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Falsch, denn es fehlt dabei der private Charakter des Fluges. Da ein Fotoflug ein Arbeitsflug ist, kann das nicht privat sein, wenn der Pilot nicht selbst fotografiert.
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Da bin nicht nur ich anderer Meinung, siehe posting von Sönke weiter oben. "Privater Charakter" ist wohl keine relevante Definition, auch ein Bannerschlepp zum Beispiel (Heiratsantrag) könnte ein privater und dennoch Arbeitsflug sein, genau wie Fluglehrer mit PPL gegen Bezahlung tätig sein dürfen.
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Ich wundere mich über die Konstellation "Berufspilot ohne Betreiberzeugnis", das wäre wie Personenbeförderung mit dem eigenen PKW ohne registriertem Taxi.
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Das ist doch eigentlich alles relativ einfach:
1) Wenn ich für das Führen eines Flugzeuges bezahlt werden will, brauche ich einen CPL - von ein paar Ausnahmen wie Fluglehrer abgesehen, die sind jedoch eindeutig definiert.
2) Wenn der Flug selbst vermarktet werden soll, um damit Personen oder Sachen von A nach B zu fliegen, braucht man eine Genehmigung als Luftfahrtunternehmen.
Bei einem Flug, der den eigenen, auch gewerblichen Interessen dient, also der typische Werksverkehr, handelt es sich um keine Vermarktung des Fluges an sich, somit auch keine gewerbsmäßige Beförderung - die Analogie mit dem Taxischein ist meiner Ansicht nach sehr treffend. Wenn ich als selbstfliegender Geschäftsführer die Citation für meine Geschäftstermine nutze, brauche ich dafür auch noch nicht einmal einen CPL, da ich mich ja nicht für das Pilotieren des Flugzeuges bezahlen lasse.
Natürlich kann ich jetzt anfangen, mir Konstellationen auszudenken oder gar auszuprobieren, die die o.a. Grundsätze unterwandern, aber warum ist das so wichtig oder interessant?
Für mich spricht daraus eine gewisse Schizophrenie der Deutschen: auf der einen Seite scheint es ein unbändiges Verlangen danach zu geben, für alle Eventualitäten eine passende Regel zu haben, um dann auf der anderen Seite alle Lücken im Regelwerk zu finden, die einem dann wieder das Gefühl von Freiheit geben oder zumindest den Triumph über das System.
Meine 2 Groschen,
Michael
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Nachdem das AOC gewerblichen TRANSPORT betrifft und auch ein Installateur mit dem Firmenwagen keine Taxikonzession benötigt obwohl Kollegen mitfahren ist das Wundern hoffentlich endenwollend. ;-). Einige Sonderfälle von CPL ohne AOC wurden ja schon angesprochen, und bevor Kollege rotorhead das Diskussionsthema noch auf mich bezieht: ATPL in eigener Firma reicht hoffentlich aus, obwohl es PPL auch dafür täte.
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Zitat: "Nachdem das AOC gewerblichen TRANSPORT betrifft und auch ein Installateur mit dem Firmenwagen keine Taxikonzession benötigt obwohl Kollegen mitfahren ist das Wundern hoffentlich endenwollend. ;-)."
Ganz im Gegenteil, denn der Installateur braucht keinen Personenbeförderungsschein - genau so wie der Pilot außerhalb eines AOC keinen CPL bräuchte - nach meinem Rechtsverständnis. Es gibt den geregelten Personenverkehr mit AOC und CPL und den ungeregelten Personenverkehr ohne AOC und ohne CPL. Gewerblich im Sinne des Finanzamtes kann beides sein.
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Also ein Pilot der gegen Entgelt Fallschirmspringer absetzt braucht sicher kein AOC, dafür aber meines Wissens nach sehr wohl einen CPL, es gibt also auch Mischformen. "Gewerblich" ist in Österreich laut Definition nur was auch "erlaubt" ist, wenn das in Deutschland ähnlich ist kann mit CPL allein (ohne AOC, kein Rundflug) kein gewerblicher Transport erfolgen, würde mich interessieren wie das gehen soll und wofür man dann noch ein AOC bräuchte? Überspitzt gesagt: LH spart sich das AOC, wandelt "Miles and More" in einen Verein um und läßt dessen "Mitglieder" kostenschonend im PPL-gesteuerten A380 fliegen..
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Das Airbus A320 Typrating im PPL eintragen, das wird sicher lustig ;-)
Um so länger die Diskussion geht um so "verwirrter" werde ich. Eine X belibige Firma (oder Privatperson) kann sich irgendein E Klasse Flieger chartern, dann einen Piloten mit CPL anheuern und dann Menschen und/oder Material von A nach B fliegen lassen? Die Charterfirma bekommt Geld, der Pilot bekommt Geld aber kein AOC nötig?
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Eben diese Konstruktion ist äußerst fragwürdig, als privater Charterer sicher eindeutig illegal.
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Ich würde gerne mal die Stelle nachlesen, wo für das Absetzen von Fallschirmspringern ein CPL gefordert wird.
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Um als Pilot berufsmäßig tätig zu werden, braucht man eine CPL oder ATPL. Ausnahmen bilden Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer. Nachzulesen in den einschlägigen FCL-Regeln. Wer für das Fliegen entlohnt wird oder zum Fliegen vom Arbeitgeber beauftragt wird, macht das nicht privat, sondern beruflich oder soagar gewerblich.
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Dann darf man das "gegen Entgelt" aber nicht überlesen ;-)
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Wie ist eigentlich der Begriff "Luftarbeit" definiert?
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DIESE hier finde ich schon mal nicht schlecht: "Flüge zu landwirtschaftlichen und baulichen Zwecken, zum Absetzen von Fallschirmspringern, zur Feuerbekämpfung, zur künstlichen Auslösung von Lawinen, zum Sprühen/Streuen, zum Transport von Aussenlasten (Gütern), für Film- und Fotoaufnahmen, zur Überwachung,
für Evakuierungen sowie im Dienste der öffentlichen Sicherheit," und Hagelabwehr sowie Vogelverscheucher würde ich noch hinzufügen. Rettungs- und Ambulanzflüge sollten wohl auch dazuzählen, insbesondere Primärrettung.
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Kartografie/Vermessung/Landschaftsscanning und Kalibrierung fallen mir noch ein - aber eigentlich suche ich eine Definition in irgendeinem offiziellen Regelwerk.
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Habe ich auch noch nicht gesehen; es dürfte wohl sowas wie "Flüge zu anderen Zwecken als dem Transport von Personen/Sachen und/oder besondere Ausrüstung erfordernd" sein.
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EU OPS Part SPO? Noch nicht in Kraft, aber da gibt's doch unter 'scope' folgendes:
SPO.GEN.005 Scope
(a) Specialised operations include the following activities:
(1) helicopter external loads operations;
(2) helicopter survey operations;
(3) human external cargo operations;
(4) parachute operations and skydiving;
(5) agricultural flights;
(6) aerial photography flights;
(7) glider towing;
(8) aerial advertising flights;
(9) calibration flights;
(10) construction work flights, including stringing power line operations, clearing saw operations;
(11) oil spill work;
(12) avalanche mining operations;
(13) survey operations, including aerial mapping operations, pollution control activity;
(14) news media flights, television and movie flights;
(15) special events flights, including such as flying display, competition flights;
(16) animal herding and rescue flights and veterinary dropping flights;
(17) maritime funeral operations;
(18) scientific research flights (other than those under Annex II of Regulation 216/2008);
(19) cloud seeding.
(b) Any other activity falling under the definition of specialised operations shall be regulated by this Part.
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(10) ist besonders spektakulär, die Amis setzen Mitarbeiter auf der spannungführenden Hochspannungsleitung ab, auf Youtube gibt es Videos davon. In Ö gibt es eine Firma mit einer Riesenkreissäge unter dem Heli. EU OPS bezieht sich m. w. nur auf gewerblich.
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Ganz sicher nicht. Es gibt ja zB auch EU OPS Part NCC - da ist ja nun das non-commercial im Namen drin....
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...da steckt aber auch "complex" im ncc drin. Für Simpelflieger gilt sie nicht. BTW: der Felix Baumgartner mußte eine Ballonlizenz im Eilkurs machen obwohl er quasi ferngesteuert wurde.
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Oh mann, dann eben Anbex VII part-nco (non commercial other than complex). Fakt ist, part-spo regelt 'gewerbliches' wie nicht-gewerbliche Luftarbeit, eben mit einer eigenen Begrifflichkeit der special operations. Der Begriff EU OPS ist in gewisser Weise sicher missverstaendlich. Hier alles im Überblick: https://www.easa.europa.eu/flightstandards/air_ops.html
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"Oh Mann" ist überflüssig, ncc und nco betrifft mich zum Glück nicht. Das Einzige was ich aus diesem Thread gelernt habe ist, dass es viele Unklarheiten gibt. Und dass man sogar Urnen als DG ansehen kann.
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Zitat: "... und dass man sogar Urnen als DG ansehen kann."
Das bekommt man doch jedes Jahr im Kursus erzählt?
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Ernsthaft jetzt? Wie das?
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"Oh Mann" ist überflüssig
Ja, ok, ziehe ich zurück. Aber wenn ich noch mal rekapitulieren darf: ich liefere die aerial work "scope" Definition laut zukünftiger EU operations regeln - part spo.
Darauf Du: EU OPS ist nur commercial.
Darauf ich: es gibt definitiv auch Regelungsteile für non-commercial (zB NCC).
Darauf Du: NCC betrifft nicht die kleinen
Darauf ich: Dann part NCO
Darauf Du: egal, betrifft mich beides nicht.
Dass ich da zwischendurch ein Oh Mann eingeschoben habe, sei mir also bitte nachgesehen. Fakt ist - die von Dir betriebene - im kaufmännischen Sinne - gewerbliche UL-photographiererei - ist von all dem überhaupt nicht betroffen und in D wie in Ö legal. Also zumindest das kann man doch mitnehmen. ;)
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