So endgültig kann man das nicht sagen. Als einzelner Fluggermane, klar, da haben Sie keine Chance, wenn Ihr Fall nicht absolut wortwörtlich in Gesetz oder in den Vorschriften. Selbst da kann es sein, dass man Sie auflaufen lässt, und das nur aus dem Zweck, keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Einen Vergleich mit (gewissen) Beamten in Germanien erspare ich mit an dieser Stelle, Beispiele sind aber vor Kurzem auch hier im Forum genannt worden.
Bei Fällen allerdings, die großteils Ermessenssache sind, da findet man im Lande der Dichter und Denker noch eher Leute, denen der gesunde Menschenverstand noch gelebte Lebenswirklichkeit ist, und die tatsächlich öfter als in den USA auch bereit sind, diese Gottesgabe zum Wohle des Bittstellers bzw. faktisch Untertans einzusetzen.
Wenn sich der Beamte in Deutschland aber stur stellt, dann ist da tatsächlich wenig zu machen. Fremde Autoritäten gelten da schon gar nicht, in vielen Fällen wird er zwecks Machtdemonstration selbst seinen direkten Vorgesetzten auflaufen lassen. Das selbst vor amtsfremden Bürgern, da kennt der nix. Das sieht in den USA anders aus, der letztere Fall ist so gut wie undenkbar. Dafür ist der Amerikaner gegenüber fremden Autoritäten oftmals überraschend aufgeschlossen. Das Zauberwort im FCL-Bereich heißt "Master Instructor". Das sind quasi die Kardinäle unter den FI's. So einen zu finden und für sein Anliegen zu motivieren, ist wie ein Sechser im Lotto. Es gibt in ganz USA nicht viel mehr davon als Lance Armstrong Tour-de-France-Etappen gewonnen hat. Ein Wort eines solchen Master Instructors kann oftmals Wunder wirken und Wege öffnen, die vorher als unpassierbar geschienen haben.