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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. November 2024 09:29 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Holger Has Bewertung: +1.00 [1]

Mit oder ohne vorhandener Dokumentation. Hier zählt nur die Vorgeschichte. Die Frage im Antrag lautet: Haben oder hatten Sie jemals eine der folgenden Erkrankungen....

26. November 2024 09:36 Uhr: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Wenn aber die angegebene, und seit jahrzehnten zurück liegende Erkrankung, auf eine Fehldiagnose zustande kam? Diese Erkrankung haftet an einer Person ein Leben lang, obwohl die derzeitige Inaugenscheinnahme diese Erkrankung nicht stützt.

Das Besondere ist, das diese Personen auch an die damalige Diagnose ( n ) in der Gegenwart noch glauben. Lebensläufe können sich in solche Fälle schlecht auswirken, und das nicht allein auf die fliegerische Zukunft betrachtet.

Dann ist ein flugmedizinisches System gefragt, welches Diagnosen auch in Frage stellen tut.

26. November 2024 10:20 Uhr: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Und die Antwort in der EU 1178/2011 lautet,: eine Fliegertauglichkeit ist gegeben, sofern eine Erkrankung keinen Einfluss auf die in einer Lizenz eingetragenen Rechte hat.

26. November 2024 12:46 Uhr: Von F Mad an Horst Metzig

Aus rein fachlicher Sicht ist der ganze Vorgang überhaupt nicht zu erklären.
Die Binokularität wird laut Augenarztbogen getestet, sogar mit Angabe einer Fusionsreserve. Fertig.

Hierüber filtert man also Patienten, die diesbezüglich Probleme haben. Unerheblich ist, ob dies trotz, wegen oder ohne frühere Augen OP besteht. Ebenso unerheblich ist eine frühere Augen-OP, wenn der Befund "Normal" und stabil ist.

Das ist wirklich dumm gelaufen, wenn der Fall so ist wie dargestellt.....

26. November 2024 18:00 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Ach......


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