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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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43 Beiträge Seite 1 von 2

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20. Juli 2018: Von Stefan Jaudas an Wolfgang Kaiser Bewertung: +2.00 [2]

"Rechtsempfindung"? Lieber nicht. Selbst, wenn man bei der Juristerei als Normalbürger öfters mal den Kopf schüttelt, und wir den Sami A. hoffentlich endlich los sind, zur "Rechtsempfindung" will ich lieber nicht zurück. Und schon gar nicht zu "gesunden" Version davon.

Mir ist es lieber, wenn ein Jurist die Gesetze nach deren Wortlaut auslegt, als mein Nachbar nach seinem Gefühl.

Und welches Recht gilt an Bord? Kommt wahrscheinlich darauf an. es waren ja auch die Flughäfen bis vor einiger Zeit exterritorial.

20. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Stefan Jaudas

Welches Recht an Bord gilt ist tatsächlich komplizierter als an Bord eines Schiffes. Wenn das Flugzeug noch nicht "im Flug" (Türen geschlossen) ist gilt jedenfalls das Recht des Landes in dem sich das Flugzeug befindet.

Ist es im Flug gelten u. U. das Recht des überflogenen als auch des Registerstaates, auf "hoher See" ist ein Flugzeug sehr selten.

20. Juli 2018: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder

auf "hoher See" ist ein Flugzeug sehr selten.

Die dunkelblauen Bereiche und große Teile der hellblauen (ausschließliche Wirtschaftszone aber kein Hoheitsgebiet), also durchaus beträchtlich.

20. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.

Dann präzisiere ich: "ist der Großteil der Flugzeuge eher selten". Ich meinte damit ja auch nicht den Flächenanteil gemessen an der Erdoberfläche sondern den Anteil gemessen an den gesamten Flugstunden.

Wenn ich von meinen Stunden ausgehe (Kurz/Mittelstrecke) sind das wohl weniger als 2%.

21. Juli 2018: Von Stefan Jaudas an Flieger Max L.oitfelder

Nur bedingt.

So darf z.B. ein Ersatzteil, das bei uns dem Sprengstoffrecht unterliegt (z.B. Squib für die Feuerlöschanlage, Airbag für Sitze, usw.) bei einem nicht D-registrierten Flugzeug in Frankfurt im Flugzeug an jeden beliebigen Techniker der ausländischen Airline übergeben werden. Auf dem Vorfeld braucht der selbe Techniker den Befähigungsschein nach SprengG, und sein Arbeitgeber die sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Hat er das Teil mal, darf er es nicht wieder mit nach draußen nehmen.

21. Juli 2018: Von Michael Höck an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

"Mir ist es lieber, wenn ein Jurist die Gesetze nach deren Wortlaut auslegt,"

Ums mal auf die Fliegerei bezogen zu lassen, es gibt mittlerweile einige Firmen im Bereich "NCC", die Juristen befragt haben, wie der Gesetzestext zu interpretieren ist, wenn man bspw. als Firma ein Flugzeug betreibt und dieses von einer Tochterfirma genutzt werden soll, wie das seit teilweise Jahrzehnten getan wurde. (oder auch andere Konstellationen)

Nur soviel: 3 Juristen, mindestens 5 Meinungen.

Gesetze und Regeln sollten immer so gestaltet und formuliert sein, das Sie jeder verstehen und anwenden kann (natürlicherweise werden dies Anwälte anders sehen). Wenn das nicht der Fall ist und Recht zumindest teilweise so gestaltet ist, das es sich selber ad absurbum führt, braucht man sich über die Auswüchse die derzeit herrschen, nicht zu wundern. Es ist dringend an der Zeit, hier korrigierend einzuschreiten. Wie auch bei vielem, was die EU / EASA und die nachgeschalteten Behörden so produzieren.

21. Juli 2018: Von Stefan Jaudas an Michael Höck Bewertung: +3.00 [3]

Schlecht gemachte (oder objektiv unnötige) Gesetze sind nochmal ein ganz anderes Thema. Aber auch die will ich nicht von meinem Nachbarn nach Gefühlslage ausgelegt haben.

25. Juli 2018: Von Chris _____ an Stefan Jaudas Bewertung: +8.00 [8]

Ich kenne den Fall Sami A. auch nur aus der Presse und habe u.a. gelesen: die "ObL-Leibwächter"-Eigenschaft sei nicht nachgewiesen (abgesehen davon ist ein Leibwächter ja nichts Verwerfliches), außerdem habe er eine Frau und drei Kinder, alle mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Wenn dann ein Gerichtsverfahren anhängig ist, das feststellen soll, ob er abgeschoben werden darf, dann ist eine Abschiebung in einer solchen "Nacht und Nebel"-Aktion nichts, was bei mir Augenzwinkern auslöst.

Ein Staat, dessen Exekutive sich nicht ans Recht hält, ist kein Rechtsstaat.

Viele Rechte, zB im Grundgesetz, sind übrigens genau als Begrenzung der Exekutivmacht gemeint und ausgestaltet. Wenn der Staat sich an sowas nicht hält (und bspw friedliche Demonstranten einsperrt), dann ist das auch kein "geschickter Schachzug", um bspw. ein politisches Gipfeltreffen zu verschönern, sondern eines Rechtsstaats schlicht nicht würdig.

Kann sein, dass das für Bildzeitungsleser schwer verständlich ist.

PS. Wer "pragmatische Abkürzungen" augenzwinkernd gutheißt, dem wünsche ich mal, dass eine solche Abkürzung in einem Fall gegangen wird, der so gar nicht nach seinem Rechtsempfinden läuft und sich vielleicht sogar gegen ihn selbst richtet.

25. Juli 2018: Von reiner jäger an Chris _____ Bewertung: +1.00 [5]

Gerade mit den sog. "Flüchtlingen" ist das mit dem Recht so ne Sache. Die, die rechtlich hier nichts zu suchen haben bleiben dann doch und werden noch alimentiert. Das hat auch nicht viel mit Recht und Gesetz zu tun.

Ebensowenig wie daß die "Retter" die "Schiffbrüchigen" nach Europa fahren, der nächste sichere Hafen wäre näher - auch nicht ganz Rechtens.

Die Kanzlerin sagte : "...nun sind sie halt da", da kann man auch sagen "nun ist der halt weg".

Es klingt nicht nur verbittert, ich bin es wenn ich sehe wie Recht hier gebeugt und mit Füßen getreten wird.

25. Juli 2018: Von Michael Höck an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

"(abgesehen davon ist ein Leibwächter ja nichts Verwerfliches)"

Mhhh, Mitgliedschaft in einer terroristischen Gemeinschaft, aktuell Frau Zschäpe ? Zweierlei Mass ?

25. Juli 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +7.00 [7]

Ein Staat, dessen Exekutive sich nicht ans Recht hält, ist kein Rechtsstaat.

Das ist sicher richtig, aber was hat das mit dem hier diskutierten Fall zu tun?

Nach Allem, was bisher bekannt ist, hat die Exekutive die Abschiebung zu einem Zeitpunkt veranlasst, in dem kein Abschiebehinderniss bestand.

Es wäre ganz im Gegenteil rechtsstaatlich durchaus problematisch, wenn die Exekutive, in der Erwartung und Vorwegnahme einer möglicherweise in der Zukunft zu treffenden Entscheidung eines Gerichtes die zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig angeordnete Abschiebung nicht durchgeführt hätte.

Ein Staat, in dem die Exekutive sich in der Hoffung/Erwartung/eigenen Interpretation möglicher zukünftiger Gerichtsentschedungen sich nicht ans Recht hält, ist nämlich auch kein Rechtsstaat!

25. Juli 2018: Von Tee Jay an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Ganz klares Veto! Wenn dem so wäre, wie Du schreibst, warum wurde die Ausländerbehörde vom Gericht zu Zwangsgeld verdonnert? Was kommt eigentlich danach? Zwangshaft? Das täte den Verantwortlichen, die offen und sehenden Auges Recht gebeugt haben ganz gut, ein Gefängnis von Innen zu sehen. Aber das wird wohl nie passieren, schade aber auch. Der angerichtete Schaden hinsichtlich Vertrauen in den Rechtsstaat, ist da und dieser ist enorm.

Das Gericht wurde grob argistg getäuscht und ja ich denke, daß auch ein bereits in der Luft befindlicher Flieger sehr wohl über ATC hätte zurückgerufen werden können. Was kostet es eigentlich, wenn der deutsche Staat den drei deutschen Kindern den Familienvater entwendet und entfremdet? Und eines strafrechtlichen Vergehens hat er sich offenkundig nicht schuldig gemacht. Zumindest konnte dieses seit 10 Jahren in diversen Verfahren weder ermittelt oder an irgendetwas festgemacht werden. Und solange gilt nunmal die Unschuldsvermutung, auch bei jemanden wie einem Sami A. oder ist es soweit und wir sind wieder im Gesinnungsstrafrecht wie einst zwischen 1933 und 1945?

Ein Staat, in dem die Exekutive sich in der Hoffung/Erwartung/eigenen Interpretation möglicher zukünftiger Gerichtsentschedungen sich nicht ans Recht hält, ist nämlich auch kein Rechtsstaat!

Ja da sind wir beisammen!

25. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

"Ein im Flug befindliches Flugzeug von ATC zurückgerufen"

Das finde ich ein sehr interessantes Thema, bezweifle aber stark dass ATC dazu ermächtigt sein kann. Möglicherweise kann sie eine Strafandrohung der Exekutive oder des Innenministers weiterleiten, das dürfte aber auch alles sein.

26. Juli 2018: Von Tee Jay an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Das finde ich ein sehr interessantes Thema, bezweifle aber stark dass ATC dazu ermächtigt sein kann. Möglicherweise kann sie eine Strafandrohung der Exekutive oder des Innenministers weiterleiten, das dürfte aber auch alles sein

Möglicherweise ein Präzedenzfall. Der Gedanke, einen Piloten im Flug aber nicht mehr erreichen zu können ist doch jetzt aber arg konstruiert. Als ob der Bund mit seiner Lufthoheit über D und zugleich 100prozentiger Eigner der DFS und zugleich auch noch Organisator derartiger Rückführungen kein Instrumentarium zur Verfügung hätte die Maschine zurückzurufen? Ein Funkspruch oder ACARS Nachricht hätte ausgereicht.

Wenn ich mir so die Dokumentationen und Nachrichten in den Medien anschaue, hat in der Vergangenheit die Bochumer Ausländerbehörde mit Ihrer sichtlich überforderten SPD Oberbürgermeisterin einfach nur handwerklich schlampig gearbeitet. Jetzt gab es offensichtlich Schützenhilfe von der CDU geführten Landesregierung und man wollte diesen Fall einfach nur loswerden. Und da offensichtlich alle rechtstaatlichen Mittel durch Schlamperei verbrannt bzw. noch im laufenden Verfahren waren, griff man eben hau-ruck zu den weniger feinen Mitteln. Wie soll man sowas nennen?

Wasser auf die Mühlen all jener, die unseren Rechtstaat beseitigen wollen. Von den Rechten bis zu den radikalen Islamisten. Man ist zwar einen bisher unter Kontrolle stehenden Gefährder kurzfristig los, hat aber nun vielen anderen noch völlig Unbekannten mehr Grund gegeben, diesen Staat mit seinen Werten noch mehr abzulehnen. Bravo!

26. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay

Ich bin trotzdem skeptisch, dass ATC selbst meine Destination, also meinen Flugauftrag ändern kann. Würde mich interessieren, wie das rechtlich ablaufen soll. ATC ist ja keine "Luftpolizei" sondern Teil von ATS.

26. Juli 2018: Von reiner jäger an Flieger Max L.oitfelder

Haben Flugzeuge dieses Kalibers nicht üblicherweise so eine Art Satelitentelefon verbaut?

Da es ein Exclusivflug war, mit dem der feine Herr ausgeflogen wurde könnte man doch die Maschine über diesen Kanal ansprechen. Wäre ja der Auftraggeber der die Änderung dann veranlasst. Ob eine Linienmaschine dann umdreht glaube ich eher nicht, aber ein Excclusivcharter doch schon

26. Juli 2018: Von Erik N. an reiner jäger Bewertung: +1.00 [1]

de facto geht es um ca 50 Minuten. Die Abschiebung war natürlich rechtmäßig, die Frage ist allein, ob es rechtlich notwendig war, eine Verbalnote zur „Nicht-Folter“ einzuholen oder nicht. In einem anderen Fall (bzgl. Türkei) hat sogar das Verfassungsgericht diese als eben nicht erforderlich angesehen, so dass man sich bei Sami A. in der Hinsicht sicher fühlte; in einem weiteren Fall erlaubte auch das BVG die Abschiebung nach Tunesien, obwohl de jure dort die Todesstrafe noch droht. Zudem ist Tunesien letzte Woche zum sicheren Herkunftsstaat erklärt worden, eine Einholung einer Verbalnote eine Woche vorher wäre ziemlich unsinnig gewesen.

Wird jetzt ja rechtlich geprüft, alles gut, aber das das VG Gelsenkirchen die Aktion nicht gut fand - klar, warum sollten sie. Ich finde die Abschiebung ebenfalls eine coole Nummer, gerade in diesem Fall, auch wenn das natürlich Stammtisch ist.

Natürlich haben sich die Behörden hier nicht sonderlich proaktiv um vorauseilenden Gehorsam bemüht, aber das mussten sie auch nicht. Diesen Fall zu einem „der Rechtsstaat ist in Gefahr“- Thema aufzublasen ist abwegig und eindeutige Propaganda. So ähnlich wie die unsägliche Sommerloch-Posse um Rollator-Mesut, der mit einer (zugegeben gut vermarkteten) Rassismusdebatte von seinem Erdogan-Foto ablenken will.

26. Juli 2018: Von Chris _____ an reiner jäger Bewertung: +3.00 [3]

"Sogenannte" Fluechtlinge?

Glauben Sie wirklich, jemand setzt sich freiwillig (ggf. mit Kleinkind) in ein ueberfuelltes Schlauchboot?

Das tut man doch nur, wenn man noch mehr Angst vor der Alternative hat.

Und Kritik an der Effizienz unserer Justiz mag ja angebracht sein (manche Juristen scheinen geradezu zu meinen, Ineffizienz sei der Garant des Rechtsstaats, ich spreche da aus zahlreichen eigenen Erfahrungen, allerdings fast alle zivilrechtlich) - aber Kritik an Seenotrettern? Geht's noch?

26. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an reiner jäger

Der Charterer ist sicher ermächtigt seine Meinung zu ändern. Meine Skepsis bezieht sich auf die rechtlichen Möglichkeiten der ATC, es gibt ja auch Abschiebungen per Linie..

26. Juli 2018: Von Tee Jay an Erik N.

Naja wenn der DAV diesen Fall als "verfassungsrechtlich bedenklich" einstuft, ist das ein wenig mehr wie nur eine Sommerposse. Daß sich jetzt Ausländerbehörde und Ministerium auf dem Standpunkt ausruhen, es hätte ja nur die konkrete Anfrage des Gerichts zum Flugtermin am 12. Juli gegeben, nicht aber zu weiteren Terminen ist milde gesagt billig. Der Termin am Folgetag wurde dem Gericht absichtlich verheimlicht. Wie aber sonst kann ein Gericht seiner Aufgabe nachkommen, wenn ihm wichtige Informationen - gerade in diesem wichtigen Fall - schlicht vorenthalten werden. Daß die Behörden bei so einem Fall nicht in der Lage sind "miteinander" zu arbeiten erstaunt doch sehr.

Zurück zur Frage, wie ein Flugzeug im Flug "zurückgeholt" werden könnte. Mir würden folgende Möglichkeiten einfallen:

  • am Funk: Aufheben/Verweigern von Freigaben mit der Bitte zur Landung am Platz X
  • SAT-Telefon
  • ACARS
  • Renegade
  • "Empfangs-Team" am Zielflughafen mit der "Bitte" den Passagier nicht aussteigen zu lassen.

irgendwas vergessen?

26. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay

Ich meinte schon eine rechtlich gedeckte Möglichkeit. Ein Funkspruch "könnten Sie bitte umkehren" fällt m.M.n. in die Kategorie "drollig".

Ein "Empfangskommittee" hat nichts mit ATC zu tun und könnte im Zusammenhang mit dem Tokyoter Abkommen interessant werden.

26. Juli 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

"Sogenannte" Fluechtlinge?
Glauben Sie wirklich, jemand setzt sich freiwillig (ggf. mit Kleinkind) in ein ueberfuelltes Schlauchboot?

Man braucht nicht glauben. Zum Einlesen hier der Wikipedia-Artikel über die Mittelmeer-Route.

26. Juli 2018: Von Florian S. an Erik N.

Ich finde die Abschiebung ebenfalls eine coole Nummer,

Ich finde, Abschiebungen sind nie eine „coole Nummer“. Es geht immer um das Schicksal von Menschen und Familein!
Abschiebungen sind leider notwendig, um unseren Sozialstaat und unseren Wohlstand zu schützen - aber „cool“ ist das nie!

26. Juli 2018: Von Florian S. an Tee Jay

Daß die Behörden bei so einem Fall nicht in der Lage sind "miteinander" zu arbeiten erstaunt doch sehr.

Eine interessante Bemerkung gerade in einem Fliegerforum: Es kämpfen doch viele Piloten gegen die ZÜP, bei der es ausschliesslich darum geht dass verschiedene Behörden „miteinander“ Informationen austauschen.

Ein Schelm, der denken würde, wir würden beim offenen Informationsaustausch zwischen Behörden einen Unterschied machen, ob es um unsere eigenen Daten oder die von irgendwem anderen geht...

27. Juli 2018: Von Erik N. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Spar dir und mir die Empörung, im Fall von Sami A. war es genau so gerechtfertigt. Wir sprechen hier nicht von allen Abschiebungrn, sondern nur von dieser.


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