Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. August 2022: Von Tobias Schnell an Swen G.

und ich auf Jahre danach noch damit rechnen muss, dass jemand meint zu entdecken, dass dieses fehlt

Mit dem ganzen Vorgang hast Du als Kandidat nichts zu tun und es ist auch nicht Deine Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Unterlagen zur Behörde gehen. Die Anfrage kannst Du direkt an den Prüfer weiterrouten.

Der Prüfer hat mir glaubhaft versichert, die Protokolle ans LBA gesendet zu haben

Der Prüfer muss Kopien der Protokolle mindestens fünf Jahre aufbewahren. Du kannst ihn also einfach bitten, eine Kopie ans LBA nachzureichen, falls Du das Original nicht mehr hast.

3. August 2022: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Ich hab noch nie ein Original bekommen. Haben die Prüfer immer direkt mit dem LBA verdealt, ich hab einen Scan bekommen. Moment, Korrektur... zwei Mal bei ausländischen Prüfern habe ich das Original bekommen, weil ich mich dann um das LBA kümmern musste...

3. August 2022: Von Swen G. an Tobias Schnell

Danke für die Hinweise. An den Prüfer habe ich mich schon gewandt, keine Sorge. Dennoch, wenn der jetzt "out of business" wäre hätte ich ein Problem.

Die Rechtsgrundlage vom Lizenzinhaber irgendwelche vergangenen Protokolle zu fordern würde mich auch mal interessieren....

3. August 2022: Von Tobias Schnell an Swen G. Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Hinweise. An den Prüfer habe ich mich schon gewandt, keine Sorge. Dennoch, wenn der jetzt "out of business" wäre hätte ich ein Problem

Nein, hättest Du nicht. Wie gesagt, das ist ein Thema zwischen dem Prüfer und der Behörde.

Die Rechtsgrundlage vom Lizenzinhaber irgendwelche vergangenen Protokolle zu fordern würde mich auch mal interessieren...

Die gibt es nicht. Für den Kandidaten gibt es keine Pflicht, die Protokolle aufzubewahren. Mit dem Eintrag in der Lizenz ist die Sache für Dich erledigt. Die richtige Frage seitens der Behörde wäre gewesen "wer hat die Befähigungsüberprüfungen durchgeführt, damit wir uns an denjenigen bezüglich der fehlenden Prüferberichte wenden können".

Übrigens muss der Prüfer den Bericht sogar an zwei Stellen beim LBA schicken (Lizenzwesen und an die Prüferaufsicht). Müsste also schon doppelt verloren gegangen sein...

3. August 2022: Von Tobias Schnell an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Ich hab noch nie ein Original bekommen. Haben die Prüfer immer direkt mit dem LBA verdealt,

Dann spielen die - aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit - nicht "by the book"...

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Pruefer/InfoPruefer/InfoPruefer_node.html

Moment, Korrektur... zwei Mal bei ausländischen Prüfern habe ich das Original bekommen, weil ich mich dann um das LBA kümmern musste...

Auch das sollte so nicht sein. Die Kommunikation mit der Behörde muss der Prüfer abwickeln, nicht der Kandidat. Der bekommt den Handeintrag und feddich...


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang