Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. April 2013: Von Philipp Tiemann an Thomas Dietrich
So würde ich es mir ja auch gerne wünschen. Aber den oben zitierten Satz zu interpetieren im Sinne von "egal welche Sprache du *tatsächlich* beim Funken (z.B. in Frankreich) benutzt... solange du mindestens Englisch eingetragen hast, ist das in Ordnung" ist ja auch abwegig.

Trotzdem würde ich diese praxisfremde Regelung einfach ignorieren und (entsprechende Sprachkenntnisse vorrausgesetzt!) schlicht so weitermachen wie bisher auch. Zumindest solange, bis sich jemand hier oder woanders zu Wort meldet und (persönlich) zu Protokoll gibt, dass er in einer solchen Situation, und *obwohl er durch sein Funken in keinster Weise eine Gefährdung des Platzverkehrs herbeigeführt hat*, mangels entsprechendem Spracheintrag signifikant bestraft wurde.
11. April 2013: Von David S. an Philipp Tiemann

Solange meine lizenzführende Behörde nur englisch und keine andere Sprache einträgt (/eintragen möchte, kann, will), muss englisch reichen. Das sieht die CAA so und deswegen sehe ich das auch so. Ich denke, das ist ein vertretbarer Standpunkt.

Von praktischen Gesichtspunkten mal ganz abgesehen.

11. April 2013: Von  an David S.
Solange meine lizenzführende Behörde nur englisch und keine andere Sprache einträgt (/eintragen möchte, kann, will), muss englisch reichen. Das sieht die CAA so und deswegen sehe ich das auch so.

Die lizenzführende Behörde will ja auch nicht auf kleinen französischen Plätzen mit "seulement FR" in der AIP landen - da kann sie also die Ruhe weg haben. Aber genau dort sind (zugegeben, Hörensagen) britische Piloten bereits zu Bußgeldern verdonnert wurden.
11. April 2013: Von Achim H. an 
Die DGAC hat auf meine Anfrage bestätigt, dass es ausreicht, die Bescheinigung des Sprachtests Französisch separat mitzuführen.

Das LBA ist übrigens weiter als die CAA -- die tragen Drittsprachen ein, sofern es Level 6 ist und die Bescheinigung von der entsprechenden Schwesterbehörde kommt.

Im konkreten Fall würde ich diese eidesstattliche Versicherung mit der man Level 6 Deutsch erhält ausfüllen und mit der englischen Lizenz führen. Das wäre die analoge Vorgehensweise zur DGAC. Aber wie Philipp schon schrieb juckt das wohl niemandem bei einem Muttersprachler.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang