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35 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Konsultation LBA nach OP vor 15 Jahren  
20. November 2024 12:54 Uhr: Von Sebastian L. 

Hallo zusammen,

ich habe vor vier Jahren mein LAPL Medical erworben, dieses zwei Jahre später auf Klasse 2 geupgraded und nun lag die erste Klasse 2 Verlängerung an (alles beim gleichen Arzt). Jetzt ist dem Arzt aufgefallen dass ich auf dem ersten Bogen vor vier Jahren angegeben hatte dass vor mittlerweile 15 Jahren eine Strabismus-OP hatte, das wurde aber "übersehen" und jetzt soll ich die OP-Berichte dafür heranschaffen um anschließend eine Konsultation beim LBA zu starten,. Das Ganze finde ich etwas...befremdlich, zumal auch drei befundfreie augenärztliche Untersuchungsberichte für die zwischenzeitlichen Erst- und Nachfolgeuntersuchungen vorliegen. Ist das hier ein normales Verfahren? Wenn die OP im Zeitraum des erteilten Medicals liegen würde könnte ich das Problem ja nachvollziehen, aber so...?

MED.B.070(f)

Bewerber, bei denen eine Augenoperation durchgeführt wurde, können vorbehaltlich einer
zufriedenstellenden augenärztlichen Beurteilung als tauglich beurteilt werden.

Konsultation wird hier nicht erwähnt, vielleicht gibt es ja eine Arbeitsanweisung des LBA welche etwas anderes fordert?

Grüße!

20. November 2024 13:56 Uhr: Von F. S. an Sebastian L. Bewertung: +1.00 [1]

Es erscheint kleinlich, aber nicht im Widerspruch zu Part Med.

Grundsätzlich kann ein Arzt immer an das LBA konsultieren, wenn er Zweifel oder Unklarheiten hat. Und Raum für Unklarheiten gibt es hier, weil für eine Schiel-OP (im Gegensatz zu einigen anderen Augen-OPs) in den AMC nicht speziell dargelegt wird, wie die Fitness danach nachgewiesen werden soll. Hinzu kommt, dass für das wesentliche Problem (Doppelbilder) keine objektive Untersuchungsmethode vorhanden ist, um das auszuschliessen.

Ob das allerdings bei einer 15 Jahre zurückliegenden OP wirklich sein muss, sei dahin gestellt.

Was sagt denn der Arzt dazu? Es ist natürlich sein, dass er wegen des letzten mal übersehenen Punktes eine Nachfrage/Rüge vom LBA bekommen hat und deswegen nun 150% genau sein muss/will.

20. November 2024 14:29 Uhr: Von Sebastian L. an F. S.

Begründung seitens des Arztes war eher allgemeiner Natur mit "die achten auf sowas" was ich angesichts der Medical-Problematik beim LBA eher amüsant finde. Ich habe auch kein grundsätzliches Problem damit Nachweise zu erbringen; in diesem Fall praktiziert der damals durchführende Arzt aber nicht mehr, d.h. ich müsste die Unterlagen irgendwo von der Klinik auftreiben (Tage bis Wochen) um dann anschließend noch die Konsultation abzuwarten (viele Wochen?).

Die Alternative wäre nun einen anderen AME aufzusuchen, mir ist aber nicht klar ob das dann zusätzliche Probleme verursacht und die Sache weiter verzögert.

20. November 2024 14:55 Uhr: Von Thomas R. an Sebastian L.

Hat er denn explizit gesagt, dass er die Konsultation machen will? Falls nicht, vielleicht möchte er nur weiteres Material haben, um seine Tauglichkeitseinstufung zu unterfüttern?

20. November 2024 15:03 Uhr: Von Jürgen Scheiwe an Sebastian L.

Die Alternative wäre nun einen anderen AME aufzusuchen, mir ist aber nicht klar ob das dann zusätzliche Probleme verursacht und die Sache weiter verzögert.

Ich glaube das wird nicht funktionieren. Bei meiner letzten Untersuchung meinte mein AME zu Beginn des Termins, als er beim LBA online ging um meine Daten zu übermitteln, dass ich für eine Untersuchung gesperrt sei, da ich bereits bei einem anderen AME zur Untersuchung sei, was natürlich nicht stimmte. Er musste erst per Mail das LBA kontaktieren um mich für die Untersuchung 'freischalten' zu lassen. Ich gehe davon aus, dass das LBA so einen AME-'Tourismus' verhindern will.

20. November 2024 15:40 Uhr: Von Horst Metzig an Sebastian L. Bewertung: +2.00 [2]

Konsultationen dauern in Deutschland, so meine Information ausschliesslich aus diesen Forum, bis zu ein Jahr.

Wenn jemand solange Zeit haben will, OK.

Alternativ, mein Vorschlag, den Antrag auf Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis beim Fliegerarzt zurück ziehen lassen. Danach müsste der Fliegerarzt die bereits begonnene Konsultation bei der zuständigen Behörde stornieren.

Dann kann ein Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde gestellt werden.

Ich nehme mal an, deutsche Pilotenlizenz. Entweder zu austrocontrol gehen, oder zum flugmedizinischen Zentrum nach Prag. Deutschland ist bekannt dafür, dass Konsultationen, besonders bei Privatpiloten, deutlich über EU Wartezeiten liegen. Es gibt Fälle von einen Jahr.

Allerdings fehlt hier im Forum Erfahrungsberichte betroffener Piloten. Meine Erfahrung in Prag ist, dort gibt es einen Augenarzt, wo am Untersuchungstag der Augenarzt, wie auch alle andere Fachärzte, dem Piloten zur Verfügung stehen.

Vorteil, kein Zeitverlust wie in Deutschland. Die Untersuchungen sind übrigens überall die gleichen.

www.ulz.cz

Dort auf der Homepage bekommt man bereits nächste Woche eine Termin, so währe es bei mir.

20. November 2024 17:53 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Wenn eine Untersuchung beim Fliegerarzt gestartet wurde und eine konsultationspflichtige Diagnose festgestellt wurde, kann man nicht einfach sagen: gib mir die Akte. Ich gehe woanders hin. Da hat EASA ganz klar Regularien, dass das Doktorhopping im EASA Raum verhindert wird. Und das ist gut so.... Außerdem ist mit Beginn einer neuen Untersuchung und Öffnen der Akte das vorherige Medical ungültig

20. November 2024 18:00 Uhr: Von Alfred Obermeier an Sebastian L.

Hi, aus dem geschilderten Szenario geht nich hervor ob wir hier über eine Lizenz /ein Rating sprechen für die ein Medical Klasse 1 oder 2 oder 2/LAPL erforderlich ist. Möglicherweise ist die ursprüngliche OP im jugendlichen Alter erfolgt und durch das weitere Wachstum zum Erwachsenen können sich (Ver)Änderungen im Auge und damit in der Sehschärfe ergeben. Ebenfalls unklar ob der Befund durch eine LBA zertifizierte Augenärztlichen Untersuchungsselle erfolgt ist. Falls Ja, dann wäre sicherlich dieses Ergebnis für den AME sehr hilfreich und würde ggfs seine Zweifel befrieden.
Nachdem der AME offenbar sich außerstande sieht das Sehorgan nach AMC.MED.B.070 (Version 28.01.2019) ausreichend zu befunden hat er es an die Behörde abgegeben.
Vielleicht hat ein hier mitlesender Fliegerdoc eine Meinung dazu.

20. November 2024 18:40 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

Die augenärztlichen Untersuchungsstellen sind nicht LBA zertifiziert. Jeder Augenarzt darf das Formular ausfüllen, wenn er in der Lage ist, die geforderten Untersuchungen durchzuführen

20. November 2024 20:59 Uhr: Von Alfred Obermeier an Dr. Thomas Kretzschmar

Danke für den Hinweis, dann habe ich veraltetes Wissen.
In meiner CPL Zeit sollte ich nur vom LBA benannte / bestimmte Augenärzte für die Augenuntersuchung Klasse 1 aufsuchen, dies korrespondiert natürlich mit dem Hinweis: " jeder Augenarzt darf das wenn er die erforderlichen Untersuchungen durchführen kann".
Diese Augenärzte führten auch den Titel "Augenärztliche fliegerische Untersuchungsstelle" oder so ähnlich.

20. November 2024 21:15 Uhr: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Ich beziehe mich auf eine schriftliche Stellungnahme von austrocontrol. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob die EASA mit den langen Bearbeitungszeiten des Luftfahrtbundesamt einverstanden ist.

Ich habe einen Weg beschrieben, nun muss jemand diesen Sonderweg als Versuchskaninchen eben auch gehen.

Die Bundesregierung ist davon informiert.

20. November 2024 21:26 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Nicht das der horst metzig-leitzordner beim scholz überquillt...

20. November 2024 21:43 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Da währe ich noch das geringste Übel, bei diesen Ampel durcheinander.

20. November 2024 22:16 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Alfred Obermeier Bewertung: +2.00 [2]

Damals war vom LBA gefordert, dass der Fliegerarzt einen oder mehrere Augenärzte benannte, mit denen er vertragliche Absprachen hatte. Das ist aber nicht mehr der Fall

20. November 2024 22:21 Uhr: Von Sebastian L. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Wenn eine Untersuchung beim Fliegerarzt gestartet wurde und eine konsultationspflichtige Diagnose festgestellt wurde, kann man nicht einfach sagen: gib mir die Akte. Ich gehe woanders hin

Nach MED.B.070 ergibt sich dass eigentlich dass nur Keratokonus für Klasse 1 konsultationspflichtig ist.

Die relevante Information hier im Thread (danke für die Antworten) dürfte sein dass eine Konsultation dem AME immer offensteht, entsprechend hängt es also vom AME ab wie viele Probleme er dem "Patienten" verursachen möchte. Beim nächsten Medical gehe ich dann halt woanders hin, vielleicht irgendwo wo man nicht einfach nur "nebenher" Medicals ausfüllt.

20. November 2024 23:25 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Sebastian L. Bewertung: +11.00 [11]

Wenn das Problem so ist, dass vor vielen Jahren mal am Augenmuskel justiert wurde und anschließend mehrere Augenarztbefunde Normalität zeigen und keine Doppelbilder vorliegen, hätte ich nicht konsultiert, weil ich die Forderung dazu nicht in den Richtlinien erkennen kann, zumal Konsultationen zur Zeit eher die Höchststrafe wie lebenslänglich bedeutet. Aber das sind nur meine 5ct.

21. November 2024 01:55 Uhr: Von Horst Metzig an Sebastian L.

Ich habe dir eine private Nachricht zugesendet. Dort ist die Erklärung von austrocontrol beschrieben. Eine laufende Konsultation kann storniert/zurückgezogen werden. Da berufe ich mich auf austrocontrol.

Die flugmedizinische Untersuchungen sind in EU 1179/2011 EU einheitlich geregelt.

Meine Lebenserfahrung sagt aber, der Teufel steckt im Detail. Ein Fliegerarzt, oder ein Facharzt steht immer vor der Entscheidung, wie eine Diagnose/gesundheitliche Feststellung zu erklären/definieren ist. Und diese Ausgestaltung der Erklärung macht es dann abhängig, ob ein Fliegerarzt noch selber über Fliegertauglichkeit entscheiden darf, oder nicht. Manche Fliegerärzte wollen einfach nicht, die machen es sich dann einfach, und verweisen an das Luftfahrtbundesamt. Dann geht es weiter, nach Aktenlage müssen die neutralen LBA angestellten Ärzte dann eigenverantwortlich in Ausrichtung der Vorschrift EU 1178/2011 über die Fliegertauglichkeit entscheiden. In dieser EU 1178/2011 ist bei allen zu überprüfenden Diagnosen auch zu lesen, dass eine Erkrankung/ausgeheilte Erkrankung keine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeiten von Piloten haben darf. Dieser Satz erlaubt viel Spielraum. Mit dieser Aussage ist Türe und Tor für jegliche ärztliche Entscheidungsrichtung geöffnet.

Manchmal klagen sich vor Gericht einige Piloten eben auch gesund. Auch vor Gericht müssen die Richter davon überzeugt werden, dass eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung keine Gefährdung der Rechte einer Pilotenlizenz ist.

Übersetzt, ein Pilot ist zwar einärmig, kann aber mit einer Protese alle Bedienelemente eines Flugzeugs ohne Zeitverzögerung bedienen.

Im Zweifelsfall die Telefonnummer bei austrocontrol anrufen.

Das ganze nochmal von vorne: In der EU steht es dem Piloten frei, sich in jeden EU Mitgliedstaat, im EASA Verbund, den Fliegerarzt oder flugmedizinisches Zentrum frei zu wählen. Meine gesicherten Erfahrungen berufe ich im flugmedizinischen Zentrum in Prag. Dort stehen fast alle Fachärzte arbeitsbereit zur Verfügung. Augenarzt ist eigentlich bei fast allen Piloten normal, als Klasse 2 Untersuchung bezahle ich pauschal, dabei sind mehrere Fachärzte inbegriffen, umgerechnet etwa 75 Euro. Hier einfach mal reinschauen: www.ulz.cz

Auch hier online Termine vereinbaren. Wenn ich mich jetzt entscheide, dann bekomme ich nächste Woche Mittwoch einen Termin.

Noch etwas zum Schluss, der menschliche Körper, mit Geist und Seele, ist kein genormtes Maschinenteil. Manche Diagnose, so wie diese als überwiegende Lehrmeinung zu beschreiben sind, und wie diese dann zu behandeln sind, können auch entgegen jeglicher Lehrmeinung behandelt werden. Bei mir beispielsweise Migräne ohne Aura. 16 Jahre Sumatriptan 50 mg, danach habe ich versuchsweise 100 % Sauerstoff geatmet mit der Folgewirkung, der Migräneschmerz ging auch ohne Sumatriptan viel schneller weg. Und hatte eine Nachwirkung, heute brauche ich kaum Sauerstoff, brauche kein Sumatriptan, und habe keinen Kopfschmerz mehr. Migräne oder Spannungskopfschmerz, das ist bei mir die Frage? Und daran richtet sich auch die Verordnungsrichtlinien der Rezeptierung, bei Migräne darf kein Rezept für Sauerstoff ausgestellt werden. Was ist, wenn aus der Befragung der herrschenden Lehrmeinung eine Migräne definiert wird, und der Arzt wird vom Patienten zur Entscheidung gestellt, ein Rezept für Sauerstoff auszustellen? Das meine ich mit dem Teufel im Detail.

Quizfrage: Dürfen nur die Professoren in Universitätskliniken medizinisch Forschen, oder auch der Patient an sich selber, sofern dieser sich Fachwissen angeeignet hat, und mit der herrschenden Lehrmeinung nicht ganz einverstanden ist?

21. November 2024 18:35 Uhr: Von Ingo Schmittner an Horst Metzig

Quizfrage: Dürfen nur die Professoren in Universitätskliniken medizinisch Forschen, oder auch der Patient an sich selber, sofern dieser sich Fachwissen angeeignet hat, und mit der herrschenden Lehrmeinung nicht ganz einverstanden ist?

Klar kann man Selbstversucher machen:

21. November 2024 21:27 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Dr. Thomas Kretzschmar

Interessant. In Österreich gibt es von Austrocontrol eine Liste mit Fachärzten die Zugang zum EMPIC System haben und Untersuchungen sind zwingend über dieses System einzutragen, nicht mehr über Papierformulare.

21. November 2024 21:44 Uhr: Von Horst Metzig an Flieger Max Loitfelder

Die tschechische Republik ist nicht dem EMPIC System beigetreten, weil die Kosten dafür zu hoch sind. Das wurde mir so von obersten Fliegerarzt so gesagt, ich habe ihn einfach danach gefragt.

25. November 2024 09:49 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Das müssen die Fliegerärzte vom Formular in EMPIC eintragen. Das Formular wird dann noch eingescant an EMPIC übersendet. Ich denke, es ist smarter, dass der Pilot und der AME sich selbst einen Facharzt auswählen kann, anstatt den Fachärzten einen gesicherten Zugang zum EMPIC zu gewähren. Dann müsste das LBA ja evtl. die auch auditieren und fortbilden. Hier im Forum wäre das Geschrei sicher groß, wenn das LBA jetzt die freie Arztwahl einschränken würde, was es wohl nicht muss. Ich sehe in dem System Austrocontrol, wenn es denn wirklich so ist, eher echte Nachteile

25. November 2024 18:12 Uhr: Von Holger Has an Dr. Thomas Kretzschmar

Hat dies noch niemand hier berücksichtigt? Oder habe ich das überlesen?

OP vor 15 Jahren? Die Aufbewahrungsfristen betragen 10 Jahre in der Regel hier.....

25. November 2024 23:15 Uhr: Von F. S. an Holger Has

Wo in Part-Med kann man nachlesen, dass Behandlungen nach 10 Jahren "verjähren"? Darf ich mit transplantiertem Herzen fliegen, wenn die Transplantation mehr als 10 Jahre her ist? (Ok, nicht ganz ernst gemeint ...)

Nur, weil Dein Arzt die Unterlagen nicht notwendigerweise länger als 10 Jahre aufbewahren muss, bedeutet das nicht, dass Du für ein Medical nicht auch Berichte von länger zurück liegenden Behandlungen weiter geben musst.

26. November 2024 09:29 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Holger Has Bewertung: +1.00 [1]

Mit oder ohne vorhandener Dokumentation. Hier zählt nur die Vorgeschichte. Die Frage im Antrag lautet: Haben oder hatten Sie jemals eine der folgenden Erkrankungen....

26. November 2024 09:36 Uhr: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Wenn aber die angegebene, und seit jahrzehnten zurück liegende Erkrankung, auf eine Fehldiagnose zustande kam? Diese Erkrankung haftet an einer Person ein Leben lang, obwohl die derzeitige Inaugenscheinnahme diese Erkrankung nicht stützt.

Das Besondere ist, das diese Personen auch an die damalige Diagnose ( n ) in der Gegenwart noch glauben. Lebensläufe können sich in solche Fälle schlecht auswirken, und das nicht allein auf die fliegerische Zukunft betrachtet.

Dann ist ein flugmedizinisches System gefragt, welches Diagnosen auch in Frage stellen tut.


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