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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. November 2012: Von Flieger Max Loitfelder an RotorHead
Ein Landwirt könnte doch durchaus auf seinem Grund und Boden einen Sprühflug durchführen der privat ist, ebenso ein Forstbesitzer einen Fotoflug zur Dokumentation von Sturmschäden. Was ist eigentlich mit dem deutschen Bestatter der Urnen Verstorbener mit dem UL transportiert? (Gibt's tatsächlich)
22. November 2012: Von Jo Schaefer an Flieger Max Loitfelder
aber, sie müssen ein Genehmigung zur Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe beim zuständige Luftamt beantragen.... und sie entscheiden, ob es erlaubt werden darf. Gilt für ALLE tiefffliegende Arbeitsflüge (Sprüh, Banner, Foto.....).

22. November 2012: Von RotorHead an Flieger Max Loitfelder
Transport von Fracht ist wohl gewerblich. Urnen mit Human Remains sind außerdem Gefahrgut!
22. November 2012: Von Flieger Max Loitfelder an Jo Schaefer
@flyingjo: Richtig, und wenn die Bewilligung in D so teuer ist wie bei uns in Ö dann überlegt man es sich dreimal ob man sie braucht oder lieber mit dem Geld auf Urlaub fährt, einmal zahlen hat mir gereicht - dann übernehme ich eben nicht alle Aufträge.

@rotorhead:
Welche Gefahr geht denn von einer Urne aus?
Du meinst vielleicht die Erfordernis des NOTOC, aber wenn human remains nicht per Trockeneis gekühlt sind (habe ich auch noch nie erlebt) dann ist das genausowenig Gefahrgut wie ein Pudel im Frachtraum oder 200Kg Shrimps. Für eine Urne mit kremierten menschlichen Asche gibt es noch einfachere Vorschriften als für Särge.
Muß aber alles auf dem NOTOC stehen.

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