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2. August 2024 16:43 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Johannes Vogl Bewertung: +1.00 [1]

abgesehen von dem was nach EU-Recht (EASA) möglich ist:

In Ungarn würde ich meine Lizenz auf keinen Fall führen, wenn man nicht irgendeine Verbindung nach Ungarn hat, vor allem sprachlich.

Wenn nicht in DE, dann in AT - man kann auf deutsch kommunizieren. CH ginge sicher auch, die Erfahrungen dort sind aber wohl unterschiedlich. Auch wenn man sicher mit den meisten CAAs auf englisch kommunizieren kann, wäre mir es trotzdem lieber, bei Unklarheiten etc. mit dem Sachbearbeiter in meiner Muttersprache zu kontakten.

US-reg. Flugzeuge:

sollte man nicht ganz so schnell "ausschließen" und die Bedingungen dazu im Auge halten. Es ist nicht verkehrt, wenn man "im Ausstellungsstaat der Lizenz" ein N-reg. Flugzeug fliegen darf, ohne die Voraussetzungen für die US-Lizenz zu erfüllen. (zB. fehlendes US-flight review, aber gültiges deutsches class rating)

2. August 2024 19:44 Uhr: Von Horst Metzig an Wolfgang Lamminger

Bei Unklarheiten mit dem Sachbearbeiter in der Muttersprache sprechen?

Was soll ich da schreiben, ich habe meine Lizenz in Tschechien. Bei Unklarheiten habe ich immer mit meinen neuronalen Gegebenheiten ( Autist ) und Redegewandheit in Tschechien eine Lösung gefunden.

Was ich in meiner Muttersprache vielleicht in einen Satz ausdrücken kann, muss ich in Tschechien im Extremfall einen Vormittag kommunizieren.

Unter dem Bilanzstrich bereue ich nicht, meine Lizenz in Tschechien zu haben. Meine sprachlichen Nachteile der ( gegenüber meiner Muttersprache eingeschränkte ) Informationsübermittlung wichtet in der Waagschale der Abwägung geringer als die Vorteile einer Lizenz, welche in Tschechien liegt.

In Deutschland gibt es in mein örtlichen Umfeld Fliegerärzte, die lehnen es ab, mich auf Fliegertauglichkeit zu untersuchen, weil ich zu komplex in der fliegerärztlichen Entscheidungskompetenz bin.


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