Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

110 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

20. Dezember 2014: Von  an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Ach komm, Lutz.
Ja, ihr echauffiert Euch hier total übertrieben und völlig jenseits einer vernünftigen Relation über etwas, das es nicht wert ist. Da gäbe es echt andere Sachen. Aber mehr will ich jetzt darüber auch nicht mehr sagen. Es langweilt allmählich, dieses Ball-hin-und-her. Bitte antworte auch nicht mehr, ok? :-)

Wenn Du Google nutzt, nutzt Google Dich auch, ob Du einverstanden bist oder nicht. Das weißt Du - aber da Du selbst was davon hast und nicht gern bis zur Staatsbibiothek latschen willst, stört es Dich in diesem Fall nicht.
20. Dezember 2014: Von Dr. Oliver Brock an  Bewertung: +13.00 [13]
SO.. um nun mal etwas Grund in die Sache zu bringen und das Stochern im "Wellennebel" etwas zu verringern:
Hier gibts einen anwaltlichen Artikel von 2010, der auf einem VG-Urteil aus 2010 beruht, welches sich wiederum explizit auf den Bodenempfang von ADSB-Signalen bezieht:
https://www.lawfactory.org/PDF/Funkamateur_2010_03.pdf
21. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Dr. Oliver Brock
Danke für den Artikel, das bestätigt auch meine Einschätzung.
21. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Dr. Oliver Brock Bewertung: +2.00 [2]
... gut und schön. Dieses Urteil wurde auch schon an anderer Stelle mehrfach bemüht. Nur ging es hier in der Sache ausschließlich um den Vertrieb von entsprechender Ausrüstung, ohne dass da ein "Posthörnchen" draufklebt.

Ob es dann auch erlaubt ist, diese Azsrüstung zu betreiben, wurde nur am Rande behandelt. Wobei das Absprechen der Eigenschaft einer "Nachricht" für Transpondersignale extrem wackelig ist. Diese Begründung würde dann auf alles zutreffen, was nicht gesprochenes Wort bzw. akustisch ist - und da sind wir uns hoffentlich einig, dass auch Emails, Faxe, SMS, usw., usw. eben nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, auch wenn sie keine akustischen Nachrichten sind.

Hey, keine Akustik = kein Abhören = jeder darf mitempfangen, das wäre Carte Blanche für alle Geheimdienste dieser Republik (und nicht nur dieser).

Und zum Thema Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der entsprechenden Daten lässt sich das Urteil überhaupt nicht aus.

Also ist dieses Urteil für diesen Sachverhalt irrelevant.
21. Dezember 2014: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Ganz irrelevant vielleicht nicht, aber jedenfalls nicht relevant für die eigentliche Dienstleistung von FR24.
21. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Ich denke schon das das Urteil sehr relevant ist.

Es sagt de facto aus, das ADS-B Empfänger und selbst die Weitergabe der Daten und deren Visualisierung NICHT gegen das Fernmeldegesetz verstösst.

Damit wäre dieser Teil vom Tisch, zumindest in Deutschland. Ebenso ist grundsätzlich klar, dass Sites wie FR24 und andere legal sind.

Bleibt die Datenschutz Frage. Hier habe ich zwischenzeitlich herausgefunden, dass z.b. in den USA die FAA, die ja die Daten an Flightaware und auch FR24 liefert (die orangen Symbole bei FR24) ebenfalls auf opt out setzt. Wer nicht will dass seine Daten von der FAA weitergegeben werden, kann dies beantragen und wird dann geblockt. Das ist ganz offensichtlich die akzeptierte Praxis innerhalb der Industrie.

Genau das bietet FR24 auch an und damit sind sie in Compliance mit der Usanz in diesen Dingen.

Klar kann man versuchen, das in Deutschland mit einer erneuten Klage zu ändern. Aber der Status Quo ist wohl der, dass Ihr nicht die ersten seid, die das angegangen sind und bisher alle Klagen gegen ADS-B Empfänger und die damit verbundenen Issues abgewiesen wurden.
21. Dezember 2014: Von reiner jäger an Urs Wildermuth
Die Gesetze wurden wohl gemacht, als es diese Problematik noch nicht gab.
Jetzt vorhandene, irgendwie hinzubiegen um auf eine Lösung zu kommen scheint nicht zu klappen.
Einerseits ist es albern um sowas einen Tamtam zu machen, weil durch Augenschein am Flugplatz oder mit Fernrohr kann man Flugzeuge mit Kennung auch erkennen.
Andererseits: wer wirklich was zu verbergen hat, oder die Anonymität fürs Ego braucht, dem kann man eigentlich nicht zumuten gegen jeden Seitenbetreiber einzeln aktiv zu werden.

Wäre doch eine tolle Sache, wenn sich die Brüsseler Nullbrüter darüber einen Kopf machen. Dann können sie kein anders Unheil anstellen, wie meinem Pizzabäcker vorschreiben wie er seinen Teig zu machen hat, mir nicht unbrauchbare Staubsauger aufdrängen und mich zwingen 2 statt einem Toaster in der Küche zu haben.
21. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]
Puh, Urs, Dein Rechtsverständnis ist (obwohl ich persönlich mit Opt-out völlig d'accord bin) echt anstrengend. Wenn man das auf andere Bereiche übertragen würde, dann Gute Nacht. M.E. lässt Du Dich da von Deinen subjektiven Bedürfnissen leiten.

Ebenso ist grundsätzlich klar, dass Sites wie FR24 und andere legal sind.

Cool. Also alles, was nicht gegen das Fernmeldegesetz verstößt, ist grundsätzlich legal. Das wird Bordellbetreiber, Autodiebe und Steuerhinterzieher aber freuen.


Bleibt die Datenschutzgeschichte.

Gesetze, die einem nicht passen, sind halt nur so Geschichten.

Das ist ganz offensichtlich die akzeptierte Praxis innerhalb der Industrie.

Ja genau. Andere Industriestandards: Asbest, verbleites Benzin, Leerverkäufe, Verbriefungen oder E605. Ob etwas Industriestandard ist, bedeutet weder zwingende Gesetzeskonformität noch dass dieser im Interesse anderer außerhalb der Industrie liegen muss.

Entscheidend für die Legalität von FR24 ist zunächst mal das schwedische Recht und hier bezogen auf Datenschutzfragen der data protection act. Ohne eine Abschätzung oder Expertise in diesem Bereich, bleibt alles übrige Spekulation.

Da ein erfolgreiches opt-out zivilrechtliche Ansprüche weitestgehend erledigt (weitestgehend, weil unklar, ob nicht auf den Servern die Dsten sehr wohl personenbezogen verarbeitet werden und nur anders dargestellt werden), Verstöße gegen den data Protection Act sind in Schweden aber auch strafbewehrt.
21. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Lutz D.
Ach Lutz,

ich hab's umformuliert. Datenschutz Frage. Besser?

Und das mir Datenschutz nicht wichtig ist ist ne Unterstellung.

Ich denke nur, mann muss auch bereit sein, seinen Teil dazu zu tun. Und das ist mit den Opt Out Möglichkeiten der meisten dieser Sites wohl möglich und auch relativ einfach.
22. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Urs Wildermuth
... FR24 und welches Opt-Out?

Sorry, dazu bräuchte man auch mal eine ANtwort von dieser Truppe. Mindestens. Aber die antworten da anscheinend auch nicht jedem.

Besser wäre es, wenn es tatsächlich einen dezidierten Opt-Out-Link geben würde. Gibt es aber nicht.

Abgesehen davon, deren hier vermeldeten Hürden machen einen Opt-Out für alles, was nicht das eigene Fluggerät ist, praktisch unmöglich.

Nee, ganz offensichtlich gibt es hier ein völlig unterschiedliches Verständnis dessen, wem welche Daten "gehören" und was man damit "machen darf". Von daher wünsche ich den Machern die maximalmögliche Aufmerksamkeit aller anderen Datenkraken an den Hals.
22. Dezember 2014: Von Robert Hartmann an Stefan Jaudas
Hallo Stefan,
ich frage mich auch ob nicht auch urheberrechtlich Bedenken bestehen. Das ist auch das was das Telekommunikationsgesetz sagt. Ich bestimme für wen und was die gesendeten Daten bestimmt sind. Nicht jeder der diese findet darf sie auch behalten! Ist übrigens mit allen anderen Fundsachen auch so.
Gruss
Robert
22. Dezember 2014: Von  an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Abgesehen davon, deren hier vermeldeten Hürden machen einen Opt-Out für alles, was nicht das eigene Fluggerät ist, praktisch unmöglich.

?

Das finde ich gut, sonst fühlst Du Dich noch berufen auch meinen Flieger ausblenden zu lassen!
23. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an 
> Das finde ich gut, sonst fühlst Du Dich noch berufen auch meinen Flieger ausblenden zu lassen!

Ach, wirklich? Dann haben Sie aber ein ganz gewaltiges Problem mit dem Leseverständnis. Was Sie mit Ihren Daten machen, ist mir sowas von egal. Wenn Ihnen egal ist, was Dritte mit Ihren Daten machen, dann ist mir das noch viel mehr egal. Aber das heißt im Umkehrschluss eben nicht, dass jeder Dahergelaufene mit meinen Daten alles machen darf, was er will.

Wenn ich nicht will, dass meine Daten ungefragt bei FR24 & Co. eingestellt werden, warum soll das schlecht sein? Wenn Sie Ihre Flugdaten erst nach einer entprechenden Anmeldung überall verbreiten lassen können, warum sollte das dann schlecht sein? Das schränkt ja Ihr Recht, Ihre Daten veröffentlichen zu können, in keiner Weise ein. Im Gegenteil, Sie könn(t)en dann sogar kontrollieren und bestimmen, wer das wann in welcher Form für Sie macht.

Oder wäre Ihnen eine entsprechende Anmeldung bei FR24 & Co. etwa schon zu viel der "Mühen"? Oder reuen Sie die 5 EUR, die das dann eventuell kosten könnte? Oder Sie wollen aus Gründen, die sich mir verschließen, eben doch allen anderen hinterherschnüffeln können?


OK, wenn Sie der abwegigen Meinung sein sollten, dass es Ihr Recht ist, keinerlei Recht auf Ihre eigenen Daten zu haben ...
Freiheit ist Sklaverei? Eigentum ist Diebstahl?
23. Dezember 2014: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Naja, Stefan, Dein Satz war schon so zu verstehen, wie Alexis ihn verstanden hat. Wie meintest Du ihn denn? Welche anderen Flugzeuge würdest Du denn noch gerne ausgeblendet wissen?
Dort wo gechartert wird, müsste das Tracking m.E. im Chartervertrag geregelt werden.
23. Dezember 2014: Von Lutz D. an Lutz D.
PS streiche muss, setze kann, wenn Pilotendaten nicht mitveröffentlicht werden. Bspw. ist der LISA-Tracker m.E. völlig konform.
23. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Lutz D.
PS streiche muss, setze kann, wenn Pilotendaten nicht mitveröffentlicht werden. Bspw. ist der LISA-Tracker m.E. völlig konform.

Und selbst beim LISA-Tracker gibt es eine opt-out-Option (ganz einfach per Häkchen auf der Buchungsseite), obwohl der Name der Charterer nicht veröffentlicht wird.

Viel genutzt scheint diese Option aber nicht zu werden...

Tobias
23. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Tobias Schnell
... aber es gibt diese Option offensichtlich. Und das ist gut so. Und tut auch überhaupt nicht weh.
23. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Stefan Jaudas
... aber es gibt diese Option offensichtlich. Und das ist gut so. Und tut auch überhaupt nicht weh

Der Lisa-Tracker ist aber nicht FR24. Bei Lisa ist dem Vercharterer (der gleichzeitig Betreiber des Trackers ist) bekannt, wer das Flugzeug an welchem Tag fliegt.

Wie stellst Du Dir denn praktisch den fallweisen opt-out bei einem Flugzeug, das nicht Dein eigenes ist, in FR24 vor? Wie soll die Authentifizierung funktionieren?

Tobias
23. Dezember 2014: Von Wolfgang Lamminger an Stefan Jaudas

Idee für eine neues Feature an Mode-S Transpondern

"Sqwak Tracking mode: public or secret"

23. Dezember 2014: Von Lutz D. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]
..."secret" wird durch den 3-Letter-Code Oscar-Foxtrott-Foxtrott dargestellt. Hat mein Transponder schon. Habe ich aber noch nie genutzt. Da die NSA evtl. eine back-door eingebaut hat, geht die Empfehlung dahin, die Sicherung zu ziehen.
23. Dezember 2014: Von  an Stefan Jaudas
hallo Stefan

ich will lieber gar nix machen müssen – und bei FR24 alles so lassen wie es ist! Für mich ist es so optimal!!
23. Dezember 2014: Von Malte Höltken an Urs Wildermuth Bewertung: +6.00 [6]
Urs: "Ich denke nur, mann muss auch bereit sein, seinen Teil dazu zu tun. Und das ist mit den Opt Out Möglichkeiten der meisten dieser Sites wohl möglich und auch relativ einfach."

Das Opt-Out kann keine Lösung sein, solange es Menschen gibt, die von den entsprechenden Seiten betroffen sind, dies allerdings nicht wissen. Das gilt für mich zum Beispiel für wohl die meisten dieser Flugtracker. Bis zu diesem Thread waren mir nur FR24 und OGN bekannt, letzteres aber auch nur aufgrund eines Threads im Segelflug.de-Forum.

Logisch auseinandergenommen hat man die Kombinationen Opt-Out und Opt-In, sowie aus Piloten- / Haltersicht der Wunsch dargestellt zu werden, oder halt nicht dargestellt zu werden.

Wünscht der Pilot die Darstellung seiner Flüge und es ist ein Opt-In gegeben, trägt er sich bei dem Dienst ein oder setzt in einer App einen Haken. Dies ist die von mir (und anderen Freiheitsliebenden Piloten) am liebsten gesehene Möglichkeit, welche ja auch im OLC oder Skylines wunderbar funktioniert. Möchte man auf mehreren Seiten gesehen werden, muß man naturgemäß mehrere Seite eintragen.

Wünscht der Pilot keine Darstellung der Flüge, muß er bei einem Opt-In nichts weiter unternehmen, geht fliegen und schaltet den Transponder, Flarm und ADS-B ein.

Der Betreiber einer Seite muß bei einem Opt-In möglichst vielen Piloten erklären, warum die Darstellung der Flüge einen Mehrwert für den Piloten darstellt. Dies kann er Beispielsweise dadurch erreichen, indem er einen Teil der siebenstelligen Erträge der Seite in Werbung investiert oder in Fach- und Sachmagazinen Werbung schaltet, Flugplatzfeste organisiert, oder sonstige Maßnahmen trifft, um sein Produkt zu vermarkten.

Wünscht der Pilot die Darstellung der Flüge bei einem Opt-Out, muß er nichts machen.

Wünscht der Pilot keine Darstellung der Flüge bei einem Opt-Out, muß er vor jedem Flug das Netz nach (neuen) Seiten durchforsten, dort einen Opt-Out eingeben, und hoffen, daß dieser rechtzeitig vor seinemFlug von dem Betreiber der Seite umgesetzt wird. Es ist also schwerlich möglich, als Pilot ein Opt-Out zu nutzen. Insbesondere, wenn man kein computeraffiner Mensch ist und keine Kenntnis darüber hat, wo und wie man diese Seiten sucht, Anschreibt und ein Opt-Out zum Ausdruck bringt. Um die Erhebung der Daten, dessen Veröffentlichung Geschäftsgrundlage (also: Vermarktetes Produkt) sind, zu legitimieren, müsste also der Betrieber einer Seite bei einer Opt-Out-Regelung jeden einzelnen Halter und jeden Piloten (also jede zu einem Opt-Out berechtigte juristische oder natürliche Person) anschreiben und die Möglichkeit des Opt-Out auf diese Art anbieten.
Andernfalls bliebe dem Piloten, der einer öffentlichen Darstellung der Spuren aus prinzipiellen Erwägungen widersprechen möchte, nur der Weg, Transponder und FLARM auszuschalten, soweit es geht. Dazu braucht es dann nur eine Erwähnung dieser Dienste und ihrer Arbeitsweise, um das Ausschalten von Sicherheitsfördernder Avionik argumentativ zu begründen. Zusammen mit vermeintlich sinkenden Verkehrszahlen und der eh geringen Chance auf eine Kollision in der Luft, wird dieses Verhalten unter Umständen auch nicht als besonders Gefährlich erachtet. Eine Erhöhung des Situationsbewusstseins anderer Verkehrsteilnehmer wird so auf keinen Fall erreicht.

Im Falle eines Opt-Out verdient der Betrieber der Darstellenden Seite an illegitim erhobenen Daten, ohne daß der Rechteinhaber an den Daten davon Kenntnis hat. Dieses Verhalten nenne ich illegitim, wenn nicht gar illegal.

Ein Opt-Out kann also keine Lösung sein, wenn man allen Betroffenen gegenüber fair handeln will und Rechte an den eigenen Bewegungsdaten anerkennt.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass man offensichtliche Missbräuche durchaus angehen soll, aber dass es schlicht ein Teil der heutigen vernetzten Welt ist, dass man im Internet auf gewissen Plattformen oder durch gewisse Technologien Spuren hinterlässt.

Okay, ich halte es für einen offensichtlichen Missbrauch, wenn ein Unternehmen siebenstellige Umsätze verbuchen kann, durch die Veröffentlichung von Daten, die sie nicht veröffentlichen darf, oder dies zumindest ungeklärt ist (weil der Datenlieferant nicht gefragt worden ist). Wenn es nicht illegal sein sollte, so ist es höchst unanständig.

Urs: "bei Google und auch anderen Suchmaschinen ist das definitiv anders. Wer auch immer die nutzt, gibt ohne es zu wollen und ohne das er was dagegen tun kann Daten von sich preis. Und da gibt es, ausser eben nicht nutzen, keine Möglichkeit das zu verhindern."

FR24 bietet nicht die Möglichkeit, durch Nichtnutzung keine Daten preiszugeben. Das ungefragte Darstellen von Bewegungsdaten ist Geschäftsgrundlage. Das ist bei Google und jedem anderen Service im Netz anders. Google sammelt keine Daten, ohne daß ich Google nutze. Und Google ist dazu verpflichtet, personenbezogene Daten auf Antrag zu löschen, auch bei der reinen Indizierung von Suchergebnissen.

Urs: "Ja, ich mache durchaus einen Vergleich zwischen öffentlichen Webcams, wo man ebenfalls keinerlei Möglichkeit hat sich der zu entziehen und den ADS-B Empfängern, die dann eben FR24 und so weiter feeden."

Es gibt noch den Unterschied, daß FR24 suchbar ist und Flightaware Daten hortet und nichts löscht. Das ist bei Webcams anders. Dennoch ist es nicht erlaubt, eine Webcam in eine Weise zu installieren, das die Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen verletzt. Ist dies der Fall, bewegt man sich außerhalb der legalen Nutzung, und damit kann keine andere illegitime oder illegale Geschäftsgrundlage gerechtfertigt werden.

Urs: "Ich hoffe aber schon, dass Ihr auch entsprechend Eure Privatsphäre sonst schützt, Euch also von den typischen Datenkraken (Google e.t.c.) bewusst fernhaltet und auch Facebook e.t.c. mit der notwendigen Vorsicht behandelt. Was nämlich dort für Daten gesammelt UND verwendet werden, ist wohl eine ganz andere Story als ein paar Flightracks."

Genauso wie Du das Recht hast, Facebook fernzubleiben, sollte doch auch jeder Emil entscheiden dürfen, FR24 fern zu bleiben. Wieso Du Emil dieses Recht nicht zugestehen willst, ist mir ein rätsel. Dennoch: Ich verliere nicht an Glaubwürdigkeit, wenn ich Dienste in Anspruch nehme, von denen ich weiß, daß sie Daten sammeln und gleichzeitig Dienste bemängele, die ohne das Wissen der Datenlieferanten, die Daten erheben.

Alexis: "So lange hochmoralische Datenschützer auch Google benutzen nehme ich sie nicht sonderlich ernst. Aber immer diese Versuche sich (rein) zu waschen ohne nass zu werden, das nervt."

So lange Unternehmen mit Millionenumsätzen sich ungefragt an Bewegungsdaten unescholtener Bürger bereichern und deren Rechte auf Selbstbestimmung nicht achten, werde ich Partei für ebenjene Bürger ergreifen. Wer Google nutzt weiß(!) daß Google Daten erhebt und verwertet, das siteht in den Nutzungsbedingungen. Wer den Transponder einschaltet weiß nicht (!), daß er öffentlich dargestellt und verfolgt wird. Daß Dich das nervt tut mir aufrichtig leid, ich hoffte auf mehr Interesse bei einem regelmäßigen Teilnehmer an dieser Diskussion zu stoßen.

Alexis: "Vorauseilenden Datenschutz für alle anderen und alles gleich an die große Moralglocke hängen, finde ich eher schrecklich."

Kannst Du bitte genauer erklären, was "vorauseilender Datenschutz" sein soll? Ich habe diese Kombination noch nie gelesen und bin mir nicht sicher, was Du meinst. Denn im Prinzip habe ich ja nur zwei Möglichkeiten: Ich kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anerkennen, oder halt nicht. Aber wenn ich stark gegen dieses Recht argumentierte, müsste ich auch damit rechnen, daß das auch auf einer moralischen Ebene bewertet wird. Werden muß.

Markus: "Wenn ihr dann mit FR24 fertig seid, dann könntet ihr euch radarvirtuell.com vornehmen.
Und natürlich das Caspar Umwelthaus.
Die erheben ja auch illegal Daten, oder kommen die von der DFS"

Genau das ist doch das Problem bei einem Opt-Out. Es ist schier unmöglich, alle Seiten zu kennen, bei denen man sich abmelden müsste. Nur, den Transponder ausschalten, würde alle anonymisieren. Und das kann nicht im Sinne der Flugsicherheit sein.

Alexis: "Und gerade Piloten genießen 1000 Vorteile aus den Möglichkeiten des Internets ..."

Welcher Vorteil ergibt sich mir, wenn ich bei FR24 getrackt werde, ohne davon zu wissen? Welchen Vorteil habe ich davon, wenn FR24 vorher nicht fragt? Nicht das Internet soll abgeschafft werden, sondern das ungefragte versilbern von Bewegungsdaten.

Alexis: "Ja, ihr echauffiert Euch hier total übertrieben und völlig jenseits einer vernünftigen Relation über etwas, das es nicht wert ist."

Aber auch nur, weil "Ihr" die Interessen eines Unternehmens über die Freiheit des Einzelnen stellt, wo es unnötig ist.

Alexis: "Für mich ist es so optimal!!"

Und für denjenigen, der auf Privatsphäre Wert legt, wäre ein Opt-In optimal. Denn wenn er nichts vom Gebrauch seiner Daten weiß, kann er logischerweise kein Opt-Out ziehen.



24. Dezember 2014: Von  an Malte Höltken Bewertung: +3.00 [3]
Hi Malte,

tatsächlich, Du hast recht, interessiert mich das Thema wenig, und da ich FR24 nicht als Bedrohung oder Einschränkung meiner Freiheit empfinde (sondern als tollen Service) kann ich auch nicht mit der angemahnten Ernsthaftigkeit diskutieren. Mein Empfinden: es gibt echt andere Baustellen in Deutschland, und auch im Datenschutz, für die man sich engagieren könnte als dieses unbedeutende, irrelevante und nette Spielzeug.

Ob FR24 damit Geld verdient, interessiert mich sogar NOCH weniger (weil Du das so oft betonst).

Ist vielleicht keine optimale Haltung, ich weiß, aber jeder muss in seinem Leben halt Prioritäten setzen. Bei mir hat jetzt gerade Priorität: Christbaumschmuck im Keller suchen!

Frohe Weihnachten, an Alle!
25. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]
Danke!!!

Und an die Kollegen, die hier ständig mit Google, Payback und diversen Hotelbuchungsplattformen argumentieren:
  • Dort muss man zuerst eine Aktivität tätigen, um bei denen überhaupt im System zu sein. Man muss sich sogar meist zuerst anmelden, wenn es intensivere (Payback). Im Gegensatz zu den ganzen Transponder- und FLARM- Vampiren.
  • Man muss das inviduell machen. Surfen per Google führt nicht dazu, dass man plötzlich Payback-Kunde ist. Und selbst wenn jemand bei Payback ist, hat die fragliche Person immer noch die Wahl, welcher Einkauf dann bei Payback in der Datenbank aufschlägt, und welcher nicht.
  • Diese Plattformen haben Nutzungsbedingungen, die man sich vorher anschauen kann, und keine Zwangsmitgliedschaft dritter Klasse (als Datenvieh, das ungefragt gemolken wird, wie bei FR24 & Co.).
  • Wenn jemand tatsächlich per HRS ein Hotel sucht oder sogar bucht, dann führt das immer noch nicht dazu, dass denen alle anderen Hotelbuchungen der fraglichen Person geläufig sind, die anderweitig getätigt wurden (über Telefon, Email, Reisebüro, über die Hotel-Homepage, ...). Bei HRS kennt man nur die Anfragen bei HRS.
  • Und: HRS, Payback & Co stellen die Anfragen und Buchungen eben nicht öffentlich! Ich wüßte zumindest nicht, dass z.B. HRS eine Seite unterhält, wo jedermann aufrufen kann, was der Herr Alxis von Croy, Lutz D., oder wer sonst noch alles für wann welches Hotel gebucht hat.
    • Eigentlich schade, es interessiert mich zwar nicht, geht mich auch nichts an, aber interessant wäre diese Funktion vielleicht doch für den einen oder anderen.
    • Vorsicht, Sarkasmus: Ich müsste mich nicht erst mühsam jedesmal anmelden, um meine eigenen Buchungen nachzuschauen, wenn ich dort tatsächlich buchen sollte. Hey, warum nicht die große Hotelbuchungsnachschlagehomepage, die das automatisch mit allen Hotelbuchungen von allen Menschen macht? Automatisch?
    • Und nach der Definition von Herrn v. Croy, Herrn D. & Co. wäre diese Funktion völlig legitim.
25. Dezember 2014: Von Wolfgang Lamminger an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [5]
bei Deiner Definition lässt Du aber vollkommen außer Acht, dass es sich bei FR24 nach wie vor um Sachen (Flugzeug D-XYZ) handelt, bei allen anderen von Dir zitierten Gegenständen der Datensammlung um Daten eines Einzelnen und damit um personenbezogene Daten handelt, daher ist die Umkehr Deiner Argumentation eben nicht legitim


110 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang