Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
2018,07,20,18,1516716
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  43 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

27. Juli 2018: Von Tee Jay an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Wir sprechen hier nicht von allen Abschiebungrn, sondern nur von dieser.

Nunja Du hast eine interessante Rechtsauffassung... es erscheint mir, daß hier nicht logisch, sondern eher psycho-logisch geurteilt wird.Daß wir hier kein Lamm vor uns haben ist uns allen klar. Aber solche "Moves" bewirken genau das Gegenteil, was Du damit zu erreichen meinst. Denn gewonnen ist nichts. So macht man Märtyrer und weitere radikale Islamisten.

27. Juli 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Recht ist nur Recht, wenn systematisch gearbeitet wird und nicht "pragmatisch" nach "Volksempfinden". Letzteres hatten wir hier schon, und es ging nicht gut aus.

27. Juli 2018: Von Chris _____ an Chris _____

und zum konkreten Fall gerade heute mal wieder ein Artikel in SPON. Sami A. sei in Tunesien vorlaeufig freigekommen, es reiche nicht fuer eine Anklage, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sei ihm nicht nachgewiesen.

Nur hier wissen alle Bildzeitungsleser natuerlich mehr. Sie waren ja dabei...

27. Juli 2018: Von Tee Jay an Chris _____

Ein Hoch auf unsere tollen Sicherheits-Fetischisten. Vorher stand er hier unter Beobachtung, jetzt hat man sämtliche Chancen einer Kontrolle vergeigt. Schlimmer noch, wir Steuerzahler haben nicht nur die 35000,- für den VIP Flug bezahlt, wir dürfen auch für die zu erwartenden Folgeverfahren aufkommen.

Welcher coole Move kommt als Nächstes? Augenzwinkern zum C&C nach Rammstein? Die nächste Drohne ist im Anflug?

27. Juli 2018: Von Michael Höck an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

"Recht ist nur Recht, wenn systematisch gearbeitet wird und nicht "pragmatisch" nach "Volksempfinden"."

Richtig. Systematisch wurde in 2015 und 2016 häufig nicht systematisch gearbeitet. Das regt Sie aber nicht auf ?Da ists dann egal, gell ?

Und die ZÜP Materie mit den Asylanten und Fällen wie dem von Sami A zu vergleichen ist wohl etwas sehr kurz gedacht, ums diplomatisch auszudrücken.

Einmal geht es (meist) um Staatsbürger, von denen quasi alles bekannt ist und die einer verschärften Prüfung unterliegen und im anderen Fall um Leute von dienen dieser Staat sehr vieles nicht weiss - oft ja garnix - und die trotz evtl. begannenen schwersten Verbrechen unseren Schutz und das soziale Netz geniessen. Oder aber - wie ja mittlerwiele vielfach geschehen - hier schwere Verbrechen begehen und oft nicht (wirklich) bestraft werden und unter vorbringung fadenscheinigster Erklärungen Ihre Abschiebung über Jahre oder komplett verhindern.

28. Juli 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

@Alexander Callidus: worauf beziehst du dich in dem Wikipedia-Artikel? Da steht nicht drin, dass Leute ein ueberfuelltes Schlauchboot aus irgendwelchen anderen Gruenden als Flucht und Angst betreten.

Waere ja auch absurd.

Und @Michael Hoeck: mit deinem Posting kann ich nun gar nicht anfangen. Gell? Vielleicht sagst du mir noch, wie ein Unrecht durch ein anderes Unrecht aufgehoben werden kann. Das sehe ich naemlich nicht.

28. Juli 2018: Von Wolff E. an Chris _____ Bewertung: +6.00 [6]

Ist es nicht so, dass Beweismaterial, dass illegal besorgt wurde, vor Gericht nicht verwendet werden darf? (ok, ausser Steuer-CD). Und wenn man sich Leistungen erschleicht, die man aufgrund von falschen Angaben bekommt, eine Straftat ist. Das gilt dann für mein Rechtsverstaendnis auch für "Flüchtlinge", die alle Papiere wegwerfen (ausser dem Handy) und dann Asyl beantragen, obwohl sie aus einem anderem Gebiet kommen, wo keine Verfolgung vorliegt. Und nein, bin kein AfD Anhänger.....

28. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]

Mich nervt ein wenig, dass die öffentliche Diskussion m.E. nicht um den eigentlichen Punkt geführt wird: Gerichte legen Gesetze aus, dass ist ihr Job. Wenn "die Politik" (konkret hier die Exekutive, die mit der Legislative ja eng verbandelt ist) mit Gerichtsentscheidungen nicht einverstanden ist, dann sollte sie eben die Gesetze so gestalten, dass man mit den Gerichtsentscheidungen umgehen kann. Genau dafür ist der Bundestag da: Gesetze entweder "nachzubessern" oder an geänderte Werte der Gesellschaft anzupassen (z.B. Homo-Ehe).

Wenn ich es richtig verstehe, legt §4 (1) des Asylgesetzes fest, dass jemand subsidiären Schutz geniesst, wenn ihm (u.a.) Folter droht. §4 (2) sagt, dass dieser subsidiäre Schutz Menschen nicht zusteht, die man nicht haben will (Schwere Straftaten, Gefährder etc.). Nun sagt aber § 60 (2) des Aufenthaltgesetzes: Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht.... Hier entsteht also das Vakuum, dass der entsprechende Unsympath zwar keinen subsidiären Schutz geniesst, aber auch nicht abgeschoben werden kann.

Nun hat das VG Gelsenkirchen etwas hyperventilierend für Sami A. dieses Abschiebehindernis - wie man rückwirkend weiß: ungerechtfertigt - erkannt. Denn Sami A. ist in Tunesien wieder aus der Haft entlassen - wäre er mit blauen Flecken übersät, wüssten wir das bestimmt schon lange.

Die unschuldige juristische Frage ist also: Will man §60 (2), der Abschiebehindernisse (jenseits fehlender Pässe) aufbaut, streichen? Die Diskussion im Bundestag kann man sich gut vorstellen: "Wir können doch nicht Menschen an den Galgen liefern!". "Es geht aber doch nur um die Arschlöcher!" (Definition AsylG §4 (2)). Um diese Positionierung drücken sich aber die Parteien.

Grundsätzlich finde ich falsch, dass "Windows of oppurtunity", entstanden durch "nicht die ganze Wahrheit sagen", genutzt werden, anstatt die Gesetze so zu gestalten, wie man sie sich offensichtlich wünscht.

28. Juli 2018: Von Chris _____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +2.00 [2]

Meines Erachtens geht bereits die Bezeichnung "Fluechtlingskrise" (oder "-debatte", oder "-problem", oder braun angehaucht "-frage") am Kern des Problems vorbei.

Es sind die reichen Laender der "ersten Welt", die ganz wesentliche Verantwortung dafuer tragen, dass anderswo die Lebensbedingungen so schlimm werden, dass Menschen aus Verzweiflung fliehen.

(Das haessliche Wort "Stellvertreterkrieg" habe ich schon im Abitur 1988 gelernt, schon damals hatte es so ca. 50 davon gegeben. Die Ausbeutung Afrikas ist lange nicht vorbei, auch wenn man die Kolonien nicht mehr so nennt, usw.)

Und wir muessen nicht die "Werte des christlichen Abendlands" gegen den Islam verteidigen, indem wir genau diese Werte, auch die der Aufklaerung (Stichwort Menschenwuerde), mit Fuessen treten.

Wer sich wirklich fuer die Probleme interessiert, der fragt nach den Ursachen der Flucht und was wir dazu beitragen (zB Waffenverkauf in Krisengebiete), und wie wir das mal abstellen koennten.

Meines Erachtens koennten wir Trump auf seine NATO-Schutzgeldrechnung mal die Fluechtlings-Gegenrechnung praesentieren. Und unseren Umgang mit Asylbewerbern effizienter gestalten, aber sicher nicht das Grundrecht auf Asyl oder unser Bekenntnis zur Genfer Fluechtlingskonvention aendern.

Ist aber jetzt vielleicht zu viel Politik fuer dieses Forum.

28. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

> Ist aber jetzt vielleicht zu viel Politik für dieses Forum.

Ja, ist es nach meiner Meinung. Ich habe mich darauf beschränkt, darzulegen, dass das "Sami A."-Thema ein Problem nicht geführter politischer Auseinandersetzungen um Gesetze ist. Ob es nun unsere eigene oder ererbte Schuld ist, wie die Dinge in Afrika stehen, oder ob Bevölkerungswachstum und bad governance in Afrika nicht unser Problem sind, für das wir uns schuldig und verantwortlich fühlen müssen, will ich hier nicht diskutieren.

29. Juli 2018: Von Tee Jay an Chris _____

100% Agree, zu viel Politik für ein Fliegerforum.

@max: In Anbetracht des besonderen Auftraggebers (Ministerium) des Missionsprofiles und der Bedeutung der "VIP Fracht" würde ich sowas jetzt nicht als "drollig" auffassen sondern durchaus als Option von vielen, wobei SATCOM die defintiv beste wäre.

29. Juli 2018: Von Wolfgang Kaiser an Tee Jay Bewertung: +0.00 [2]

Wunderbar.

Mir ging es bei der Beantwortung meiner Frage weder darum ob das Deutsche Asylrecht Mist ist, oder Sami A. ein Engel und zu unrecht von dem grundsätzlich bösen deutschen Statt Verfolgter, sondern nur um die Frage ob ein deutsches Luftfahrzeug über ausländischem Hoheitsgebiet, und das war die Maschine schon nach ca. 15min Flugzeit, von einer deutschen Behörde wieder zurück geholt werden kann.

Diese Frage hat mir Achim schon in seinem ersten Post beantwortet.

Was vielleicht alles möglich ist, wenn genug Zeit und Wille der beteiligten Luftfahrtbehörden vorhanden ist, interessierte mich persönlich hier nicht.

Es ging mir um das unqualifizierte Geschwafel dieses "Spitzenjuristen".

29. Juli 2018: Von Florian S. an Wolfgang Kaiser
Beitrag vom Autor gelöscht
29. Juli 2018: Von Chris _____ an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]

Musst ja nicht lesen, was dich nicht interessiert.

29. Juli 2018: Von Flieger Max Loitfelder an Tee Jay

Du hast ja davon geschrieben, wie "ein Flugzeug zurückgeholt" werden könnte und nicht explizit von einem Charter/diesem Flug im Auftrag der Regierung.

Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde ich gern sehen.

30. Juli 2018: Von Bernd Mann an Flieger Max Loitfelder

> Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler

> Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde

> ich gern sehen.

ATC nach dem Verlassen des deutschen Luftraums bestimmt nicht. Ein deutsches Gericht gegenüber einem österreichischem AOC Halter (Eurowings) sicher auch nicht.
Spannend wäre die Weisung an z.b. LH OPS in FRA, einen Flieger umdrehen zu lassen.
Im Zweifel vermutlich ja,aber dann mit vollständigem Ersatz der entstehenden Kosten. Dafür müsste man dann aber eine konkrete Gefahr fûr den deportee annehmen - in dem Fall darf die Polizei z.B. auch private Fahrzeuge gegen Kostenersatz beschlagnahmen.
Die konkrete Diskussion bei Sami A. halte ich (abgesehen von einem Anruf bei der Charterfirma) für reichlich albern. Tunesischer Staatsbürger im tunesischen Luftraum, da ist Tokyo ziemlich eindeutig.
kquote>Bernd

2. August 2018: Von Chris B. K. an Flieger Max Loitfelder

"Ein im Flug befindliches Flugzeug von ATC zurückgerufen"

Ihr habt Ideen. Der Typ wurde mit einem Privatjet zurückgeflogen. Wie viel Treibstoff hat so ein Jet dabei? Ich glaube kaum, daß der volltanken wird, wie wir es machen. Der wird mit dem Treibstoff genauso knapp kalkulieren wie die Fluggesellschaften mit den ganz großen Vögeln auch.

Wenn dann die ATC 15 Minuten vor der Landung irgendwas von umkehren faselt, wäre meine Antwort nur noch: "Unable" ... dafür reicht dann nämlich der Treibstoff nicht mehr. Der Vogel muß dann in Tunesien landen und sobald er auf dem Rollfeld steht, gilt dann tunesisches Recht.

3. August 2018: Von Erik N. an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

Wahrscheinlich war das Leg ab Tunesien bereits verchartert oder aber die Maschine flog leer von Tunesien nach XYZ und war ab da verchartert. Diese Vorstellung, man hätte den Flieger irgendwie „zurückbeordern“ können ist abwegig. Und selbst wenn, hätte es viel Geld gekostet, und hätte jede Menge Haushaltsanfragen der Grünen und Linken bedeutet. Also, den Vollpfosten dort lassen, den shitstorm ein paar Tage ertragen, und jut isses. Wie es aussieht, hat es ja geklappt.


  43 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang