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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Juli 2018: Von Tee Jay an Chris _____

100% Agree, zu viel Politik für ein Fliegerforum.

@max: In Anbetracht des besonderen Auftraggebers (Ministerium) des Missionsprofiles und der Bedeutung der "VIP Fracht" würde ich sowas jetzt nicht als "drollig" auffassen sondern durchaus als Option von vielen, wobei SATCOM die defintiv beste wäre.

29. Juli 2018: Von Wolfgang Kaiser an Tee Jay Bewertung: +0.00 [2]

Wunderbar.

Mir ging es bei der Beantwortung meiner Frage weder darum ob das Deutsche Asylrecht Mist ist, oder Sami A. ein Engel und zu unrecht von dem grundsätzlich bösen deutschen Statt Verfolgter, sondern nur um die Frage ob ein deutsches Luftfahrzeug über ausländischem Hoheitsgebiet, und das war die Maschine schon nach ca. 15min Flugzeit, von einer deutschen Behörde wieder zurück geholt werden kann.

Diese Frage hat mir Achim schon in seinem ersten Post beantwortet.

Was vielleicht alles möglich ist, wenn genug Zeit und Wille der beteiligten Luftfahrtbehörden vorhanden ist, interessierte mich persönlich hier nicht.

Es ging mir um das unqualifizierte Geschwafel dieses "Spitzenjuristen".

29. Juli 2018: Von Florian S. an Wolfgang Kaiser
Beitrag vom Autor gelöscht
29. Juli 2018: Von Chris _____ an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]

Musst ja nicht lesen, was dich nicht interessiert.

29. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay

Du hast ja davon geschrieben, wie "ein Flugzeug zurückgeholt" werden könnte und nicht explizit von einem Charter/diesem Flug im Auftrag der Regierung.

Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde ich gern sehen.

30. Juli 2018: Von Bernd Mann an Flieger Max L.oitfelder

> Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler

> Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde

> ich gern sehen.

ATC nach dem Verlassen des deutschen Luftraums bestimmt nicht. Ein deutsches Gericht gegenüber einem österreichischem AOC Halter (Eurowings) sicher auch nicht.
Spannend wäre die Weisung an z.b. LH OPS in FRA, einen Flieger umdrehen zu lassen.
Im Zweifel vermutlich ja,aber dann mit vollständigem Ersatz der entstehenden Kosten. Dafür müsste man dann aber eine konkrete Gefahr fûr den deportee annehmen - in dem Fall darf die Polizei z.B. auch private Fahrzeuge gegen Kostenersatz beschlagnahmen.
Die konkrete Diskussion bei Sami A. halte ich (abgesehen von einem Anruf bei der Charterfirma) für reichlich albern. Tunesischer Staatsbürger im tunesischen Luftraum, da ist Tokyo ziemlich eindeutig.
kquote>Bernd


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