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Luftrecht und Behörden | Aussetzung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis wegen Alkoholkonsum  
21. Mai 2025 21:46 Uhr: Von Horst Metzig 

Ich habe mal bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig im niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem nach Verwaltungsgerichtsklagen im Zusammenhang mit dem Luftfahrtbundesamt gesucht.

Thema Alkohol. Hier eine Flugplatzfeier/Fest, dort ein Fliegergeburtstag oder sonstiges Ereignis. Es wird Alkohol getrunken. Es werden harte Drinks im Verein angeboten, wer das ablehnt, wird schnell als Aussenseiter betrachtet. Viele müssen danach irgend wie längere Strecken nach Hause zurück legen. Das bestellte Taxi kommt nicht, der eigene Autoschlüssel sitzt locker in der Tasche. Das haben viele schon durchgemacht.

Die Konsequenzen lese ich dann in den Veröffentlichungen des Verwaltungsgericht Braunschweig. Rechtsgrundlage ist die EU 1178/2011

Ich möchte hier zwei Fälle vorstellen. Sicher viel zu lesen, aber lehrreich.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/c08c6a1f-b9c8-449d-9bb3-c63b3cb38ad7

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/25babaf4-a92f-4cd3-926a-a0ac640ae088

Einfach googeln Verwaltungsgericht Braunschweig, dann gut suchen, und schon findet man die Ergebnisse der Verhandlungen.

Ich versuche mich, auch in die Gedanken der Mitarbeiter im Luftfahrtbundesamt, Abteilung Flugmedizin, hineinzuversetzen.

Oft werden von den Bewerber geforderte medizinische Unterlagen nicht geliefert, und schon kommt ein wildes Geschrei, das Luftfahrtbundesamt arbeitet zu langsam?

Ich weis wie es sich anfühlt, behördlich wegen mental fitness vorgeladen zu werden. Ob sich immer der Rechtsweg lohnt, möchte ich mit Ja und Nein beantworten. Ich habe da einige Urteile durchgelesen, bei diesen Gerichtsverhandlungen besteht eine Rechtsanwaltspflicht. Wenn der Rechtsanwalt seine Mandanten, speziell bei Gutachterangelegenheiten, nicht richtig berät, wird die Kammer die Gültigkeit des Gutachters ablehnen mit der Begründung, er sei nicht der richtige Facharzt für solche Gutachten. Und schon geht alles ins Geld.

https://www.apotheken-umschau.de/gesund-bleiben/ernaehrung/alkohol-so-viel-ist-zu-viel-836599.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

22. Mai 2025 15:49 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig

hallo horst...ich habe mir den fall mit alk und unfallflucht mal durchgelesen...der arme wird einen langen atem haben müssen oder eine 2te berufsausbildung anstreben müssen...wenn da erstmal die mühlen mahlen....

22. Mai 2025 16:27 Uhr: Von Michael Söchtig an ingo fuhrmeister Bewertung: +7.00 [7]

Ich möchte mich nicht über Fälle äußern bei denen ich weder die Person noch den Sachverhalt kenne.

Rein abstrakt möchte ich aber ungern in einem Flugzeug sitzen bei dem der Pilot schon mal gemeint hat, mit über 2 Promille Auto fahren zu müssen. Ob das allerdings ein Fall für das Medical, für die Züp, oder eher für die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers ist, ist eine ganz andere Frage.

22. Mai 2025 21:53 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Söchtig

No risc...no fun...

Fly or die...

23. Mai 2025 08:24 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig

Da sind die Amerikaner klarer:
In den letzten 5 Jahren überhaupt mit Alkohol am Steuer erwischt (über den lokal geltenden Grenzwerten, auch wenn sie 0 sind) oder einmal (im Leben) mit >1,5Promille gibt es das Medical nur nach Konsultation mit der FAA.
Zweimal im Leben mit Alkohol am Steuer wird das Medical verweigert (und man kann es bestenfalls über den HIMS-Prozess wieder bekommen).

23. Mai 2025 10:44 Uhr: Von Peter Schneider an F. S.

In der Prüfung zum US PPL hatte ich erstaunt zur Kenntnis genommen, dass man bis zu 0,04% Allohol am Steuerknüppel haben darf. Das ist schon recht viel...

23. Mai 2025 17:57 Uhr: Von Peter Meier an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Lest Euch mal diesen Artikel aus "Die Zeit" durch:

https://archive.is/Dkw3b

Ich kann mir vorstellen, wie schwer es dem Richter (der auch Author des Artikels ist) gefallen sein muss, einem Piloten, dem Antiskid die charakterliche Reife und das LBA die Tauglichkeit wieder zurückgegeben hat, nachdem er einen unschuldigen Verkehrsteilnehmer im Vollsuff totgefahren hat, den Führerschein vorzuenthalten.

25. Mai 2025 16:22 Uhr: Von Johannes Vogl an Horst Metzig Bewertung: +10.00 [10]

Oft werden von den Bewerber geforderte medizinische Unterlagen nicht geliefert, und schon kommt ein wildes Geschrei, das Luftfahrtbundesamt arbeitet zu langsam?

Nach dem was es so zu lesen gibt über das LBA und die Abteilung Flugmedizin, liegen die Dinge deutlich anders. Mag sein, dass es Piloten gibt, die das tun. Aber in der Mehrzahl der Fälle ist das sicher nicht der Fall und schon gar kein Grund für die langen Bearbeitungszeiten. Was du damit aussagst, grenzt an "Täter-Opfer-Umkehr". Das "wilde Geschrei" ist der verzweifelte Versuch, auf untragbare Zustände aufmerksam zu machen, die hier herrschen und die so manchen Piloten mit CPL/ATPL in große Schwierigkeiten bringen - mitunter existenzgefährdend. Das so zu formulieren, ist äußerst respektlos


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