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Arbeitsflüge sind sind zwar gewerblich (privat werden Arbeitsflüge wohl kaum sein), benötigen aber keine luftrechtliche Genehmigung. Das wurde auf Druck der EU 1998 im LuftVG umgesetzt. - Für Arbeitsflüge benötigt der Pilot wenigstens eine CPL. Außerdem sollte an die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen gedacht werden.
Ausbildungflüge sind weder gewerblich noch privat, sondern eben Ausbildung. Die Ausbildung wird ausführlich durch die einschlägigen FCL-Werke (JAR-FCL, EU-FCL, LuftPersV, ...) geregelt.
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Ein Landwirt könnte doch durchaus auf seinem Grund und Boden einen Sprühflug durchführen der privat ist, ebenso ein Forstbesitzer einen Fotoflug zur Dokumentation von Sturmschäden.
Was ist eigentlich mit dem deutschen Bestatter der Urnen Verstorbener mit dem UL transportiert? (Gibt's tatsächlich)
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aber, sie müssen ein Genehmigung zur Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe beim zuständige Luftamt beantragen.... und sie entscheiden, ob es erlaubt werden darf. Gilt für ALLE tiefffliegende Arbeitsflüge (Sprüh, Banner, Foto.....).
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Transport von Fracht ist wohl gewerblich. Urnen mit Human Remains sind außerdem Gefahrgut!
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@flyingjo: Richtig, und wenn die Bewilligung in D so teuer ist wie bei uns in Ö dann überlegt man es sich dreimal ob man sie braucht oder lieber mit dem Geld auf Urlaub fährt, einmal zahlen hat mir gereicht - dann übernehme ich eben nicht alle Aufträge.
@rotorhead: Welche Gefahr geht denn von einer Urne aus? Du meinst vielleicht die Erfordernis des NOTOC, aber wenn human remains nicht per Trockeneis gekühlt sind (habe ich auch noch nie erlebt) dann ist das genausowenig Gefahrgut wie ein Pudel im Frachtraum oder 200Kg Shrimps. Für eine Urne mit kremierten menschlichen Asche gibt es noch einfachere Vorschriften als für Särge. Muß aber alles auf dem NOTOC stehen.
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Für Arbeitsflüge benötigt der Pilot wenigstens eine CPL. Da bin ich anderer Meinung - nach Rücksprache mit dem Autor ist das nicht notwendig. Begründung: Bei einem Fotoflug wird nicht der Flug gewerbsmäßig verkauft, sondern eben das Foto. Was dann mit dem Flug nichts mehr zu tun hat.
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Es gibt auch Konstellationen, in denen Springer mit PPL abgesetzt werden können, ebenso Flugzeugschlepp.
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Dann muss aber Pilot selbst fotografieren. Andernfalls fliegt er im Auftrag des Fotografen, was nicht ohne CPL geht!
Nachtrag: Bei dem Link geht es darum, ob der Transport eines Fotografen zum Fotoflug ein gewerblicher Transport ist. Das hat nichts damit zu tun, dass Arbeitsflüge gewerblich sind.
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Wenn der Pilot der Inhaber der Luftbildfirma ist oder ein Angestellter derselben und das Fliegen nicht seinen Hauptberuf im Unternehmen darstellt reicht auch für Luftbilder PPL.
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Falsch, denn es fehlt dabei der private Charakter des Fluges. Da ein Fotoflug ein Arbeitsflug ist, kann das nicht privat sein, wenn der Pilot nicht selbst fotografiert.
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Da bin nicht nur ich anderer Meinung, siehe posting von Sönke weiter oben. "Privater Charakter" ist wohl keine relevante Definition, auch ein Bannerschlepp zum Beispiel (Heiratsantrag) könnte ein privater und dennoch Arbeitsflug sein, genau wie Fluglehrer mit PPL gegen Bezahlung tätig sein dürfen.
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Ich wundere mich über die Konstellation "Berufspilot ohne Betreiberzeugnis", das wäre wie Personenbeförderung mit dem eigenen PKW ohne registriertem Taxi.
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Das ist doch eigentlich alles relativ einfach:
1) Wenn ich für das Führen eines Flugzeuges bezahlt werden will, brauche ich einen CPL - von ein paar Ausnahmen wie Fluglehrer abgesehen, die sind jedoch eindeutig definiert.
2) Wenn der Flug selbst vermarktet werden soll, um damit Personen oder Sachen von A nach B zu fliegen, braucht man eine Genehmigung als Luftfahrtunternehmen.
Bei einem Flug, der den eigenen, auch gewerblichen Interessen dient, also der typische Werksverkehr, handelt es sich um keine Vermarktung des Fluges an sich, somit auch keine gewerbsmäßige Beförderung - die Analogie mit dem Taxischein ist meiner Ansicht nach sehr treffend. Wenn ich als selbstfliegender Geschäftsführer die Citation für meine Geschäftstermine nutze, brauche ich dafür auch noch nicht einmal einen CPL, da ich mich ja nicht für das Pilotieren des Flugzeuges bezahlen lasse.
Natürlich kann ich jetzt anfangen, mir Konstellationen auszudenken oder gar auszuprobieren, die die o.a. Grundsätze unterwandern, aber warum ist das so wichtig oder interessant?
Für mich spricht daraus eine gewisse Schizophrenie der Deutschen: auf der einen Seite scheint es ein unbändiges Verlangen danach zu geben, für alle Eventualitäten eine passende Regel zu haben, um dann auf der anderen Seite alle Lücken im Regelwerk zu finden, die einem dann wieder das Gefühl von Freiheit geben oder zumindest den Triumph über das System.
Meine 2 Groschen,
Michael
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Nachdem das AOC gewerblichen TRANSPORT betrifft und auch ein Installateur mit dem Firmenwagen keine Taxikonzession benötigt obwohl Kollegen mitfahren ist das Wundern hoffentlich endenwollend. ;-). Einige Sonderfälle von CPL ohne AOC wurden ja schon angesprochen, und bevor Kollege rotorhead das Diskussionsthema noch auf mich bezieht: ATPL in eigener Firma reicht hoffentlich aus, obwohl es PPL auch dafür täte.
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Zitat: "Nachdem das AOC gewerblichen TRANSPORT betrifft und auch ein Installateur mit dem Firmenwagen keine Taxikonzession benötigt obwohl Kollegen mitfahren ist das Wundern hoffentlich endenwollend. ;-)."
Ganz im Gegenteil, denn der Installateur braucht keinen Personenbeförderungsschein - genau so wie der Pilot außerhalb eines AOC keinen CPL bräuchte - nach meinem Rechtsverständnis. Es gibt den geregelten Personenverkehr mit AOC und CPL und den ungeregelten Personenverkehr ohne AOC und ohne CPL. Gewerblich im Sinne des Finanzamtes kann beides sein.
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Also ein Pilot der gegen Entgelt Fallschirmspringer absetzt braucht sicher kein AOC, dafür aber meines Wissens nach sehr wohl einen CPL, es gibt also auch Mischformen. "Gewerblich" ist in Österreich laut Definition nur was auch "erlaubt" ist, wenn das in Deutschland ähnlich ist kann mit CPL allein (ohne AOC, kein Rundflug) kein gewerblicher Transport erfolgen, würde mich interessieren wie das gehen soll und wofür man dann noch ein AOC bräuchte? Überspitzt gesagt: LH spart sich das AOC, wandelt "Miles and More" in einen Verein um und läßt dessen "Mitglieder" kostenschonend im PPL-gesteuerten A380 fliegen..
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Das Airbus A320 Typrating im PPL eintragen, das wird sicher lustig ;-)
Um so länger die Diskussion geht um so "verwirrter" werde ich. Eine X belibige Firma (oder Privatperson) kann sich irgendein E Klasse Flieger chartern, dann einen Piloten mit CPL anheuern und dann Menschen und/oder Material von A nach B fliegen lassen? Die Charterfirma bekommt Geld, der Pilot bekommt Geld aber kein AOC nötig?
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Eben diese Konstruktion ist äußerst fragwürdig, als privater Charterer sicher eindeutig illegal.
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Ich würde gerne mal die Stelle nachlesen, wo für das Absetzen von Fallschirmspringern ein CPL gefordert wird.
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Um als Pilot berufsmäßig tätig zu werden, braucht man eine CPL oder ATPL. Ausnahmen bilden Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer. Nachzulesen in den einschlägigen FCL-Regeln. Wer für das Fliegen entlohnt wird oder zum Fliegen vom Arbeitgeber beauftragt wird, macht das nicht privat, sondern beruflich oder soagar gewerblich.
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Dann darf man das "gegen Entgelt" aber nicht überlesen ;-)
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Wie ist eigentlich der Begriff "Luftarbeit" definiert?
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DIESE hier finde ich schon mal nicht schlecht: "Flüge zu landwirtschaftlichen und baulichen Zwecken, zum Absetzen von Fallschirmspringern, zur Feuerbekämpfung, zur künstlichen Auslösung von Lawinen, zum Sprühen/Streuen, zum Transport von Aussenlasten (Gütern), für Film- und Fotoaufnahmen, zur Überwachung,
für Evakuierungen sowie im Dienste der öffentlichen Sicherheit," und Hagelabwehr sowie Vogelverscheucher würde ich noch hinzufügen. Rettungs- und Ambulanzflüge sollten wohl auch dazuzählen, insbesondere Primärrettung.
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Kartografie/Vermessung/Landschaftsscanning und Kalibrierung fallen mir noch ein - aber eigentlich suche ich eine Definition in irgendeinem offiziellen Regelwerk.
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Habe ich auch noch nicht gesehen; es dürfte wohl sowas wie "Flüge zu anderen Zwecken als dem Transport von Personen/Sachen und/oder besondere Ausrüstung erfordernd" sein.
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