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20. November 2024 15:40 Uhr: Von Horst Metzig an Sebastian L. Bewertung: +2.00 [2]

Konsultationen dauern in Deutschland, so meine Information ausschliesslich aus diesen Forum, bis zu ein Jahr.

Wenn jemand solange Zeit haben will, OK.

Alternativ, mein Vorschlag, den Antrag auf Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis beim Fliegerarzt zurück ziehen lassen. Danach müsste der Fliegerarzt die bereits begonnene Konsultation bei der zuständigen Behörde stornieren.

Dann kann ein Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde gestellt werden.

Ich nehme mal an, deutsche Pilotenlizenz. Entweder zu austrocontrol gehen, oder zum flugmedizinischen Zentrum nach Prag. Deutschland ist bekannt dafür, dass Konsultationen, besonders bei Privatpiloten, deutlich über EU Wartezeiten liegen. Es gibt Fälle von einen Jahr.

Allerdings fehlt hier im Forum Erfahrungsberichte betroffener Piloten. Meine Erfahrung in Prag ist, dort gibt es einen Augenarzt, wo am Untersuchungstag der Augenarzt, wie auch alle andere Fachärzte, dem Piloten zur Verfügung stehen.

Vorteil, kein Zeitverlust wie in Deutschland. Die Untersuchungen sind übrigens überall die gleichen.

www.ulz.cz

Dort auf der Homepage bekommt man bereits nächste Woche eine Termin, so währe es bei mir.

20. November 2024 17:53 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Wenn eine Untersuchung beim Fliegerarzt gestartet wurde und eine konsultationspflichtige Diagnose festgestellt wurde, kann man nicht einfach sagen: gib mir die Akte. Ich gehe woanders hin. Da hat EASA ganz klar Regularien, dass das Doktorhopping im EASA Raum verhindert wird. Und das ist gut so.... Außerdem ist mit Beginn einer neuen Untersuchung und Öffnen der Akte das vorherige Medical ungültig

20. November 2024 21:15 Uhr: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Ich beziehe mich auf eine schriftliche Stellungnahme von austrocontrol. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob die EASA mit den langen Bearbeitungszeiten des Luftfahrtbundesamt einverstanden ist.

Ich habe einen Weg beschrieben, nun muss jemand diesen Sonderweg als Versuchskaninchen eben auch gehen.

Die Bundesregierung ist davon informiert.

20. November 2024 21:26 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Nicht das der horst metzig-leitzordner beim scholz überquillt...

20. November 2024 21:43 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Da währe ich noch das geringste Übel, bei diesen Ampel durcheinander.

20. November 2024 22:21 Uhr: Von Sebastian L. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Wenn eine Untersuchung beim Fliegerarzt gestartet wurde und eine konsultationspflichtige Diagnose festgestellt wurde, kann man nicht einfach sagen: gib mir die Akte. Ich gehe woanders hin

Nach MED.B.070 ergibt sich dass eigentlich dass nur Keratokonus für Klasse 1 konsultationspflichtig ist.

Die relevante Information hier im Thread (danke für die Antworten) dürfte sein dass eine Konsultation dem AME immer offensteht, entsprechend hängt es also vom AME ab wie viele Probleme er dem "Patienten" verursachen möchte. Beim nächsten Medical gehe ich dann halt woanders hin, vielleicht irgendwo wo man nicht einfach nur "nebenher" Medicals ausfüllt.

20. November 2024 23:25 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Sebastian L. Bewertung: +11.00 [11]

Wenn das Problem so ist, dass vor vielen Jahren mal am Augenmuskel justiert wurde und anschließend mehrere Augenarztbefunde Normalität zeigen und keine Doppelbilder vorliegen, hätte ich nicht konsultiert, weil ich die Forderung dazu nicht in den Richtlinien erkennen kann, zumal Konsultationen zur Zeit eher die Höchststrafe wie lebenslänglich bedeutet. Aber das sind nur meine 5ct.

21. November 2024 01:55 Uhr: Von Horst Metzig an Sebastian L.

Ich habe dir eine private Nachricht zugesendet. Dort ist die Erklärung von austrocontrol beschrieben. Eine laufende Konsultation kann storniert/zurückgezogen werden. Da berufe ich mich auf austrocontrol.

Die flugmedizinische Untersuchungen sind in EU 1179/2011 EU einheitlich geregelt.

Meine Lebenserfahrung sagt aber, der Teufel steckt im Detail. Ein Fliegerarzt, oder ein Facharzt steht immer vor der Entscheidung, wie eine Diagnose/gesundheitliche Feststellung zu erklären/definieren ist. Und diese Ausgestaltung der Erklärung macht es dann abhängig, ob ein Fliegerarzt noch selber über Fliegertauglichkeit entscheiden darf, oder nicht. Manche Fliegerärzte wollen einfach nicht, die machen es sich dann einfach, und verweisen an das Luftfahrtbundesamt. Dann geht es weiter, nach Aktenlage müssen die neutralen LBA angestellten Ärzte dann eigenverantwortlich in Ausrichtung der Vorschrift EU 1178/2011 über die Fliegertauglichkeit entscheiden. In dieser EU 1178/2011 ist bei allen zu überprüfenden Diagnosen auch zu lesen, dass eine Erkrankung/ausgeheilte Erkrankung keine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeiten von Piloten haben darf. Dieser Satz erlaubt viel Spielraum. Mit dieser Aussage ist Türe und Tor für jegliche ärztliche Entscheidungsrichtung geöffnet.

Manchmal klagen sich vor Gericht einige Piloten eben auch gesund. Auch vor Gericht müssen die Richter davon überzeugt werden, dass eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung keine Gefährdung der Rechte einer Pilotenlizenz ist.

Übersetzt, ein Pilot ist zwar einärmig, kann aber mit einer Protese alle Bedienelemente eines Flugzeugs ohne Zeitverzögerung bedienen.

Im Zweifelsfall die Telefonnummer bei austrocontrol anrufen.

Das ganze nochmal von vorne: In der EU steht es dem Piloten frei, sich in jeden EU Mitgliedstaat, im EASA Verbund, den Fliegerarzt oder flugmedizinisches Zentrum frei zu wählen. Meine gesicherten Erfahrungen berufe ich im flugmedizinischen Zentrum in Prag. Dort stehen fast alle Fachärzte arbeitsbereit zur Verfügung. Augenarzt ist eigentlich bei fast allen Piloten normal, als Klasse 2 Untersuchung bezahle ich pauschal, dabei sind mehrere Fachärzte inbegriffen, umgerechnet etwa 75 Euro. Hier einfach mal reinschauen: www.ulz.cz

Auch hier online Termine vereinbaren. Wenn ich mich jetzt entscheide, dann bekomme ich nächste Woche Mittwoch einen Termin.

Noch etwas zum Schluss, der menschliche Körper, mit Geist und Seele, ist kein genormtes Maschinenteil. Manche Diagnose, so wie diese als überwiegende Lehrmeinung zu beschreiben sind, und wie diese dann zu behandeln sind, können auch entgegen jeglicher Lehrmeinung behandelt werden. Bei mir beispielsweise Migräne ohne Aura. 16 Jahre Sumatriptan 50 mg, danach habe ich versuchsweise 100 % Sauerstoff geatmet mit der Folgewirkung, der Migräneschmerz ging auch ohne Sumatriptan viel schneller weg. Und hatte eine Nachwirkung, heute brauche ich kaum Sauerstoff, brauche kein Sumatriptan, und habe keinen Kopfschmerz mehr. Migräne oder Spannungskopfschmerz, das ist bei mir die Frage? Und daran richtet sich auch die Verordnungsrichtlinien der Rezeptierung, bei Migräne darf kein Rezept für Sauerstoff ausgestellt werden. Was ist, wenn aus der Befragung der herrschenden Lehrmeinung eine Migräne definiert wird, und der Arzt wird vom Patienten zur Entscheidung gestellt, ein Rezept für Sauerstoff auszustellen? Das meine ich mit dem Teufel im Detail.

Quizfrage: Dürfen nur die Professoren in Universitätskliniken medizinisch Forschen, oder auch der Patient an sich selber, sofern dieser sich Fachwissen angeeignet hat, und mit der herrschenden Lehrmeinung nicht ganz einverstanden ist?

21. November 2024 18:35 Uhr: Von Ingo Schmittner an Horst Metzig

Quizfrage: Dürfen nur die Professoren in Universitätskliniken medizinisch Forschen, oder auch der Patient an sich selber, sofern dieser sich Fachwissen angeeignet hat, und mit der herrschenden Lehrmeinung nicht ganz einverstanden ist?

Klar kann man Selbstversucher machen:


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