 |
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Hat dies noch niemand hier berücksichtigt? Oder habe ich das überlesen?
OP vor 15 Jahren? Die Aufbewahrungsfristen betragen 10 Jahre in der Regel hier.....
|
|
|
Wo in Part-Med kann man nachlesen, dass Behandlungen nach 10 Jahren "verjähren"? Darf ich mit transplantiertem Herzen fliegen, wenn die Transplantation mehr als 10 Jahre her ist? (Ok, nicht ganz ernst gemeint ...)
Nur, weil Dein Arzt die Unterlagen nicht notwendigerweise länger als 10 Jahre aufbewahren muss, bedeutet das nicht, dass Du für ein Medical nicht auch Berichte von länger zurück liegenden Behandlungen weiter geben musst.
|
|
|
Mit oder ohne vorhandener Dokumentation. Hier zählt nur die Vorgeschichte. Die Frage im Antrag lautet: Haben oder hatten Sie jemals eine der folgenden Erkrankungen....
|
|
|
Wenn aber die angegebene, und seit jahrzehnten zurück liegende Erkrankung, auf eine Fehldiagnose zustande kam? Diese Erkrankung haftet an einer Person ein Leben lang, obwohl die derzeitige Inaugenscheinnahme diese Erkrankung nicht stützt.
Das Besondere ist, das diese Personen auch an die damalige Diagnose ( n ) in der Gegenwart noch glauben. Lebensläufe können sich in solche Fälle schlecht auswirken, und das nicht allein auf die fliegerische Zukunft betrachtet.
Dann ist ein flugmedizinisches System gefragt, welches Diagnosen auch in Frage stellen tut.
|
|
|
Und die Antwort in der EU 1178/2011 lautet,: eine Fliegertauglichkeit ist gegeben, sofern eine Erkrankung keinen Einfluss auf die in einer Lizenz eingetragenen Rechte hat.
|
|
|
Aus rein fachlicher Sicht ist der ganze Vorgang überhaupt nicht zu erklären. Die Binokularität wird laut Augenarztbogen getestet, sogar mit Angabe einer Fusionsreserve. Fertig.
Hierüber filtert man also Patienten, die diesbezüglich Probleme haben. Unerheblich ist, ob dies trotz, wegen oder ohne frühere Augen OP besteht. Ebenso unerheblich ist eine frühere Augen-OP, wenn der Befund "Normal" und stabil ist.
Das ist wirklich dumm gelaufen, wenn der Fall so ist wie dargestellt.....
|
|
|
|
|
|
Das muss nicht in PartMed stehen dafür gelten Vorschriften im BGB: § 630f Dokumentation der Behandlung.....10 Jahre...
|
|
|
Der von Dir zitierte § sagt nur, was der behandelnde Arzt muss - genau gar nix dazu, was der Patient muss. Niemand hat behauptet, dass der behandelnde Arzt noch iorgendwelche Unterlagen haben muss.
Das hat aber gar nix damit zu tun, was der Bewerber um ein Medical vorweisen muss. Wie Thomas schon geschrieben hat: Es geht bei den Fragen um alle Behandlungen in der Vergangenheit und nicht nur um die der letzten 10 Jahre. Oder bist Du etwa ernsthaft der Meinung, dass sich z.B. die Aussage in den AMC, dass Bewerber mit einer Aortenvaluloplastie als unfit zu beurteilen sind nur auf die letzten 10 Jahre bezieht, so dass ich 11 Jahre nach so eine Operation wieder ein Klasse 1 medical bekommen kann, weil der Arzt dazu ja keine Dokumentation mehr haben muss???
|
|
|
.. irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion nicht so ganz. Es gibt Vorschriften für nahezu alle Bereiche wie lange Aufzeichnungen, Belege , etc. aufzubewahren sind. Hauptsächlich zwengs Vertrags- oder Finanzstreitigkeiten, auch Finanzbehörden.
Meine medizinischen Untersuchungen, Röntgen Bilder, Befunde etc. habe ich von den letzten 25 Jahren in Papierform, aber auch elektronisch gespeichert. Die Ärzte sprechen dann gerne von einer "Black Box" Person. Natürlich habe ich keine Befunde mehr von der Angina oder Appendix Op im Blütenalter von vor 65 Jahren.
irgendwie denke ich manchmal, ich bin für mich selbst verantwortlich.
|
|
|
Meanwhile:
"USA erweitern Rechte für BasicMed-Piloten" in der aktuellen PuF.
Money Quote:
"Mit dem Basic Med genügt es, alle 48 Monate einen Check beim Hausarzt zu machen und einen Online-Kurs über flugmedizinische Faktoren bei der FAA zu absolvieren. Ein gewichtiges Argument für die Ausweitung der Rechte war übrigens, dass seit der Einführung im Jahr 2016 keine negativen Auswirkungen auf die Flugsicherheit festgestellt werden konnten"
Keine Einschränkung auf VFR oder Tagflug, lediglich MTOM<=12500lbs und max. 7 Sitze.
|
|
|
Ob das mal im easa gebiet aufschlägt...eher kostet avgas eur 7 der liter, um fliegen zu verbieten..
|
|
|
Solche "Papier-Vergleiche" mit den USA machen wenig Sinn, weil die USA einen wesentlichen Teil ihres Lizenzrechts auf die intransparente Privatwirtschaft ausgelagert hat.
Welchen 5,5t Flieger mit 7 Sitzen soll man denn bitte mit BasicMed Fliegen dürfen?
Schon bei Phenom 100, TBM oder sogar Malibus hört man von der Versicherung alles zwischen "Ist ja putzig, dass da wirklich jemand glaubt, er dürfte den Flieger fliegen, nur, weil die Regierung sagt, er darf das" bis zu "wir finden das mit der Selbstauskunft ja auch Klasse, aber Sie müssten schon einmal im Jahr von einem uns genehmen Fliegerarzt (gegen Einwurf von >500USD) schriftlich bestätigen lassen, dass ihre gemachten Auskünfte auch stimmen" - aber sicher nicht: "Ja, klar, Sie haben ja alle notwendigen Berechtigungen - viel Spass beim Fliegen".
Hinzu kommt das Schadenersatzrecht in den USA, das Lügen beim BasicMed ungleich "unattraktiver" macht, als wenn man in Deutschland seinen Fliegerarzt belügt, weil die "Strafe" im Zivilverfahren um ein Vielfaches höher ist.
|
|
|
Klingt nach eher ideologischer Kritik bei dir, auch wenn die Versicherungswirtschaft in den letzten Jahren da deutlich zugelangt hat.
Zu deiner Frage, man müsste sie eher umdrehen: Wieviele relevante Zweimots mit der spezifischen MTOM und max. 7 Sitzen fallen dir da so ein? Mir fast alle außer Privatairliner.
Zudem: "show me the data", ich hab einfach mal den erstbesten Treffer hier..
https://www.aopa.org/news-and-media/all-news/2019/april/30/basicmed-anniversary
...über 50 k Lizenznehmer binnen zweier Jahre. Scheint so, als ob die Abstimmung mti den Füßen erfolgreich läuft. Und die Unfallquote nicht raufging.
|
|
|
Als abschließenden Nachtrag zur Sache: ich bin dann zum höchstqualifizierten/dienstältesten AME der in meiner Region prakiziert gewechselt. Das Freischalten der Akte war unproblematisch, ein Anruf beim LBA (sehr nette Sachbearbeiter). Die gestartete Konsultation wurde abgebrochen, neues Medical wurde vom AME ausgestellt. Ich musste dann aber noch mal zum Augenarzt weil im aktuellsten Bericht einige Felder nicht korrekt ausgefüllt wurden - hier gab es innerhalb von 24h nach Ausstellung des Medicals eine Rückfrage von der Augenärztin des LBA (scheinbar werden hier routinemäßig die Berichte kontrolliert?).
Insgesamt hat alles ein paar Wochen gedauert, allerdings hauptsächlich durch nicht-LBA-bedingte Verzögerungen (Urlaub, Terminvergabe)
|
|
|
|
15 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|