Sortieren nach: Datum - neue zuerst | Datum - alte zuerst | Bewertung |
| ||||||
Eben hatte ich eine Diskussion mit einem (meiner Ansicht nach) etwas leichtsinnigen Kollegen, der meinte, ein abgelaufenes ARC sei "nicht so schlimm" wenn es "maximal 10 Prozent" überzogen wäre. Meine Ansicht: Bei einem Ramp Check kann das richtig Ärger geben (und in F oder I vielleicht sogar mehr). Der Kollege meinte, das sei so "wie wenn der TÜV seit einem Monat abgelaufen wäre", auch was den Versicherungsschutz betrifft. Was meint Ihr? | ||||||
Wenn es knallt freut sich die Versicherung und zahlt nicht. Sind Personen verletzt, haftet man mit dem Privatvermögen unbegrenzt. Ist aus meiner Sicht mehr als nur Leichtsinn und kann teuer werden. Ich würde mit sowas oder so einem nicht mitfliegen. | ||||||
Ich hatte erst eine ähnliche Diskussion - bei der Ursachenforschung für diese "Urban Legend" sind wir auf die in Wartungshandbüchern teilweise zu findenden Toleranzen zur Überziehung der Stundenkontrollen gestoßen. Das hat natürlich nichts mit dem ARC zu tun, hat sich aber in einigen Köpfen dann so festgesetzt, dass ca.10% "ok" wären. Anbei ein Beispiel aus einem DR400/500 Maintenance Schedule. | ||||||
| ||||||
Ich halte es auch für leichtsinnig (und v.a. für überflüssig), aber ich glaube auch nicht, dass sich die Versicherung allein deswegen komplett verweigern kann. Ich denke (aber bin nicht sicher), dass der Unfall mit dem Versäumnis zusammenhängen muss. Jedenfalls wäre es so beim Auto/abgelaufenem TÜV. | ||||||
Alexis, das sehe ich auch so. Wenn ich höre, daß die "neuen" ACAM-Angestellten aus lauter der Fliegerei fremden Beamten - aus der "Personalreserve" von Bundespolizei und Zoll rekrutiert - sind und stickum ihren Prüfstiefel nachgehen, wird es richtig ärgerlich. Die Freunde lassen sich auf keine Diskussion ein, weil sie schlichtweg nicht so tief im Thema sind. ( Natürlich nicht alle.) | ||||||
Nach meiner Kenntnis ist im IHP ein Überziehen der 50 /100 / etc h Kontrollen um max 10 h gestattet. Nicht dagegen darf die JNP auch nicht um einen Tag überschritten werden. Letztlich verantwortlich ist der Halter auch wenn es sich um eine "überwachte Umgebung" zB durch eine CAMO handelt. Versicherung ist sofort raus wenn "objektiver Risikoausschluss" vorlieg, also behördliche Auflagen oder Vorschriften nicht eingehalten werden. Auf Kausalität kommt es dabei nicht an. | ||||||
Wenn ich mich richtig erinnere, was ich vor nicht so langer Zeit gelernt habe, dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen. Und die Analogie ist wohl eher nicht ein überzogener TÜV, sondern eine entfallene Betriebserlaubnis ;-) Der Ärger steht in keinem Verhältnis zum Spass... | ||||||
dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen. So isses! Der Vorbesitzer meines Fliegerchens exerzierte das so manches Mal. Eine per Fax erteilte Ausnahmegenehmigung formlos aber kostenpflichtig beantragt, schafft für eine definierte Frist, meist nur ein Überführungstermin zur Werft, Abhilfe.
| ||||||
Wäre im Zweifel vor Gericht zu überprüfen, aber bedarf einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung. Denn unterschrieben haben manche bspw bei der DELVAG (nur als Beispiel) HAFTPFLICHT - ganz schwierig... § 4
KASKO - etwas besser, es sei denn es wird ein Schaden entdeckt, den die JNP zu Tage gebracht hätte. 2.
UNFALL - wie Haftpflicht § 2 Kein Versicherungsschutz besteht
Von daher kann man Alfred nur zustimmen. Es sei denn jemand möchte das vor Gericht mal checken lassen..
| ||||||
Nach meinem Verständins: mit dem ARC wird die Airworthiness des Flugzeuges bescheinigt, ist dieses abgelaufen, gilt das Flugzeug nicht mehr als lufttüchtig, und darf damit nicht mehr betreiben werden. Ausnahme: besondere Genehmigung der zuständigen CAA (LBA, FAA, ...) | ||||||
Exakt. Nix Karenzzeit. | ||||||
|
![]() |
Home Impressum |
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH.
Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier).
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur normalen Ansicht wechseln |
Seitenanfang | ![]() |