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7. März 2017: Von ch ess an  Bewertung: +3.00 [3]

Wenn ich mich richtig erinnere, was ich vor nicht so langer Zeit gelernt habe, dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen.

Und die Analogie ist wohl eher nicht ein überzogener TÜV, sondern eine entfallene Betriebserlaubnis ;-)
wer das entspannt sieht, meinetwegen, aber ich hätte da recht deutliche Bedenken.

Der Ärger steht in keinem Verhältnis zum Spass...

7. März 2017: Von Hubert Eckl an ch ess

dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen.

So isses! Der Vorbesitzer meines Fliegerchens exerzierte das so manches Mal. Eine per Fax erteilte Ausnahmegenehmigung formlos aber kostenpflichtig beantragt, schafft für eine definierte Frist, meist nur ein Überführungstermin zur Werft, Abhilfe.


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