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5. Juni 2023: Von F. S. an Robert Hofmann Bewertung: +1.00 [1]

Wenn der Photograph nur eine zulässige Kostenbeteiligung bezahlt und es keinen sonstigen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Piloten gibt, dann sollte das ok sein.

Allerdings gilt das, was weiter oben schon gesagt wurde: Es gibt wenig belastbare Rechtsprechung zu Kostenteilungsflügen. In dem Moment in dem etwas passiert wird es in anbetracht von 6- wenn nicht 7-stelligen Schadenersatzsummen Menschen und Organisationen geben, die eine andere Meinung haben und diese gerichtlich gegen den Piloten und den Halter des Flugzeuges versuchen werden durchzusetzen.
Deswegen muss man sich als Pilot oder Halter gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen will - nur für ein paar vergünstigte Flugstunden.

5. Juni 2023: Von Michael Söchtig an F. S.

Zumal dann natürlich im Fall der Fälle hinterher auch genau geschaut wird, inwieweit die gültigen SERA Regeln eingehalten wurden (Mindesthöhe, Abstand zu Hindernissen). Und wenn man in einer Steilkurve an der Mindesthöhe abschmiert ist man im Versicherungsfall auch schnell bei grober Fahrlässigkeit (auch wenn das einen selber dann wahrscheinlich nicht mehr juckt, wohl aber die Erben).

Trotzdem soll das jetzt hier nicht sagen dass es nicht geht.


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