Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. September
Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren
Air India 171 – mehr Fragen als Antworten
Segelflugterror oder Motorflugsturheit?
Daten-Interfaces im Cockpit
Jobs: Viel mehr als nur Airlines
Unfallanalyse: Riskanter Abflug
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. August 2025 16:58 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Alexis von Croy

@ Alexis: von zertifizierten Flugzeugen (mit einer deutschen Registrierung und dem vorangestellten Buchstaben A/B/C/E/F/G/H/I ...) war hier ohnehin nicht die Rede. Es geht um UL-Flugzeuge, die nationalem Regelwerk unterliegen. Ich bin da allerdings kein Experte, habe keine UL-Lizenz.

Jedoch gibt es ja wohl einige Länder, die hierfür klar ein "permit to fly" fordern.

Siehe AIP CZECH REPUBLIC :

Tschechien hat hier (1.2.6 CONDITIONS FOR PERMISSION OF FLIGHTS WITHIN THE AIRSPACE OF THE CZECH REPUBLIC FOR FOREIGN AIRCRAFT WITH THE LIMITED AIRWORTHINESS, INCLUDING ULTRA LIGHT AIRCRAFT)
Fälle erfasst, die eine Permission erfordern. Ultraleichtflugzeuge fallen dem Grunde nach auch darunter, sind aber von der folgenden Ausnahmeregelung erfasst:

1.2.6.4 Foreign ultra light aircraft (e.g. micro lights and other types
of sport flying equipment including sporting parachutes) can use the
CR airspace without permission under the following conditions only

(es folgt eine Liste von Bedingungen)

15. August 2025 17:45 Uhr: Von Philipp Tiemann an Wolfgang Lamminger Bewertung: +6.00 [6]

Na ja, jetzt hältst du dich aber an Spitzfindigkeiten fest. Natürlich ist es so, dass für nicht-zertifiziertes Gerät grundsätzlich eine Einfluggenehmigung erforderlich ist, aber einige Länder (wie Tschechien) haben eben solche generellen Ausnahmeregelungen, womit es effektiv so ist, dass für ULs in einigen Fällen keine Genehmigung erforderlich ist.

Grob gesagt teilt sich Europa "Halbe-Halbe" auf. In jene Länder, die keine Genehmigung erfordern, und jene, die eine (also mit Einzelantrag) erfordern.

Keine Genehmigung fordern u.a.: Deutschland, Schweden, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Italien.

Genehmigung (überwiegend kostenpflichtig) erfordern: Belgien, UK, Irland, Spanien (wobei es dort mittlerweile glaube ich nur noch eine einseitige Anmeldung/Erklärung ist), Schweiz, Dänemark. Bei Frankreich nur dann, wenn >525kg MTOW.

Bei den weiteren weiß ich es gerade nicht aus dem Kopf. Es gibt ein zusammenfassendes Dokument der EMF, das aber nicht immer ganz auf aktuellem Stand ist.

Wenn man einige UL-Reiseberichte liest, dann fällt irgendwann auf, dass diese Reisen fast immer in die selben Länder führen. Das ist natürlich kein Zufall...

Also, halb Europa geht schon ganz herrlich mit dem UL. Im Rest ist es eben mit Papierkram und Kosten verbunden, wo die meisten ULer überhaupt keinen Bock drauf haben.

15. August 2025 18:23 Uhr: Von Thomas R. an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

Also, halb Europa geht schon ganz herrlich mit dem UL. Im Rest ist es eben mit Papierkram und Kosten verbunden, wo die meisten ULer überhaupt keinen Bock drauf haben.

Genau so isses. Und wenn man unbedingt irgendwo hin will, klappt das auch mit dem Permit. Sogar in Frankreich mit ULs > 525kg (oder 109PS).

Die läppischen 260,- CHF für das jährliche Permit unserer zollgeplagten südlichen Nachbarn bspw. zahlen wir in unserer Bonzen-Haltergemeinschaft einfach und sehen das als Spende für die bedürftige Bergbevölkerung an.

15. August 2025 19:27 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Philipp,

Na ja, jetzt hältst du dich aber an Spitzfindigkeiten fest...

das ist nicht meine Absicht, aber dennoch kann man im Gegenzug auch nicht behaupten, dass, sinngemäß: "man mit UL einfach grenzüberschreitend fliegen kann"... Wie Du ja selbst schreibst, braucht man in rund 50 % der Länder eben jene Permission. In den anderen 50 % gibt's dann wohl Regelungen - ähnlich der zitierten aus Tschechien.

Ich hab's einfach rausgesucht weil es mich interessierte - und hier reingestellt, nicht mehr und nicht weniger.

Zu guter Letzt bin ich aber der Meinung, (mag sein, dass das eine einsame Meinung ist), dass man schon wissen sollte, auf welche Ausnahmeregelung man sich bezieht, wenn man eine "Ausnahme" in Anspruch nimmt ;-)


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang