Ich habe dir eine private Nachricht zugesendet. Dort ist die Erklärung von austrocontrol beschrieben. Eine laufende Konsultation kann storniert/zurückgezogen werden. Da berufe ich mich auf austrocontrol.
Die flugmedizinische Untersuchungen sind in EU 1179/2011 EU einheitlich geregelt.
Meine Lebenserfahrung sagt aber, der Teufel steckt im Detail. Ein Fliegerarzt, oder ein Facharzt steht immer vor der Entscheidung, wie eine Diagnose/gesundheitliche Feststellung zu erklären/definieren ist. Und diese Ausgestaltung der Erklärung macht es dann abhängig, ob ein Fliegerarzt noch selber über Fliegertauglichkeit entscheiden darf, oder nicht. Manche Fliegerärzte wollen einfach nicht, die machen es sich dann einfach, und verweisen an das Luftfahrtbundesamt. Dann geht es weiter, nach Aktenlage müssen die neutralen LBA angestellten Ärzte dann eigenverantwortlich in Ausrichtung der Vorschrift EU 1178/2011 über die Fliegertauglichkeit entscheiden. In dieser EU 1178/2011 ist bei allen zu überprüfenden Diagnosen auch zu lesen, dass eine Erkrankung/ausgeheilte Erkrankung keine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeiten von Piloten haben darf. Dieser Satz erlaubt viel Spielraum. Mit dieser Aussage ist Türe und Tor für jegliche ärztliche Entscheidungsrichtung geöffnet.
Manchmal klagen sich vor Gericht einige Piloten eben auch gesund. Auch vor Gericht müssen die Richter davon überzeugt werden, dass eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung keine Gefährdung der Rechte einer Pilotenlizenz ist.
Übersetzt, ein Pilot ist zwar einärmig, kann aber mit einer Protese alle Bedienelemente eines Flugzeugs ohne Zeitverzögerung bedienen.
Im Zweifelsfall die Telefonnummer bei austrocontrol anrufen.
Das ganze nochmal von vorne: In der EU steht es dem Piloten frei, sich in jeden EU Mitgliedstaat, im EASA Verbund, den Fliegerarzt oder flugmedizinisches Zentrum frei zu wählen. Meine gesicherten Erfahrungen berufe ich im flugmedizinischen Zentrum in Prag. Dort stehen fast alle Fachärzte arbeitsbereit zur Verfügung. Augenarzt ist eigentlich bei fast allen Piloten normal, als Klasse 2 Untersuchung bezahle ich pauschal, dabei sind mehrere Fachärzte inbegriffen, umgerechnet etwa 75 Euro. Hier einfach mal reinschauen: www.ulz.cz
Auch hier online Termine vereinbaren. Wenn ich mich jetzt entscheide, dann bekomme ich nächste Woche Mittwoch einen Termin.
Noch etwas zum Schluss, der menschliche Körper, mit Geist und Seele, ist kein genormtes Maschinenteil. Manche Diagnose, so wie diese als überwiegende Lehrmeinung zu beschreiben sind, und wie diese dann zu behandeln sind, können auch entgegen jeglicher Lehrmeinung behandelt werden. Bei mir beispielsweise Migräne ohne Aura. 16 Jahre Sumatriptan 50 mg, danach habe ich versuchsweise 100 % Sauerstoff geatmet mit der Folgewirkung, der Migräneschmerz ging auch ohne Sumatriptan viel schneller weg. Und hatte eine Nachwirkung, heute brauche ich kaum Sauerstoff, brauche kein Sumatriptan, und habe keinen Kopfschmerz mehr. Migräne oder Spannungskopfschmerz, das ist bei mir die Frage? Und daran richtet sich auch die Verordnungsrichtlinien der Rezeptierung, bei Migräne darf kein Rezept für Sauerstoff ausgestellt werden. Was ist, wenn aus der Befragung der herrschenden Lehrmeinung eine Migräne definiert wird, und der Arzt wird vom Patienten zur Entscheidung gestellt, ein Rezept für Sauerstoff auszustellen? Das meine ich mit dem Teufel im Detail.
Quizfrage: Dürfen nur die Professoren in Universitätskliniken medizinisch Forschen, oder auch der Patient an sich selber, sofern dieser sich Fachwissen angeeignet hat, und mit der herrschenden Lehrmeinung nicht ganz einverstanden ist?