Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Stefan Jaudas

Welches Recht an Bord gilt ist tatsächlich komplizierter als an Bord eines Schiffes. Wenn das Flugzeug noch nicht "im Flug" (Türen geschlossen) ist gilt jedenfalls das Recht des Landes in dem sich das Flugzeug befindet.

Ist es im Flug gelten u. U. das Recht des überflogenen als auch des Registerstaates, auf "hoher See" ist ein Flugzeug sehr selten.

20. Juli 2018: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder

auf "hoher See" ist ein Flugzeug sehr selten.

Die dunkelblauen Bereiche und große Teile der hellblauen (ausschließliche Wirtschaftszone aber kein Hoheitsgebiet), also durchaus beträchtlich.

20. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.

Dann präzisiere ich: "ist der Großteil der Flugzeuge eher selten". Ich meinte damit ja auch nicht den Flächenanteil gemessen an der Erdoberfläche sondern den Anteil gemessen an den gesamten Flugstunden.

Wenn ich von meinen Stunden ausgehe (Kurz/Mittelstrecke) sind das wohl weniger als 2%.

21. Juli 2018: Von Stefan Jaudas an Flieger Max L.oitfelder

Nur bedingt.

So darf z.B. ein Ersatzteil, das bei uns dem Sprengstoffrecht unterliegt (z.B. Squib für die Feuerlöschanlage, Airbag für Sitze, usw.) bei einem nicht D-registrierten Flugzeug in Frankfurt im Flugzeug an jeden beliebigen Techniker der ausländischen Airline übergeben werden. Auf dem Vorfeld braucht der selbe Techniker den Befähigungsschein nach SprengG, und sein Arbeitgeber die sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Hat er das Teil mal, darf er es nicht wieder mit nach draußen nehmen.


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang