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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2021: Von Robert Wenz an Alexander Patt
Ja, alle müssen bei einer Behörde sein. Die Behörde muss auch das Medical führen.
Die Aufteilung in D mit Lizenzen und Medical bei Land und Bund für ein und die selber Person ist nicht EU-rechtskonform.
30. Juli 2021: Von Alexander Patt an Robert Wenz
Oh, das klingt leider schlüssig; danke!
30. Juli 2021: Von Willi Fundermann an Robert Wenz

Quatsch. Z.B. ATPL (A) beim LBA und SPL (oder PPL (H)) beim Land - was sollte daran nicht EASA konform sein? Es kann gar nicht anders gehen. Das LBA stellt weder SPL noch PPL (ohne IFR) aus. Der entscheidende Punkt dabei ist "...pro Luftfahrzeugkategorie...". Und Medical brauche ich natürlich nur eins - da gibt es keinen Unterschied zwischen Bund und Land.

31. Juli 2021: Von Robert Wenz an Willi Fundermann
Ja, aber die Behörde, die die Lizenz führt, muss auch das Medical führen. Und Länderbehörden führen kein Medical. Sie könnten daher im Grunde auch keine Lizenz führen.
31. Juli 2021: Von airworx Aviation an Robert Wenz

Nene :-)

da hat Willi schon recht

Das Medical ist sowieso für jeden einsehbar - dafür unterschreibst ja jedes mal

VG

31. Juli 2021: Von Willi Fundermann an Robert Wenz

"Ja, aber die Behörde, die die Lizenz führt, muss auch das Medical führen."

Wo in FCL steht das denn? FCL spricht immer nur von "zuständiger Behörde" und wer das ist, bestimmt jeder Vertragsstaat für sich. Im föderalistischen Deutschland sind das alleine 34 Länderbehörden (die jeweiligen Ministerien und z.T. noch zusätzliche "Mittelbehörden" (RP, Luftämter)) plus LBA. Es gibt Bundesländer, die neben dem Ministerium mehrere "Mittelbehörden" haben (BY, HE, NRW), andere, die eine gemeinsame haben (B, BB) und solche die gar keine haben (HB, HH, MV, SL). Ein paar Dinge werden dabei zentral vom LBA auch für andere administriert, wie z.B. Flugmedizin und Sprachprüfungen, der Rest wird dezentral erledigt.

Ein Vertragsstaat kann die "zuständige Behörde" aber auch ganz deligieren: So ist für Liechtenstein die "FOCA" der Schweiz zuständige Behörde.

1. August 2021: Von Robert Wenz an Willi Fundermann
und wie erfüllt so eine LLB ARA.GEN.360 c) S.1 wenn ein Pilot
aus einem anderen MS die Lizenz zu ihr umziehen möchte?
1. August 2021: Von Robert Wenz an Willi Fundermann
Das Problem ist, dass die EASA Welt unser föderales System
nicht kennt. Guck Dir im Part-MED die Begriffsbestimmungen an, insbesondere den Begriff „Genehmigungsbehörde“. Das ist der Schlüssel, das ist die lizenzausstellende Behörde. Dann durchsuchst Du am
am besten den Part-MED nach „Genehmigungsbehörde“ und überlegst, ob das in Deutschland mit der Aufteilung Lizenz beim
Land und Medical beim LBA so machbar oder rechtskonform umgesetzt ist.

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