Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. Oktober 2012: Von Mich.ael Brün.ing an David S.
Das bringt mich auf einen interessanten Punkt: Was passiert, wenn meine JAR-Lizenz in eine EASA-Lizenz umgeschrieben wird? Erhalte ich eine andere Nummer? Auf meiner US Validation steht "Germany license number xxx". Gut möglich, dass dann wieder eine neue Validation erforderlich wird, oder gab es dazu schon eine entwarnende Aussage? Michael
24. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Mich.ael Brün.ing
Das wurde schon einmal irgendwo angesprochen und mit "leider ja " beantwortet, neue verification erforderlich.
24. Oktober 2012: Von Alfred Obermaier an Mich.ael Brün.ing
Der guten Ordnung halber: Die US Validation referiert immer auf der originären Lizenz mit den in dieser Lizenz erfolgten Angaben. Folglich sind die Dater der US Validitation bei Bedarf anzupassen. Daher sind nicht nur Änderungen in der Lizenz Nummer auch Adressänderungen oder eine Änderung der Lizenz, z.B. von PPL in CPL oder ATP L relevant. Wer prüft das? Im Zweifelsfalle niemand. Viele Fragen stellen sich nur dann wenn es einen incident oder accident gibt, zB ob denn die US Validation überhaupt rechtmäßig war.
Übrigens sind Änderungen nach erfolgter US Validation auf dieser sehr einfach über die www.faa.gov nachzuhalten.
24. Oktober 2012: Von Michael Stock an Alfred Obermaier
Das stimmt, ich würde allerdings empfehlen, die Validation immer auf dem richtigen Stand zu halten. Seitens der FAA ist das ein "no brainer" und geht sehr schnell, man kann vor der Reise einen Termin mit dem lokalen FSDO vereinbaren, da gibt es dann einen Kaffee, ein nettes Gespräch und die aktuelle validierte Lizenz für einen Preis von exakt $0.

Das Problem ist eigentlich immer nur das LBA, welches auch mal Wochen brauchen kann, um die entsprechende Info an die FAA zu schicken. Eine dauerhafte Lösung des Problems mit sich ändernden Nummern von EU-Lizenzen und darauf basierenden US-Validations ist: Bei der nächsten USA-Reise fünf Tage spendieren und einfach den eigenständigen US-PPL machen, danach ist das alles erledigt.
24. Oktober 2012: Von Alfred Obermaier an Michael Stock
Hallo Michael, oh ja, das ist eine gute Empfehlung. Meine US-Validation habe ich in den 70igern noch auf der US-Airbase auf Rhein-Main Süd gemacht, inclusive Funksprechzeugnis. Vor ungefähr 15 Jahren habe ich dann den originären US-PPL erworben. Macht alles einfacher und gibt sehr viel mehr Erfahrung,wenn man sich in den Lufträumen verschiedene Länder bewegen kann/darf.
25. Oktober 2012: Von Max Sutter an Alfred Obermaier
Kann ich nur beipflichten, einmal die FAA-Lizenz gemacht (Theorieprüfung und Prüfungsflug), und man ist für das weitere Leben diese multiple "based on" Geschichte los, bis der uncle doctor sich zum medical grounding entschließen muss.


Leben, das ist die kurze Zeitspanne zwicschen Führerschein und Rollator.


25. Oktober 2012: Von Achim H. an Max Sutter
Wenn man dazu nur nicht zur US-Botschaft für ein Visum müsste...
25. Oktober 2012: Von Alfred Obermaier an Achim H.
Ja, dazu gibt es einen dummen Spruch: "Wer zu spät kommt den bestraft das Leben". Spruch stammt nicht von mir, sondern von einem bedeutenden Politiker.
Bis vor einigen Jahren ging das alles noch ohne M1 Visum.
Damit trifft es die jungen Jahrgänge, aber auch dazu gibt es einen dummen Spruch: "Im Laufe des Lebens wird man vom Regelwerk eingeholt", stammt nicht von mir sondern vom Fliegerdoc.
25. Oktober 2012: Von Julian Koerpel an Achim H.
Wenn man Inhaber einer ICAO Lizenz ist, und eine STANDALONE FAA Lizenz machen will, also nur 3h Prüfungsvorbereitung + Checkride (und natürlich written exam) braucht man KEIN Visum, da keine Ausbildung stattfindet.
Sollte aber z.B. das im US PPL enthaltene Nachtflug noch ausgebildet werden müssen, ist ein Visum erforderlich, wenn es sich um eine Part 141 Schule handelt.
Geht man zu einer Part 61 Schule, und macht während seines Urlaubes ein paar Stunden (bis hin zu einem IFR), auch dann KEIN Visum.

Aber da hat jede Flugschule eine eigene Auffassung.


Quelle:
- diverse Gespräche mit den zuständigen Behörden in den USA in den vergangenen 10 Jahren
- mehrfache (jährliche) Touren mit Kandidaten in die USA ohne Probleme.

MUST ist jedoch TSA, wenn eine neue Berechtigung erwerben will.
16. Mai 2013: Von Peter Schneider an Mich.ael Brün.ing
Die EASA-Lizenz trägt die gleiche Nummer wie die JAR-Lizenz zuvor.
Lediglich der Zusatz des Herkunftslandes steht vor der Nummer.
Gleiche Lizenz, gleiche Privilegien, gleiche Nummer.
Die alte US-Validation trägt ebendieselbe.
16. Mai 2013: Von Philipp Tiemann an Peter Schneider
Gleiche Lizenz....

Na ja, eben EASA-FCL, nicht mehr JAR-FCL...

Gleiche Privilegien...

Ich glaube, zu dem Thema hatten wir hier bereits mehrere lange Threads...

Gleiche Nummer...

Erklären Sie das mal einem durchschnittlichen FAA-Inspector, der seinen Dienst nach Vorschrift macht. Gesunden Menschenverstand gibt es da nicht.

Soviel dazu;-)
16. Mai 2013: Von Max Sutter an Philipp Tiemann

So endgültig kann man das nicht sagen. Als einzelner Fluggermane, klar, da haben Sie keine Chance, wenn Ihr Fall nicht absolut wortwörtlich in Gesetz oder in den Vorschriften. Selbst da kann es sein, dass man Sie auflaufen lässt, und das nur aus dem Zweck, keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Einen Vergleich mit (gewissen) Beamten in Germanien erspare ich mit an dieser Stelle, Beispiele sind aber vor Kurzem auch hier im Forum genannt worden.

Bei Fällen allerdings, die großteils Ermessenssache sind, da findet man im Lande der Dichter und Denker noch eher Leute, denen der gesunde Menschenverstand noch gelebte Lebenswirklichkeit ist, und die tatsächlich öfter als in den USA auch bereit sind, diese Gottesgabe zum Wohle des Bittstellers bzw. faktisch Untertans einzusetzen.

Wenn sich der Beamte in Deutschland aber stur stellt, dann ist da tatsächlich wenig zu machen. Fremde Autoritäten gelten da schon gar nicht, in vielen Fällen wird er zwecks Machtdemonstration selbst seinen direkten Vorgesetzten auflaufen lassen. Das selbst vor amtsfremden Bürgern, da kennt der nix. Das sieht in den USA anders aus, der letztere Fall ist so gut wie undenkbar. Dafür ist der Amerikaner gegenüber fremden Autoritäten oftmals überraschend aufgeschlossen. Das Zauberwort im FCL-Bereich heißt "Master Instructor". Das sind quasi die Kardinäle unter den FI's. So einen zu finden und für sein Anliegen zu motivieren, ist wie ein Sechser im Lotto. Es gibt in ganz USA nicht viel mehr davon als Lance Armstrong Tour-de-France-Etappen gewonnen hat. Ein Wort eines solchen Master Instructors kann oftmals Wunder wirken und Wege öffnen, die vorher als unpassierbar geschienen haben.

17. Mai 2013: Von Norbert S. an Max Sutter
Source www.masterinstructors.org No copyright infringement intended.


1 / 1

MI-Header-small.jpg

17. Mai 2013: Von Peter Schneider an Philipp Tiemann
Informativ wäre für mich, ob einer das schon mal definitiv durchexerziert hat, und was konkret das Ergebnis war.
In diesem Forum findet ansonsten eine rein theroretische Debatte statt.
Die JAR-Lizenzerneuerung nach 5 Jahren trug auch die gleiche Nummer, aber es war definitiv ein neues Stück Kunstpapier.
So what? Ich werde es ggf. ausprobieren.
18. Mai 2013: Von joy ride an Peter Schneider
da hast du aber großzügig vor der nummer die neuen ziffern übersehen: die alte "nummer" war vierstellig in kombination zum luftamt
19. Mai 2013: Von Peter Schneider an joy ride
Lesen kann ich schon.
Mich würde eigentlich nur interessieren, ob ein Kolesche definitiv ein Statement von der FAA /vom FSDO hat, was er tun muß. Der gesunde Menschenverstand - so es diesen denn gäbe - sagt einem, daß die EASA Nummer als "identisch" durchgehen könnte. Es kann aber auch anders herum sein, hängt von den Korinthenzähler ab. Ich habe noch Zeit bis Juli für nen neuen Antrag...
23. Mai 2013: Von David S. an Peter Schneider
Update:

Verification Letter kam heute (23.5.) an.
Request gesendet am 9.4.; daraus ergeben sich ziemlich genau 6 Wochen Bearbeitungszeit.

Gruß aus Bali, und bald dann endlich SoCal zum fliegen :)
23. Mai 2013: Von Michael P. an David S.
Sehr gut zu hören! Mein Request ist zwei Tage später angekommen (11. April), demnach sollte der Verification Letter - passend zum Beginn der Musterschulung - in den nächsten Tagen kommen. Wenn du gerade in Bali bist, kam der Verficiation Letter vermutlich per Fax, oder?
24. Mai 2013: Von David S. an Michael P.
Kam ganz unkompliziert per email. Datiert ist der Brief übrigens auf den 17.5., also dreht der Brief wohl FAA intern noch ein paar Runden..
Viel Erfolg!
5. Juni 2013: Von Michael P. an David S.
So, mein "Letter of Verification" ist nun auch da - er wurde letzte Woche ausgestellt und mir per Post gesandt, da ich eine nicht-amerikanische Faxnummer angegeben hatte.
5. Juni 2013: Von  an Michael P.
wie lange hats gedauert?
Antrag per Fax gestellt oder per SnailMail?
Bei mir seit drei Wochen nichts, nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Gruß
Reinhard
6. Juni 2013: Von Michael P. an 
Eingangsbestätigungen gab es bei der FAA noch nie - nur wenn die etwas nicht lesen können, melden sie sich. Zwischen Ankunft des Antrages bei der FAA und Ausstellung der Berscheinigung sind sieben Wochen vergangen, für den Postweg würde ich noch einmal neun Tage je Richtung veranschlagen.
6. Juni 2013: Von  an Michael P.
Danke für die Info.
Stimmt, damals konnten die etwas nicht lesen und hatten sich bei mir gemeldet.

Gruß
RR

23 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang