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24. Februar 2010: Von Stefan Jaudas an 
Hi,

und was macht jemand, der den BZF1 (oder AZF) neu machen will? Muss der etwas zweimal antanzen?

MfG

StefanJ
27. Februar 2010: Von  an Stefan Jaudas
Der Sprachtest "Wiederholungsprüfung" ist bis Ende 2010 zu machen, nicht 2011. Das war ein Tippfehler.

BZF ist bei mir unter Punkt XII eingetragen.

Vom Sprachtest sind momentan Segel- und UL-Piloten nicht betroffen, es sei denn, ein beflogener ausländischer Staat verlangt es trotzdem, oder die EASA führt es 2012 generell ein.

Bei einem neuen BZFI/AZF wird jetzt vermutlich alles auf ein Mal gemacht, d.h. Funksprechzeugnis Theorie und Praxis, Sprachtest beide Teile.
27. Februar 2010: Von  an 
Noch ein Gedanke: Wenn ich's richtig verstehe, dann wird die Sprachprüfung dort eingetragen, wo auch die Übungsflüge, IR-Verlängerungen usw. eingetragen werden - sonst wäre ja jedesmal eine Scheinneuausstellung fällig.

Dadurch kann aber da hinten schnell der Platz eng werden - und wenn alle Zeilen ausgefüllt sind, ist in jedem Fall ein neuer Schein fällig, auch wenn noch keine fünf Jahre um sind. Auch in dieser Hinsicht erhöht die Sprachprüfung also die Kosten...
27. Februar 2010: Von Udo S. an 
... es sei denn, man erhöht sein Level (sobald es geht)

Ob nun XII (mehr Platz, aber auch Checkflüge) oder XIII (bei mir rückseitig nur 2 Zeilen) hatten wir vorhin andiskutiert is anscheinend relativ variabel und Personen- bzw. Sachbearbeiter-abhängig. Ich könnt mir vorstellen, dass es gut kommt, wenn rückseitig verlängert wie vorderseitig eingetragen.

Im Prinzip braucht man aber nur (4+1) x 2 Einträge -> mit 10 Zeilen könnte man auskommen (wenn Level 4 wirklich jedesmal auf die Rückseite muss -> kann das schon jemand bestätigen?)

Dass AZF gleichzeitig mit Sprachtest abgenommen wird/werden kann, ist bestätigt (Funknetzagentur München)

Gruß,
Udo
11. April 2013: Von Thomas Dietrich an 
Zitat EASA FCL 055

FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen
Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder
für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die
Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.


Also ich interpretiere das so: Englisch sticht alle anderen Sprachen.

Wäre hier gemeint das man für jede Sprache einen Spracheintrag braucht, in der man funkt hätte man das doch so formuliert:

wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.


Aber so wie die FCL 055 formuliert ist, reicht der Engisch Eintrag für alle Sprachen. Entwerde .... oder.....

Was meint Ihr dazu?
11. April 2013: Von Roland Schmidt an Thomas Dietrich
Diese Passage würde ich genauso interpretieren.

"Sprachvermerk für die Sprache die verwendet wird", würde aber bedeuten, dass auf vielen deutschen Flugplätzen theoretisch der Eintrag "Deutsch" stehen müsste, wenn dort nur deutsch gefunkt wird. Analog in den anderen Ländern die jeweilige Sprache. Ob das auf den Plätzen, dür die das zutrifft kontrolliert wird, ist eine andere Frage.

11. April 2013: Von Pascal H. an Roland Schmidt
Ich habe bei meinem letzten neuen Rating einfach die BezReg mal gebeten auch Deutsch Level 6 einzutragen. Wurde ohne weitere Fragen gemacht (Sogar ohne Mehrkosten, was mir schon fast etwas Angst gemacht hat).

Ist im Endeffekt natürlich Unsinn, als deutscher Deutschkentnisse im Schein stehen zu haben, aber solange es im Rahmen von irgendwelchen Scheinverlängerungen o.ä umsonst ist, einfach mal eintragen lassen und späteren Diskussionen mit Behördenvertretern aus dem Weg gehen.


Weiss in diesem Zusammenhang jemand, ob und bei wem man sich auch Russischkentnisse eintragen lassen kann?
11. April 2013: Von Achim H. an Thomas Dietrich
Das wurde schon öfters diskutiert und es ist im Prinzip richtig aber (jetzt kommt's!) das reicht nur für Lufträume/Plätze die englischen Sprechfunk bieten. In Deutschland sind viele Plätze als "de" markiert, in Frankreich viele als "fr". Man kann schlecht argumentieren, dass man einen als "de" markierten Platz mit Englisch anfunken kann, denn wozu wäre er sonst als "de" markiert?

Ich verstehe die Formulierung so, dass mindestens ein Spracheintrag in der Lizenz vorhanden sein muss (Lizenz ungültig ohne Spracheintrag). Dies kann entweder Englisch oder die primitive lokale Eingeborenensprache sein.
11. April 2013: Von David S. an Achim H.

Das sieht die UK CAA wohl auch so:

Dear Mr Storch

Thank you for your email.

At present the CAA only endorse the English Language Proficiency level, we don't endorse other languages on our licences.

As per CAP 804 Section 4 Part M - 'Privileges', to exercise the privileges of a Flight Radiotelephony Operators Licence (FRTOL) the holder must have English language proficiency Level 6, or non-expired English language proficiency at Level 4 or 5. I have attached a link below for your reference:

https://www.caa.co.uk/default.aspx?catid=2330 (CAP 804)

For further information please refer to the latest Information Notice (IN) issued in December 2012:

https://www.caa.co.uk/docs/33/srg_lts_IN2012_208_Guidance%20on%20Language%20Proficiency%20Assessments.pdf (IN)


Yours sincerley,

Flight Crew Licensing Team
Licensing & Training Standards
Civil Aviation Authority

11. April 2013: Von Malte Höltken an Achim H.
Wissen Sie in diesem Zusammenhang zufällig, was ein Verkehrslandeplatz machen muß, um zu dem (Ger) hinter der Frequenz auch ein (Eng) zu bekommen? In meinen Augen wäre das bei derzeitiger Eintragungsmöglichkeit der Sprachen in den Schein das sinnigste, um auch kleine Plätze wieder international nutzbar zu machen.

Besten Grusz,
11. April 2013: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Mir wurde gesagt, das kann einfach bei der Aufsichtsbehörde beantragt werden und wird dann an DFS und Jeppesen kommuniziert. Voraussetzung ist, dass alle Flugleiter ein BZF Englisch haben und da scheitert es oft bei den Vereinen weil diejenigen die für sowas Zeit haben sind oft pensioniert und des Englischen nicht mächtig.
11. April 2013: Von Thomas Dietrich an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]
Letztendlich geht es doch gar nicht darum was sinvoll ist oder nicht. Sonst könnten wir 90 % des EASA Gedöns in der Pfeiffe rauchen.

In der FCL steht entweder Englisch ... Oder. Auch im Englischen Tex. damit reicht Englisch, wers hat.

nirgendwo ist ein Bezug auf die Sprache der Landeplätze.
Bisher haben wir das doch weltweit ganz gut gehandled, machen wir das doch einfach weiterhin so.

11. April 2013: Von Philipp Tiemann an Thomas Dietrich
So würde ich es mir ja auch gerne wünschen. Aber den oben zitierten Satz zu interpetieren im Sinne von "egal welche Sprache du *tatsächlich* beim Funken (z.B. in Frankreich) benutzt... solange du mindestens Englisch eingetragen hast, ist das in Ordnung" ist ja auch abwegig.

Trotzdem würde ich diese praxisfremde Regelung einfach ignorieren und (entsprechende Sprachkenntnisse vorrausgesetzt!) schlicht so weitermachen wie bisher auch. Zumindest solange, bis sich jemand hier oder woanders zu Wort meldet und (persönlich) zu Protokoll gibt, dass er in einer solchen Situation, und *obwohl er durch sein Funken in keinster Weise eine Gefährdung des Platzverkehrs herbeigeführt hat*, mangels entsprechendem Spracheintrag signifikant bestraft wurde.
11. April 2013: Von David S. an Philipp Tiemann

Solange meine lizenzführende Behörde nur englisch und keine andere Sprache einträgt (/eintragen möchte, kann, will), muss englisch reichen. Das sieht die CAA so und deswegen sehe ich das auch so. Ich denke, das ist ein vertretbarer Standpunkt.

Von praktischen Gesichtspunkten mal ganz abgesehen.

11. April 2013: Von  an David S.
Solange meine lizenzführende Behörde nur englisch und keine andere Sprache einträgt (/eintragen möchte, kann, will), muss englisch reichen. Das sieht die CAA so und deswegen sehe ich das auch so.

Die lizenzführende Behörde will ja auch nicht auf kleinen französischen Plätzen mit "seulement FR" in der AIP landen - da kann sie also die Ruhe weg haben. Aber genau dort sind (zugegeben, Hörensagen) britische Piloten bereits zu Bußgeldern verdonnert wurden.
11. April 2013: Von Achim H. an 
Die DGAC hat auf meine Anfrage bestätigt, dass es ausreicht, die Bescheinigung des Sprachtests Französisch separat mitzuführen.

Das LBA ist übrigens weiter als die CAA -- die tragen Drittsprachen ein, sofern es Level 6 ist und die Bescheinigung von der entsprechenden Schwesterbehörde kommt.

Im konkreten Fall würde ich diese eidesstattliche Versicherung mit der man Level 6 Deutsch erhält ausfüllen und mit der englischen Lizenz führen. Das wäre die analoge Vorgehensweise zur DGAC. Aber wie Philipp schon schrieb juckt das wohl niemandem bei einem Muttersprachler.

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