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Den US-Agenten brauchst du, wenn du keinen sonstigen Ansprechpartner vor Ort bennenen kannst. Und ja, die AOPA hat einen Rahmenvertrag mit Qualit Air gemacht, dort bekommt man 15% Nachlass auf die 60 € (zzgl. MwSt) Jahresgebühr für den Agenten. Trotzdem must du als Lizenzinhaber den Agenten bei der FAA hinterlegen, auf der o.g. Website.
Das ganze wird ja erst im Juli wirklich akut und dann auch nur, wenn man seine Lizenzen auch nutzen will, was bei mir persönlich aktuell nicht der Fall ist. Ich werde es daher momentan noch ein bisschen Ausssitzen und euch die Kinderkrankheiten ausmerzen lassen. ;-)
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Guten Morgen,
"gilt nur wenn man seine Lizenzen auch nutzen will...". Frage: Gibt es irgendwo eine FAQ oder Info darüber wie das Verfahren ist wenn man z.B. nicht plant die Lizenzen in den nächsten Jahren zu nutzen (guess why :-) ) aber vielleicht in absehbarem Zeitraum später doch mal wieder. Kann man dann mit Nachmeldung der Adresse im Portal und dem üblichen medical/biannual Ritual die FAA-Lizenz wieder aufleben lassen?
thx Stephan Hardt
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Kurze Antwort: Ja
Lange Antwort:
Amerikanische Lizenzen und die Class Ratings (ASEL, AMEL, ...) werden grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt. Man kann das in etwa vergleichen mit der deutschen UL-Lizenz oder dem LAPL. (Ab PPL aufwärts ändert sich lediglich, dass Ratings verfallen können)
Um die Lizenz auch nutzen zu dürfen, müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein, dazu gehören z.B.:
- Gültiges Flight Review
- Gültiges Medical
- Bei Validation: EASA-Lizenz und Rating gültig
- Aktuelle Adresse bei der FAA hinterlegt (die Regel gibts schon lange)
- Für Auswärtige: Agent bei der FAA hinterlegt
So lange du die Lizenz nicht nutzt, musst du keinen der Punkte erfüllen. Die Lizenz wird dir deswegen nicht "weggenommen", sie ist halt nur nicht nutzbar. Vor dem nächsten Fliegerurlaub oder N-Charter müssen aber halt alle Voraussetzungen wieder gegeben sein.
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Deine lange Antwort ist zwar zum aktuellen zeitpunkt korrekt, ich würde aber bei dem derzeitigen Präsidenten nicht meine Hand dafür ins Feuer legen mögen, dass das auch so bleibt. Also, selbst wenn man seine FAA Lizenz "stilllegt", sollte man die Entwicklung aktiv beobachten.
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Hallo Johann,
vielen Dank für die ausführliche Antwort, in etwa so hatte ich mir das auch gedacht. Denke werde es mal drauf ankommen lassen und so verfahren, also das Geld sparen und abwarten was passiert wenn es mal irgendjemand danach wieder versucht und bei Problemen ganz sicherlich "hörbar" wird. Ich teile die Bedenken aus dem nachfolgenden Beitrag bzgl. "POTUS Donald" auch, aber wenn es denn so ist, dann ist es halt so. Der EASA-PPL ist ja auch noch da :-)
Beste Grüße aus EDRF
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"Um die Lizenz auch nutzen zu dürfen, müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein,"
Wo liest Du das heraus? Die entsprechende rule 2024-22000 (89 FR 81305) sagt klar:
"The FAA will require individuals with foreign addresses, and no U.S. physical address of record on file with the FAA, who hold or apply for certain certificates, ratings, or authorizations to designate a U.S. agent for service of FAA documents" (Hervorhebung von mir)
Da steht nichts davon, dass man das nur braucht, wenn man die Lizenz auch nutzt.
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Aus 14 CFR 3.303(d):
Individuals holding any certificate, rating, or authorization issued under part 47, 61, 63, 65, 67, or 107 of this chapter must comply with the requirements listed in this subpart no later than July 7, 2025. These individuals who fail to timely designate a U.S. agent for service and comply with the requirements under this subpart may not exercise the privileges of any certificate, rating, or authorization issued under part 47, 61, 63, 65, 67, or 107, and an individual aircraft owner's aircraft registration certificate will be considered ineffective.
Als Lizenzinhaber hat man die Pflicht, einen US-Agent zu bennenen. Wenn man es nicht macht, ist die "Strafe" aber nur, dass man sie nicht mehr nutzen darf.
Gleiches Prinzip gilt übrigens beim Adresswechsel, 14 CFR 61.60:
The holder of a pilot, flight instructor, or ground instructor certificate who has made a change in permanent mailing address may not, after 30 days from that date, exercise the privileges of the certificate unless the holder has notified in writing the FAA, Airman Certification Branch, P.O. Box 25082, Oklahoma City, OK 73125, of the new permanent mailing address, or if the permanent mailing address includes a post office box number, then the holder's current residential address.
Es mag natürlich sein, dass nach dem 7. Juli die FAA hier die Daumenschrauben anzieht, das wissen wir nicht. Das Risiko sehe ich persönlich aber nicht. Dafür haben die sicherlich zu viele Karteileichen, die längst nicht mehr aktiv sind.
Ich werde mir erst einen USAS holen, wenn ich auch wieder N-Reg fliege. Zusammen mit dem Flight Review und dem Medical.
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Ich hab mich vorher nochmal durch die FAQ gewühlt und die Sache ist tatsächlich wohl etwas vielschichtiger:
What will be consequences of non-compliance be for certificate holders and applicants?
Pursuant to 14 CFR. 3.303, individuals who hold a certificate, rating, or authorization issued under 14 CFR Part 47, 61, 63, 65, 67, or 107, who fail to timely designate a U.S. agent for service and comply with the requirements under 14 CFR Part 3, subpart C, may not exercise the privileges of any certificate, rating, or authorization issued under 14 CFR Part 47, 61, 63, 65, 67, or 107, and an individual aircraft owner's aircraft registration certificate will be considered ineffective. The FAA may take enforcement action against these individuals consistent with FAA Enforcement and Compliance Order 2150.3. The regulation also provides that after the deadline for compliance passes, applicants of any certificate, rating, or authorization issued under 14 CFR Part 47, 61, 63, 65, 67, or 107, who fail to designate a U.S. agent for service and comply with the requirements under 14 CFR Part 3, subpart C shall not be issued a certificate, rating, or authorization under 14 CFR 47, 61, 63, 65, 67, or 107.
Quelle: https://usas.faa.gov/faq
Klar ist: Kein Fliegen und keine neuen Ratings. Ansonsten kann ("may") die FAA Maßnahmen ergreifen, muss es aber nicht.
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Hallo,
da ist man echt hin und her gerissen. Auf der einen Seite hat die Lizenz ja auch Mühe, Zeit und Geld gekostet auf der anderen Seite passt es zu der Entwicklung weltweit im allgemeinen und in den USA im speziellen. Wenn ich nur auf die Startseite https://usas.faa.gov/disclaimer für die US-Agents-Eingabe klicke werde ich gleich mit Aussagen konfrontiert die mich mit meinem europäischen Rechtsbewusstsein zum Würgen bringen.
Ich gehe jetzt noch ein paar Tage mit der Entscheidung schwanger, die 60 - 90€ im Jahr für einen Dienst zu opfern oder für immer dem Fliegen in USA den Rücken zu kehren. Man kann eben nicht alles haben.
Aber nochmal, danke für die Mühe und die Infos.
Beste Grüße
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Meine größeren Bedenken sind nicht gegenüber der FAA, die habe ich als zwar hart in der Sache, aber unheimlich kooperativ kennengelernt. Meine Bedenken sind eher, wenn man in die USA in den Urlaub reisen will und der Grenzpolizist einem berechtigte Fragen zur non-compliance mit amerikanischen Gesetzen stellt.
Die Einreise vor kurzem, zusammen mit einer Kollegin, die es aus gegebenen politischen Gründen notwendig fand ihre Greencard zurück zu geben und sehr lange Interviews führen musste über das wieso und warum (und das mit compliance), war derart, dass ich da Null Lust drauf hätte.
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DAS ist ein tatsächlich bedenkenswerter Aspekt bei dieser Sache. Guter Einwand! Am Ende muss man also entscheiden welche Kröte man schluckt. Werde den verbleibenden Monat zum Nachdenken benutzen :-(
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So schwierig ist das dann doch nicht.
Man loggt sich in der FAA-Webseite mit seiner Lizenznummer ein, gibt als Änderung seine US-Adresse für die Lizenz ein. Die wird dann überprüft (so wird das angekündigt). Wenn sie ok ist, dann kann man ein neues "Ticket" mit der Adressänderung beantragen. Per Email kommt "A request for replacement certificate(s) been completed". Das Ticket mit Adressänderung kostet zwei Dollares und wird zu dieser angegebenen US-Adresse geschickt. Ging völlig problemlos.
Voraussetzung ist, dass man an der US-Adresse tatsächlich einen Freund oder Verwandte hat. Das ist auch die Adresse, die ich bei fast jedem US-Aufenthalt bei der Einreise angebe.
Die ins Haus flatternden Hilfsangebote von div. "Agents" kann man in die Rundablage ablegen...
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Seit wann gibt es denn "Tickets" und 2 Dollar Rechnungen für Adressänderungen? Als ich das gemacht habe, war das alles komplett kostenfrei.
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Ja, danke für den "Tipp" - aber das ist ja nicht das Problem. Zum Einen habe ich keine Verwandten oder Freunde drüben die einem die Adresse leihen können, wäre also tatsächlich auf einen Service angewiesen, zum anderen muss man sich halt schon fragen ob es lohnt jährlich einen Fixbetrag hinzulegen wenn die FAA-Lizenz absehbar erstmal nicht genutzt wird.
Aber wie gesagt mir leuchtet der Einwand bzgl. möglicher Probleme beim nächsten Überschreiten der US-Landesgrenze schon eher ein.
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na dann klink Dich mal ein in die FAA Website. Nachdem 2 Dollares abgedrückt sind, kriegste das Ticket. Es ist schon eingetroffen. Und stimmt, früher wars kostenlos.
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Einen Aspekt, der mir bislang nicht bewusst war, habe ich heute entdeckt, als ich mein MEDXPRESS Form für den Besuch beim Fliegerarzt ausfüllen wollte. Die Webseite verlangt nach einer US Adresse, alternativ nach dem Agenten. D.h. Ohne Adresse kein Medical!
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Keine Ahnung ob ich in den nächsten 2 Jahren im FAA Land fliegen werde. US Adresse eingeloggt. Bestätigung erhalten. MedXPress gemacht. Medical in den nächsten Wochen. FR spätestens bis 12/2025 erledigen. Life is Good.
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ich konnte meine US adresse auch nicht online eintragen, er hat immer wegen einer comercial adress gemeckert. ich habe dann einfach Form 8060-55 ausgefüllt und per Post an die FAA geschickt. Ein paar Wochen später war die adresse dann eingetragen
https://www.faa.gov/documentLibrary/media/Form/AC_8060-55(8282017).pdf
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Hallo zusammen,
ich weiß, ich bin etwas spät dran...wollte gestern meine US-Adresse hinterlegen. Also Login angelegt und wollte das mal eben erledigen. Kann mich mit dem Login aber nicht anmelden, bekomme immer diese Fehlermeldung:
Access Denied Error: Double-check the email address you provided during the verification process to ensure it’s correct.
Und ja, natürlich ist das die richtige Email...
Hat das Problem noch jemand, gibt's vll gerade einen IT-Fehler?
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Dieser Beitrag hat mich dran erinnert, dass da ja noch was zu tun war. Ich bin gerade in einem Rutsch durch alle Anmeldungen durch: Service provider da kein geeigneter US Kontakt / IACRA wg. FTN / USAS zum Eintragen des Agenten. Ging alles problemlos.
PS: @Toni, falls das Problem noch existiert: Hattest Du die Email mit dem Betreff "USAS - Account Request Confirmation" erhalten?
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Hattest Du die Email mit dem Betreff "USAS - Account Request Confirmation" erhalten?
Das könnte es sein, die wird auch in den FAQs erwähnt. Habe ich nicht bekommen, und auch nicht im Spam...Mail an den support ist raus. Danke für den Hinweis!
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Weil "Medical" eh schon ein paarmal in diesem Thread vorkam, platziere ich meine Frage einfach mal hier:
Wie ist eigentlich im Moment die Situation mit einer FAA "foreign based" validation und dem Medical? Als ich die Validierung in 2015 machte hatte ich verstanden, dass "normalerweise" ein deutsches Medical ausreiche, aber aus Datenschutzrechtlichen Gründen der Informationsfluss nicht möglich ist. Daher musste ich zu einem FAA konformen examiner. Ist das immer noch so? Danke für Hinweise.
PS: Ich meine nicht, um eine neue Validierung zu machen, sondern um die Lizenz nutzen zu dürfen.
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Bei bestehender Validierung reicht das deutsche Medical aus, es ist kein FAA-Medical notwendig.
Auch stellt das LBA wieder Validierungen des Medicals aus und es ist kein eigenständiges FAA-Medical dafür notwendig. Ich musste damals allerdings weitergehende Unterlagen beim Fliegerarzt besorgen, damit das stattfinden konnte.
Und heute habe ich mit dem LBA absolut gar nichts mehr zu tun :-)
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Das Thema poppte um 2014/2015 auf und war zumindest bis 2018 gegeben. Ob es aktuell noch ein Thema ist, weiß ich nicht. Vielleicht kann ja jemand, der letztens einen Verification-Letter beantragt hat, hier antworten.
Für die Nutzung einer bestehenden Validation ist das aber unerheblich, hier gilt weiterhin 14 CFR 61.75(b)(4):
Holds a medical certificate issued under part 67 of this chapter or a medical license issued by the country that issued the person's foreign pilot license; [...]
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Hallo Johannes,
habe erst kürzlich ein Letter of Verification mit dem deutschen Medical beantragt und erhalten. Das Verfahren, mit Rückantwort vom LBA, war in ein paar Tagen erledigt.
Gruß Bernd
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