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2. August 2024 12:32 Uhr: Von Horst Metzig an Johannes Vogl Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe Erfahrung mit meiner ausländischen Privatpilotenlizenz. Ich habe in Tschechien eine Segelflugausbildung gemacht, die Prüfungen in Tschechien abgelegt. Ich habe eine tschechische SPL, Segelfluglizenz.

Bei PPL A läuft das auch in Ungatn gleich ab. Eine Ausbildung in Tschechien, oder Ungarn, schliesst mit einer tschechischen/ungarischen Prüfung ab. Die lizenzführende Behörde ist bei mir in Tschechien, ansonsten in Ungarn.

Ich kann mit meiner tschechischen SPL alle in Deutschland registrierten Segelflugzeuge fliegen, analog ist das mit einer ungarischen PPL A.

Wenn man in diesen Forum informikert ist, dann ist auch bekannt, dass einige Piloten mit der deutschen lizenzführenden Behörde, speziell Flugmedizin, nicht zufrieden sind. Mit einer ungarischen PPL A kann man gleich zu Beginn diese Problematik umgehen. Wegen der ZÜP sollte man in Ungarn fragen. Auch dass ist für einige Piloten ein Grund, eine ausländische Lizenz zu bekommen.

2. August 2024 13:14 Uhr: Von Michael Söchtig an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Auch wenn ich kein Fan politischer Diskussionen bin:

Man sollte auch das politische Risiko einpreisen, dass Ungarn ggf. irgendwann nicht mehr im EASA Raum ist, solange der Geisterfahrer da am Ruder ist, könnte ein Austritt aus der EU und der EASA zumindest nicht völlig auszuschließen sein. Daher halte ich Ungarn unter den Ländern für eher kritisch (andererseits sollte ein späterer Wechsel der Lizenz von Ungarn in ein anderes EASA Land dann noch möglich sein).

Mit N-Reg Flugzeugen dürfest Du dann in Deutschland übrigens nach meinem Kenntnisstand nicht fliegen ohne vorherige Validation der Lizenz, aber das wird wahrscheinlich keine Rolle für Dich spielen. Ob man eine ungarische EASA Lizenz in den USA so einfach validieren kann wie eine deutsche weiß ich auch nicht.

2. August 2024 13:19 Uhr: Von Alexis von Croy an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Sollte Ungarn (was nicht sehr wahrscheinlich ist) aus der EU austreten, dann wird das so lange vorher klar sein, dass man seine Lizenz sicher transferieren kann. Halte ich für ein geringes Risiko.

Mein Flugzeug war auch in UK registriert. Als der Brexit feststand hatte ich lange genug Zeit nach D umzumelden.

2. August 2024 13:40 Uhr: Von Johannes Vogl an Michael Söchtig

N-reg Flugzeuge spielen - zumindest vorerst - tatsächlich keine Rolle bei mir. Langfristig würde ich gerne irgendwann validieren, aber das hat erstmal Zeit. Politische Unwägbarkeiten halte ich auch für ein Thema, allerdings ist das eher langfristig. Ich denke, ich werde den Weg gehen, wie vorher erwähnt wurde (falls das geht): Ausbildung dort, Lizenz dann aber in DE oder AT führen. Falls das nicht geht, dann eben die ungarische innerhalb der EASA transferieren. Ist auf längere Sicht auch bequemer, denke ich.

2. August 2024 16:43 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Johannes Vogl Bewertung: +1.00 [1]

abgesehen von dem was nach EU-Recht (EASA) möglich ist:

In Ungarn würde ich meine Lizenz auf keinen Fall führen, wenn man nicht irgendeine Verbindung nach Ungarn hat, vor allem sprachlich.

Wenn nicht in DE, dann in AT - man kann auf deutsch kommunizieren. CH ginge sicher auch, die Erfahrungen dort sind aber wohl unterschiedlich. Auch wenn man sicher mit den meisten CAAs auf englisch kommunizieren kann, wäre mir es trotzdem lieber, bei Unklarheiten etc. mit dem Sachbearbeiter in meiner Muttersprache zu kontakten.

US-reg. Flugzeuge:

sollte man nicht ganz so schnell "ausschließen" und die Bedingungen dazu im Auge halten. Es ist nicht verkehrt, wenn man "im Ausstellungsstaat der Lizenz" ein N-reg. Flugzeug fliegen darf, ohne die Voraussetzungen für die US-Lizenz zu erfüllen. (zB. fehlendes US-flight review, aber gültiges deutsches class rating)

2. August 2024 18:43 Uhr: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +6.00 [6]

Eine Ausbildung in Tschechien, oder Ungarn, schliesst mit einer tschechischen/ungarischen Prüfung ab

Das stimmt nicht.

Wenn Du ein course completion certificate von einer EASA-ATO vorlegst, kannst Du Dich für eine deutsche Lizenz beim LBA (oder beim PPL bei der jeweiligen Länderbehörde) zur theoretischen und praktischen Prüfung anmelden. Für die praktische Prüfung erfolgt in dem Fall eine Einzelbestimmung des Prüfers.

Analog geht das in jedem anderen EASA-Mitgliedsstaat. Du kannst auch als Deutscher nach einer Ausbildung in Ungarn eine dänische Lizenz beantragen.

2. August 2024 19:44 Uhr: Von Horst Metzig an Wolfgang Lamminger

Bei Unklarheiten mit dem Sachbearbeiter in der Muttersprache sprechen?

Was soll ich da schreiben, ich habe meine Lizenz in Tschechien. Bei Unklarheiten habe ich immer mit meinen neuronalen Gegebenheiten ( Autist ) und Redegewandheit in Tschechien eine Lösung gefunden.

Was ich in meiner Muttersprache vielleicht in einen Satz ausdrücken kann, muss ich in Tschechien im Extremfall einen Vormittag kommunizieren.

Unter dem Bilanzstrich bereue ich nicht, meine Lizenz in Tschechien zu haben. Meine sprachlichen Nachteile der ( gegenüber meiner Muttersprache eingeschränkte ) Informationsübermittlung wichtet in der Waagschale der Abwägung geringer als die Vorteile einer Lizenz, welche in Tschechien liegt.

In Deutschland gibt es in mein örtlichen Umfeld Fliegerärzte, die lehnen es ab, mich auf Fliegertauglichkeit zu untersuchen, weil ich zu komplex in der fliegerärztlichen Entscheidungskompetenz bin.


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