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3. August 2022: Von Tobias Schnell an Swen G. Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Hinweise. An den Prüfer habe ich mich schon gewandt, keine Sorge. Dennoch, wenn der jetzt "out of business" wäre hätte ich ein Problem

Nein, hättest Du nicht. Wie gesagt, das ist ein Thema zwischen dem Prüfer und der Behörde.

Die Rechtsgrundlage vom Lizenzinhaber irgendwelche vergangenen Protokolle zu fordern würde mich auch mal interessieren...

Die gibt es nicht. Für den Kandidaten gibt es keine Pflicht, die Protokolle aufzubewahren. Mit dem Eintrag in der Lizenz ist die Sache für Dich erledigt. Die richtige Frage seitens der Behörde wäre gewesen "wer hat die Befähigungsüberprüfungen durchgeführt, damit wir uns an denjenigen bezüglich der fehlenden Prüferberichte wenden können".

Übrigens muss der Prüfer den Bericht sogar an zwei Stellen beim LBA schicken (Lizenzwesen und an die Prüferaufsicht). Müsste also schon doppelt verloren gegangen sein...


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