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FCL.055 und LuftpersV 125 gilt nun zwar nicht für Luftsportgeräteführer, aber: mit dem UL nach CZ einzufliegen, bedarf ja wohl einer "Einfluggenehmigung". Was steht denn da drin? Ggf. dass der verantw. Pilot kommunizieren können muss? (ich weiß es nicht, fliege keine UL).
Abgesehen davon, dass ich auch schon vor über 25 Jahren einen Kollegen durch Norwegen geschleust habe, der kein Englisch konnte, aber mit zwei gleichartigen Flugzeugen, zu Zeiten als die Lage der Regeln noch "einfacher" war und andere Flugzeuge imit involviert waren.
Im hier geschilderten Fall wohl eher ein sehr risikoreiches Unternehmen; kann gutgehen, dann sagen die Beteiligten "war doch einfach". Das Risikomanagement ist dabei aber vollkommen hinten angestellt.
Ergo - unter den genannten Bedingungen aus meiner Sicht ein sehr fragwürdiges Projekt...
Vielleicht sollten die Beteiligten mal in sich gehen und einfach mal eine "Risikobewertung" für sich vornehmen?
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Deshalb habe ich es auch freundlich abgelehnt. Mein Thread ist dem Wunsch des UL-Piloten geschuldet: " Hör Dich bitte mal um, wer sowas macht". O.a. Beispiel mit UL-Kitfox und C172 sind ja aufgeführt, aber C42 und ein schneller Tiefdecker sind nochmal eine andere Nummer.
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Berufspilot der DDR und hat kein BZF? Was war denn damals innerhalb der Zone für eine Luftfahrersprache ? Russisch, sächsisch ?
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Da steht, dass er kein BZF I hat - ich nehme an, dass er ein BZF II hat, aber nicht englisch funken kann. BZF I bräuchte er in Tschechien ja eh nicht, aber vermutlich hat er auch kein ICAO Sprachlevel für Englisch eingetragen.
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Kann man denn mit BZF 2 einen englischen Sprachlevel eingetragen haben?? ich hätte jetzt eher vermutet, dass das nicht geht ...
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M.E. hat das nichts miteinander zu tun, der Sprachlevel und die Ausbildung für die Durchführung der Sprechverfahren im Flugfunk.
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Hast Du wieder eine meiner Bildungslücken geschlossen ... Obwohl, so rein rechtlich, darf man mit BZF 2 ja gar nicht im Ausland Englisch funken. Auch wenn das eh' keinen juckt – wenn man es kann.
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Wie ist das eigentlich mit der Sportpiloten (UL) Lizenz. Die benötigten doch meines Wissens gar kein BZF um zu funken. Oder liege ich da falsch?
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Das BZF I (englisch) ist unabhängig vom Sprachlevel nach FCL.055, wird ja auch an unterschiedlichen Stellen in der Lizenz eingetragen. EIn BZF ist eine rein nationale Angelegenheit (oder BFZ in Österrreich) hier geregelt durch das Telekommunikatiosngesetz. Der Sprachlevel ist ein Erfordernis der ICAO.
Aber: ein BZF II (Deutsch) berechtigt zur Durchführung des Flugfunks innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, demnach benötigt man für's "Ausland" immer ein BZF I (streng genommen auch für Flüge eines deutschen Piloten nach Österreich).
Andererseits: für Luftsportgeräte ist ein BZF nicht vorgeschrieben... aber meine Frage weiter oben: wie verhält es sich wenn ich mit dem (nationalen) UL in's Ausland fliege? Dazu benötigt man eine Einfluggenehmigung. Was sagt die aus zu den Rechten und Lizenzanforderungen des Piloten?
Zu guter Letzt: nach "common sense" (Menschenverstand, Hausverstand, ...) sollte man tunlichst in der Lage sein, in dem Land in das man einfliegt in einem Mindesmaß zu kommunizieren, oder?
EDIT: aufgrund des wohlgemeinten Hinweises des Herrn Pfeffer: der Purche hat's editiert. (manchmal sind die Finger wohl schneller, als dass die Tastatur beim Schreiben mitkommt, so bleibt schon Mal der ein oder andere Buchstabe auf der Strecke :-)
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Der Purche hat "Deutch" gechriepen. Zu Poden mit ihm.
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Koddseidank an ende kein T..
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aber: mit dem UL nach CZ einzufliegen, bedarf ja wohl einer "Einfluggenehmigung". Was steht denn da drin?
Nö? Wie kommst Du darauf?
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Für CZ braucht man weder mit UL noch mit E/G-etc.-Klasse eine Einfluggenehmigung, und auch keinen keinen Flugplan. WENN man aber auf dem internationalen Flughafen von Brünn landen will, dann braucht man einen FPL. Für kleine Plätze nicht.
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@ Alexis: von zertifizierten Flugzeugen (mit einer deutschen Registrierung und dem vorangestellten Buchstaben A/B/C/E/F/G/H/I ...) war hier ohnehin nicht die Rede. Es geht um UL-Flugzeuge, die nationalem Regelwerk unterliegen. Ich bin da allerdings kein Experte, habe keine UL-Lizenz.
Jedoch gibt es ja wohl einige Länder, die hierfür klar ein "permit to fly" fordern.
Siehe AIP CZECH REPUBLIC :
Tschechien hat hier (1.2.6 CONDITIONS FOR PERMISSION OF FLIGHTS WITHIN THE AIRSPACE OF THE CZECH REPUBLIC FOR FOREIGN AIRCRAFT WITH THE LIMITED AIRWORTHINESS, INCLUDING ULTRA LIGHT AIRCRAFT) Fälle erfasst, die eine Permission erfordern. Ultraleichtflugzeuge fallen dem Grunde nach auch darunter, sind aber von der folgenden Ausnahmeregelung erfasst:
1.2.6.4 Foreign ultra light aircraft (e.g. micro lights and other types of sport flying equipment including sporting parachutes) can use the CR airspace without permission under the following conditions only
(es folgt eine Liste von Bedingungen)
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Das ist mir aber jetzt neu! Fliege ich von EDAZ nach Etnany, Karlsbad, Budweis o,ä, brauche ich keinen Flugplan?
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Nein. Ich fliege ständig ohne FPL nach Tschechien, oder, manchmal IFR.
VFR bei Grenzüberflug Praha Information rufen, 126.100.
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Na ja, jetzt hältst du dich aber an Spitzfindigkeiten fest. Natürlich ist es so, dass für nicht-zertifiziertes Gerät grundsätzlich eine Einfluggenehmigung erforderlich ist, aber einige Länder (wie Tschechien) haben eben solche generellen Ausnahmeregelungen, womit es effektiv so ist, dass für ULs in einigen Fällen keine Genehmigung erforderlich ist.
Grob gesagt teilt sich Europa "Halbe-Halbe" auf. In jene Länder, die keine Genehmigung erfordern, und jene, die eine (also mit Einzelantrag) erfordern.
Keine Genehmigung fordern u.a.: Deutschland, Schweden, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Italien.
Genehmigung (überwiegend kostenpflichtig) erfordern: Belgien, UK, Irland, Spanien (wobei es dort mittlerweile glaube ich nur noch eine einseitige Anmeldung/Erklärung ist), Schweiz, Dänemark. Bei Frankreich nur dann, wenn >525kg MTOW.
Bei den weiteren weiß ich es gerade nicht aus dem Kopf. Es gibt ein zusammenfassendes Dokument der EMF, das aber nicht immer ganz auf aktuellem Stand ist.
Wenn man einige UL-Reiseberichte liest, dann fällt irgendwann auf, dass diese Reisen fast immer in die selben Länder führen. Das ist natürlich kein Zufall...
Also, halb Europa geht schon ganz herrlich mit dem UL. Im Rest ist es eben mit Papierkram und Kosten verbunden, wo die meisten ULer überhaupt keinen Bock drauf haben.
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Also, halb Europa geht schon ganz herrlich mit dem UL. Im Rest ist es eben mit Papierkram und Kosten verbunden, wo die meisten ULer überhaupt keinen Bock drauf haben.
Genau so isses. Und wenn man unbedingt irgendwo hin will, klappt das auch mit dem Permit. Sogar in Frankreich mit ULs > 525kg (oder 109PS).
Die läppischen 260,- CHF für das jährliche Permit unserer zollgeplagten südlichen Nachbarn bspw. zahlen wir in unserer Bonzen-Haltergemeinschaft einfach und sehen das als Spende für die bedürftige Bergbevölkerung an.
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Hallo Philipp,
Na ja, jetzt hältst du dich aber an Spitzfindigkeiten fest...
das ist nicht meine Absicht, aber dennoch kann man im Gegenzug auch nicht behaupten, dass, sinngemäß: "man mit UL einfach grenzüberschreitend fliegen kann"... Wie Du ja selbst schreibst, braucht man in rund 50 % der Länder eben jene Permission. In den anderen 50 % gibt's dann wohl Regelungen - ähnlich der zitierten aus Tschechien.
Ich hab's einfach rausgesucht weil es mich interessierte - und hier reingestellt, nicht mehr und nicht weniger.
Zu guter Letzt bin ich aber der Meinung, (mag sein, dass das eine einsame Meinung ist), dass man schon wissen sollte, auf welche Ausnahmeregelung man sich bezieht, wenn man eine "Ausnahme" in Anspruch nimmt ;-)
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