umgebung eines braucht.
Nur, dass DVB-T und WLAN genau nichts mit dem Flugbetrieb zu tun haben und deswegen auch nicht unter die Flugfunkverordnung fallen. Dein Vergleich hinkt also doch ein wenig.
Aber es gilt für WLAN z.B. auch das Telekommunikationsgesetz.
Und selbst wenn der Empfang von ADS-B legal ist, so ist die Weitergabe und insbesondere die Veröffentlichung dieser Daten aus meiner Sicht ein Verstoß gegen das TKG. In zweiter Linie sind das dann personalisierbare Daten, für die dann auch das Datenschutzgesetz greift.
Olaf
20. Dezember 2014: Von  an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
1) Speichert google persönliche Daten über mich ohne meine Einwilligung? Nein.

Da wäre ich mal spontan nicht so sicher. Gib mal www.google.de im Browser ein, dann als Suchbegriff "Test", dann geh auf das kleine Rädchen oben rechts, schau unter dem Stichwort Protokoll einmal nach was da steht, ist das "Die Anpassung auf der Grundlage von Suchaktivitäten abgemeldeter Nutzer ist deaktiviert." oder "Die Anpassung auf der Grundlage von Suchaktivitäten abgemeldeter Nutzer ist aktiviert."? In letzterem Fall - und das ist der Defaultwert - ist das Tracking der Suchen aktiviert und man muss das aktiv abwählen. Früher hiess der Unterpunkt übrigens mal "Webprotokoll" und war immer von allen zugänglich, auch unter dem direkten Link https://history.google.com/history/optout?hl=de - aber heute versteckt sich diese Option gerne mal hinter dem Versuch einem ein Googlekonto einzupflanzen ... wenn beim Auswählen der Option die Anmeldemaske/Registriermaske kommt, sollte man einmal den kompletten Browser datentechnisch rücksetzen - alle Cookies etc löschen, dann einige viele Male irgendwelche unsinnigen Suchbegriffe eingeben und immer wieder probieren - irgendwann ist der Protektions-Hintergrundalgorithmus der Meinung er hätte auch ohne die Option aktiviert ein ausreichendes Bewegungsprofil und schaltet den Zugang zum OptOut frei ...
20. Dezember 2014: Von Lutz D. an 
Björn,

wenn ich bei google nach google suche, nutze ich dann google freiwillig?

Das tracking ist durch die Datenschutzrichtlinie von google gedeckt, die Du mit einer Nutzung der Website akzeptierst.

Gleiches gilt für alle mir bekannten Browser.
20. Dezember 2014: Von  an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Du nutzt Google zwar freiwillig, aber Du stellst damit nicht Google auch ständig Daten zur Verfügung?

Wie gesagt, je nach persönlichen Vorlieben kann alles argumentiert werden. Die Vehemenz mit der hier das lächerliche FR24 zur Bedrohung stilisiert wurde, stört mich trotzdem. Man kann IMMER und bei noch viel Themen das Gras wachsen hören.

Aber man MUSS nicht
20. Dezember 2014: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]
Du nutzt Google zwar freiwillig, aber Du stellst damit nicht Google auch ständig Daten zur Verfügung?

Habe ich nicht verstanden, kannst Du den Satz nochmals anders formulieren?

Welche Vehemenz denn? Einhaltung der Gesetze ist m.E. nicht besonders vehement, sondern Mindestbedingung, wenn man in einer Gesellschaft zusammenleben will (abzüglich der Momente in denen keiner hinguckt ;)).

20. Dezember 2014: Von  an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Ach komm, Lutz.
Ja, ihr echauffiert Euch hier total übertrieben und völlig jenseits einer vernünftigen Relation über etwas, das es nicht wert ist. Da gäbe es echt andere Sachen. Aber mehr will ich jetzt darüber auch nicht mehr sagen. Es langweilt allmählich, dieses Ball-hin-und-her. Bitte antworte auch nicht mehr, ok? :-)

Wenn Du Google nutzt, nutzt Google Dich auch, ob Du einverstanden bist oder nicht. Das weißt Du - aber da Du selbst was davon hast und nicht gern bis zur Staatsbibiothek latschen willst, stört es Dich in diesem Fall nicht.
20. Dezember 2014: Von Dr. Oliver Brock an  Bewertung: +13.00 [13]
SO.. um nun mal etwas Grund in die Sache zu bringen und das Stochern im "Wellennebel" etwas zu verringern:
Hier gibts einen anwaltlichen Artikel von 2010, der auf einem VG-Urteil aus 2010 beruht, welches sich wiederum explizit auf den Bodenempfang von ADSB-Signalen bezieht:
https://www.lawfactory.org/PDF/Funkamateur_2010_03.pdf
21. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Dr. Oliver Brock
Danke für den Artikel, das bestätigt auch meine Einschätzung.
21. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Dr. Oliver Brock Bewertung: +2.00 [2]
... gut und schön. Dieses Urteil wurde auch schon an anderer Stelle mehrfach bemüht. Nur ging es hier in der Sache ausschließlich um den Vertrieb von entsprechender Ausrüstung, ohne dass da ein "Posthörnchen" draufklebt.

Ob es dann auch erlaubt ist, diese Azsrüstung zu betreiben, wurde nur am Rande behandelt. Wobei das Absprechen der Eigenschaft einer "Nachricht" für Transpondersignale extrem wackelig ist. Diese Begründung würde dann auf alles zutreffen, was nicht gesprochenes Wort bzw. akustisch ist - und da sind wir uns hoffentlich einig, dass auch Emails, Faxe, SMS, usw., usw. eben nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, auch wenn sie keine akustischen Nachrichten sind.

Hey, keine Akustik = kein Abhören = jeder darf mitempfangen, das wäre Carte Blanche für alle Geheimdienste dieser Republik (und nicht nur dieser).

Und zum Thema Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der entsprechenden Daten lässt sich das Urteil überhaupt nicht aus.

Also ist dieses Urteil für diesen Sachverhalt irrelevant.
21. Dezember 2014: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Ganz irrelevant vielleicht nicht, aber jedenfalls nicht relevant für die eigentliche Dienstleistung von FR24.
21. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Ich denke schon das das Urteil sehr relevant ist.

Es sagt de facto aus, das ADS-B Empfänger und selbst die Weitergabe der Daten und deren Visualisierung NICHT gegen das Fernmeldegesetz verstösst.

Damit wäre dieser Teil vom Tisch, zumindest in Deutschland. Ebenso ist grundsätzlich klar, dass Sites wie FR24 und andere legal sind.

Bleibt die Datenschutz Frage. Hier habe ich zwischenzeitlich herausgefunden, dass z.b. in den USA die FAA, die ja die Daten an Flightaware und auch FR24 liefert (die orangen Symbole bei FR24) ebenfalls auf opt out setzt. Wer nicht will dass seine Daten von der FAA weitergegeben werden, kann dies beantragen und wird dann geblockt. Das ist ganz offensichtlich die akzeptierte Praxis innerhalb der Industrie.

Genau das bietet FR24 auch an und damit sind sie in Compliance mit der Usanz in diesen Dingen.

Klar kann man versuchen, das in Deutschland mit einer erneuten Klage zu ändern. Aber der Status Quo ist wohl der, dass Ihr nicht die ersten seid, die das angegangen sind und bisher alle Klagen gegen ADS-B Empfänger und die damit verbundenen Issues abgewiesen wurden.
21. Dezember 2014: Von reiner jäger an Urs Wildermuth
Die Gesetze wurden wohl gemacht, als es diese Problematik noch nicht gab.
Jetzt vorhandene, irgendwie hinzubiegen um auf eine Lösung zu kommen scheint nicht zu klappen.
Einerseits ist es albern um sowas einen Tamtam zu machen, weil durch Augenschein am Flugplatz oder mit Fernrohr kann man Flugzeuge mit Kennung auch erkennen.
Andererseits: wer wirklich was zu verbergen hat, oder die Anonymität fürs Ego braucht, dem kann man eigentlich nicht zumuten gegen jeden Seitenbetreiber einzeln aktiv zu werden.

Wäre doch eine tolle Sache, wenn sich die Brüsseler Nullbrüter darüber einen Kopf machen. Dann können sie kein anders Unheil anstellen, wie meinem Pizzabäcker vorschreiben wie er seinen Teig zu machen hat, mir nicht unbrauchbare Staubsauger aufdrängen und mich zwingen 2 statt einem Toaster in der Küche zu haben.
21. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]
Puh, Urs, Dein Rechtsverständnis ist (obwohl ich persönlich mit Opt-out völlig d'accord bin) echt anstrengend. Wenn man das auf andere Bereiche übertragen würde, dann Gute Nacht. M.E. lässt Du Dich da von Deinen subjektiven Bedürfnissen leiten.

Ebenso ist grundsätzlich klar, dass Sites wie FR24 und andere legal sind.

Cool. Also alles, was nicht gegen das Fernmeldegesetz verstößt, ist grundsätzlich legal. Das wird Bordellbetreiber, Autodiebe und Steuerhinterzieher aber freuen.


Bleibt die Datenschutzgeschichte.

Gesetze, die einem nicht passen, sind halt nur so Geschichten.

Das ist ganz offensichtlich die akzeptierte Praxis innerhalb der Industrie.

Ja genau. Andere Industriestandards: Asbest, verbleites Benzin, Leerverkäufe, Verbriefungen oder E605. Ob etwas Industriestandard ist, bedeutet weder zwingende Gesetzeskonformität noch dass dieser im Interesse anderer außerhalb der Industrie liegen muss.

Entscheidend für die Legalität von FR24 ist zunächst mal das schwedische Recht und hier bezogen auf Datenschutzfragen der data protection act. Ohne eine Abschätzung oder Expertise in diesem Bereich, bleibt alles übrige Spekulation.

Da ein erfolgreiches opt-out zivilrechtliche Ansprüche weitestgehend erledigt (weitestgehend, weil unklar, ob nicht auf den Servern die Dsten sehr wohl personenbezogen verarbeitet werden und nur anders dargestellt werden), Verstöße gegen den data Protection Act sind in Schweden aber auch strafbewehrt.

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