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5. Juni 2023 09:28 Uhr: Von Robert Hofmann an Philipp Soaginit

Wenn ich aber einen Berufsfotografen mitnehme, der mir für den Flug ausschließlich eine Kostenbeteiligung gibt und dann jedoch seine Bilder verkauft. Ist das dann auch ein "gewerblicher" Flug, der so nicht erlaubt ist?

5. Juni 2023 09:34 Uhr: Von Michael Söchtig an Robert Hofmann

Ich halte das für zulässig, übernehme dafür aber keine Haftung, da, wie gesagt, nicht höchstrichterlich entschieden. Vom Wortlaut her passt das m.E. und hat nichts miteinander zu tun.

Etwas Risiko könnte man vielleicht darin sehen, dass der Flug durchgeführt wurde um die Fotos zu machen - es gibt also einen inneren Zusammenhang zwischen der Durchführung des Fluges und der Bereitschaft des Fotografen, sich an den Kosten zu beteiligen um dann später Gewinn mit den Fotos zu erzielen (der aber nicht bei Dir landet). Das ist aber etwas weit hergeholt.

5. Juni 2023 09:43 Uhr: Von Tobias Schnell an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Etwas Risiko könnte man vielleicht darin sehen, dass der Flug durchgeführt wurde um die Fotos zu machen - es gibt also einen inneren Zusammenhang zwischen der Durchführung des Fluges und der Bereitschaft des Fotografen, sich an den Kosten zu beteiligen

Das ist nach EASA-Regeln [1] tatsächlich unproblematisch - darauf basiert das gesamte Geschäftsmodell von Wingly & Co. Die FAA hat wesentlich strengere Regeln zum Thema "Cost Sharing Flights", die im Prinzip darauf hinauslaufen, dass der Flug eben nicht nur deshalb stattfinden darf, weil sich jemand an den Kosten beteiligt. Jede Form von öffentlichem Anbieten ("Holding Out") ist da sehr kritisch.

[1] Bzw. den diversen Schreiben der EASA an Wingly und der "EASA/Wingly-Charta". Recht spricht im worst case aber natürlich ein (nationales) Gericht

5. Juni 2023 09:50 Uhr: Von Markus Engelbrecht an Michael Söchtig

Ich würde das genauso sehen.

Grds. muss man auch festhalten, dass für gewerbliche Flüge nicht immer ein AOC notwendig ist. Es gibt auch gewerbliche SPO Flüge. Fotoflüge fallen wohl eher in diesen Bereich. Da gibt es dann strenggenommen auch wieder einiges zu beachten (Manuals, Training, Declaration, etc.)

Unabhängig davon, braucht man allerdings für alle Art von gewerblichen Flügen min. einen CPL.

hier ist übrigens ein Video von der PA46:

https://www.youtube.com/watch?v=-e79iAOJssM

5. Juni 2023 10:53 Uhr: Von F. S. an Robert Hofmann Bewertung: +1.00 [1]

Wenn der Photograph nur eine zulässige Kostenbeteiligung bezahlt und es keinen sonstigen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Piloten gibt, dann sollte das ok sein.

Allerdings gilt das, was weiter oben schon gesagt wurde: Es gibt wenig belastbare Rechtsprechung zu Kostenteilungsflügen. In dem Moment in dem etwas passiert wird es in anbetracht von 6- wenn nicht 7-stelligen Schadenersatzsummen Menschen und Organisationen geben, die eine andere Meinung haben und diese gerichtlich gegen den Piloten und den Halter des Flugzeuges versuchen werden durchzusetzen.
Deswegen muss man sich als Pilot oder Halter gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen will - nur für ein paar vergünstigte Flugstunden.

5. Juni 2023 11:15 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.

Zumal dann natürlich im Fall der Fälle hinterher auch genau geschaut wird, inwieweit die gültigen SERA Regeln eingehalten wurden (Mindesthöhe, Abstand zu Hindernissen). Und wenn man in einer Steilkurve an der Mindesthöhe abschmiert ist man im Versicherungsfall auch schnell bei grober Fahrlässigkeit (auch wenn das einen selber dann wahrscheinlich nicht mehr juckt, wohl aber die Erben).

Trotzdem soll das jetzt hier nicht sagen dass es nicht geht.


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