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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Juli 2018: Von reiner jäger an Chris _____ Bewertung: +1.00 [5]

Gerade mit den sog. "Flüchtlingen" ist das mit dem Recht so ne Sache. Die, die rechtlich hier nichts zu suchen haben bleiben dann doch und werden noch alimentiert. Das hat auch nicht viel mit Recht und Gesetz zu tun.

Ebensowenig wie daß die "Retter" die "Schiffbrüchigen" nach Europa fahren, der nächste sichere Hafen wäre näher - auch nicht ganz Rechtens.

Die Kanzlerin sagte : "...nun sind sie halt da", da kann man auch sagen "nun ist der halt weg".

Es klingt nicht nur verbittert, ich bin es wenn ich sehe wie Recht hier gebeugt und mit Füßen getreten wird.

26. Juli 2018: Von Chris _____ an reiner jäger Bewertung: +3.00 [3]

"Sogenannte" Fluechtlinge?

Glauben Sie wirklich, jemand setzt sich freiwillig (ggf. mit Kleinkind) in ein ueberfuelltes Schlauchboot?

Das tut man doch nur, wenn man noch mehr Angst vor der Alternative hat.

Und Kritik an der Effizienz unserer Justiz mag ja angebracht sein (manche Juristen scheinen geradezu zu meinen, Ineffizienz sei der Garant des Rechtsstaats, ich spreche da aus zahlreichen eigenen Erfahrungen, allerdings fast alle zivilrechtlich) - aber Kritik an Seenotrettern? Geht's noch?

26. Juli 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

"Sogenannte" Fluechtlinge?
Glauben Sie wirklich, jemand setzt sich freiwillig (ggf. mit Kleinkind) in ein ueberfuelltes Schlauchboot?

Man braucht nicht glauben. Zum Einlesen hier der Wikipedia-Artikel über die Mittelmeer-Route.

28. Juli 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

@Alexander Callidus: worauf beziehst du dich in dem Wikipedia-Artikel? Da steht nicht drin, dass Leute ein ueberfuelltes Schlauchboot aus irgendwelchen anderen Gruenden als Flucht und Angst betreten.

Waere ja auch absurd.

Und @Michael Hoeck: mit deinem Posting kann ich nun gar nicht anfangen. Gell? Vielleicht sagst du mir noch, wie ein Unrecht durch ein anderes Unrecht aufgehoben werden kann. Das sehe ich naemlich nicht.

28. Juli 2018: Von Wolff E. an Chris _____ Bewertung: +6.00 [6]

Ist es nicht so, dass Beweismaterial, dass illegal besorgt wurde, vor Gericht nicht verwendet werden darf? (ok, ausser Steuer-CD). Und wenn man sich Leistungen erschleicht, die man aufgrund von falschen Angaben bekommt, eine Straftat ist. Das gilt dann für mein Rechtsverstaendnis auch für "Flüchtlinge", die alle Papiere wegwerfen (ausser dem Handy) und dann Asyl beantragen, obwohl sie aus einem anderem Gebiet kommen, wo keine Verfolgung vorliegt. Und nein, bin kein AfD Anhänger.....

28. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]

Mich nervt ein wenig, dass die öffentliche Diskussion m.E. nicht um den eigentlichen Punkt geführt wird: Gerichte legen Gesetze aus, dass ist ihr Job. Wenn "die Politik" (konkret hier die Exekutive, die mit der Legislative ja eng verbandelt ist) mit Gerichtsentscheidungen nicht einverstanden ist, dann sollte sie eben die Gesetze so gestalten, dass man mit den Gerichtsentscheidungen umgehen kann. Genau dafür ist der Bundestag da: Gesetze entweder "nachzubessern" oder an geänderte Werte der Gesellschaft anzupassen (z.B. Homo-Ehe).

Wenn ich es richtig verstehe, legt §4 (1) des Asylgesetzes fest, dass jemand subsidiären Schutz geniesst, wenn ihm (u.a.) Folter droht. §4 (2) sagt, dass dieser subsidiäre Schutz Menschen nicht zusteht, die man nicht haben will (Schwere Straftaten, Gefährder etc.). Nun sagt aber § 60 (2) des Aufenthaltgesetzes: Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht.... Hier entsteht also das Vakuum, dass der entsprechende Unsympath zwar keinen subsidiären Schutz geniesst, aber auch nicht abgeschoben werden kann.

Nun hat das VG Gelsenkirchen etwas hyperventilierend für Sami A. dieses Abschiebehindernis - wie man rückwirkend weiß: ungerechtfertigt - erkannt. Denn Sami A. ist in Tunesien wieder aus der Haft entlassen - wäre er mit blauen Flecken übersät, wüssten wir das bestimmt schon lange.

Die unschuldige juristische Frage ist also: Will man §60 (2), der Abschiebehindernisse (jenseits fehlender Pässe) aufbaut, streichen? Die Diskussion im Bundestag kann man sich gut vorstellen: "Wir können doch nicht Menschen an den Galgen liefern!". "Es geht aber doch nur um die Arschlöcher!" (Definition AsylG §4 (2)). Um diese Positionierung drücken sich aber die Parteien.

Grundsätzlich finde ich falsch, dass "Windows of oppurtunity", entstanden durch "nicht die ganze Wahrheit sagen", genutzt werden, anstatt die Gesetze so zu gestalten, wie man sie sich offensichtlich wünscht.

28. Juli 2018: Von Chris _____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +2.00 [2]

Meines Erachtens geht bereits die Bezeichnung "Fluechtlingskrise" (oder "-debatte", oder "-problem", oder braun angehaucht "-frage") am Kern des Problems vorbei.

Es sind die reichen Laender der "ersten Welt", die ganz wesentliche Verantwortung dafuer tragen, dass anderswo die Lebensbedingungen so schlimm werden, dass Menschen aus Verzweiflung fliehen.

(Das haessliche Wort "Stellvertreterkrieg" habe ich schon im Abitur 1988 gelernt, schon damals hatte es so ca. 50 davon gegeben. Die Ausbeutung Afrikas ist lange nicht vorbei, auch wenn man die Kolonien nicht mehr so nennt, usw.)

Und wir muessen nicht die "Werte des christlichen Abendlands" gegen den Islam verteidigen, indem wir genau diese Werte, auch die der Aufklaerung (Stichwort Menschenwuerde), mit Fuessen treten.

Wer sich wirklich fuer die Probleme interessiert, der fragt nach den Ursachen der Flucht und was wir dazu beitragen (zB Waffenverkauf in Krisengebiete), und wie wir das mal abstellen koennten.

Meines Erachtens koennten wir Trump auf seine NATO-Schutzgeldrechnung mal die Fluechtlings-Gegenrechnung praesentieren. Und unseren Umgang mit Asylbewerbern effizienter gestalten, aber sicher nicht das Grundrecht auf Asyl oder unser Bekenntnis zur Genfer Fluechtlingskonvention aendern.

Ist aber jetzt vielleicht zu viel Politik fuer dieses Forum.

28. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

> Ist aber jetzt vielleicht zu viel Politik für dieses Forum.

Ja, ist es nach meiner Meinung. Ich habe mich darauf beschränkt, darzulegen, dass das "Sami A."-Thema ein Problem nicht geführter politischer Auseinandersetzungen um Gesetze ist. Ob es nun unsere eigene oder ererbte Schuld ist, wie die Dinge in Afrika stehen, oder ob Bevölkerungswachstum und bad governance in Afrika nicht unser Problem sind, für das wir uns schuldig und verantwortlich fühlen müssen, will ich hier nicht diskutieren.

29. Juli 2018: Von Tee Jay an Chris _____

100% Agree, zu viel Politik für ein Fliegerforum.

@max: In Anbetracht des besonderen Auftraggebers (Ministerium) des Missionsprofiles und der Bedeutung der "VIP Fracht" würde ich sowas jetzt nicht als "drollig" auffassen sondern durchaus als Option von vielen, wobei SATCOM die defintiv beste wäre.

29. Juli 2018: Von Wolfgang Kaiser an Tee Jay Bewertung: +0.00 [2]

Wunderbar.

Mir ging es bei der Beantwortung meiner Frage weder darum ob das Deutsche Asylrecht Mist ist, oder Sami A. ein Engel und zu unrecht von dem grundsätzlich bösen deutschen Statt Verfolgter, sondern nur um die Frage ob ein deutsches Luftfahrzeug über ausländischem Hoheitsgebiet, und das war die Maschine schon nach ca. 15min Flugzeit, von einer deutschen Behörde wieder zurück geholt werden kann.

Diese Frage hat mir Achim schon in seinem ersten Post beantwortet.

Was vielleicht alles möglich ist, wenn genug Zeit und Wille der beteiligten Luftfahrtbehörden vorhanden ist, interessierte mich persönlich hier nicht.

Es ging mir um das unqualifizierte Geschwafel dieses "Spitzenjuristen".

29. Juli 2018: Von Florian S. an Wolfgang Kaiser
Beitrag vom Autor gelöscht
29. Juli 2018: Von Chris _____ an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]

Musst ja nicht lesen, was dich nicht interessiert.

29. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay

Du hast ja davon geschrieben, wie "ein Flugzeug zurückgeholt" werden könnte und nicht explizit von einem Charter/diesem Flug im Auftrag der Regierung.

Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde ich gern sehen.

30. Juli 2018: Von Bernd Mann an Flieger Max L.oitfelder

> Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler

> Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde

> ich gern sehen.

ATC nach dem Verlassen des deutschen Luftraums bestimmt nicht. Ein deutsches Gericht gegenüber einem österreichischem AOC Halter (Eurowings) sicher auch nicht.
Spannend wäre die Weisung an z.b. LH OPS in FRA, einen Flieger umdrehen zu lassen.
Im Zweifel vermutlich ja,aber dann mit vollständigem Ersatz der entstehenden Kosten. Dafür müsste man dann aber eine konkrete Gefahr fûr den deportee annehmen - in dem Fall darf die Polizei z.B. auch private Fahrzeuge gegen Kostenersatz beschlagnahmen.
Die konkrete Diskussion bei Sami A. halte ich (abgesehen von einem Anruf bei der Charterfirma) für reichlich albern. Tunesischer Staatsbürger im tunesischen Luftraum, da ist Tokyo ziemlich eindeutig.
kquote>Bernd


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