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Luftrecht und Behörden | Abgelaufenes ARC ... Konsequenzen?  
7. März 2017: Von  

Eben hatte ich eine Diskussion mit einem (meiner Ansicht nach) etwas leichtsinnigen Kollegen, der meinte, ein abgelaufenes ARC sei "nicht so schlimm" wenn es "maximal 10 Prozent" überzogen wäre. Meine Ansicht: Bei einem Ramp Check kann das richtig Ärger geben (und in F oder I vielleicht sogar mehr).

Der Kollege meinte, das sei so "wie wenn der TÜV seit einem Monat abgelaufen wäre", auch was den Versicherungsschutz betrifft.

Was meint Ihr?

7. März 2017: Von Wolff E. an  Bewertung: +2.00 [2]

Wenn es knallt freut sich die Versicherung und zahlt nicht. Sind Personen verletzt, haftet man mit dem Privatvermögen unbegrenzt. Ist aus meiner Sicht mehr als nur Leichtsinn und kann teuer werden. Ich würde mit sowas oder so einem nicht mitfliegen.

7. März 2017: Von Sebastian Reis an  Bewertung: +2.00 [2]

Ich hatte erst eine ähnliche Diskussion - bei der Ursachenforschung für diese "Urban Legend" sind wir auf die in Wartungshandbüchern teilweise zu findenden Toleranzen zur Überziehung der Stundenkontrollen gestoßen.

Das hat natürlich nichts mit dem ARC zu tun, hat sich aber in einigen Köpfen dann so festgesetzt, dass ca.10% "ok" wären.

Anbei ein Beispiel aus einem DR400/500 Maintenance Schedule.



1 / 1

toleranzen.jpg

7. März 2017: Von  an Wolff E.

Ich halte es auch für leichtsinnig (und v.a. für überflüssig), aber ich glaube auch nicht, dass sich die Versicherung allein deswegen komplett verweigern kann. Ich denke (aber bin nicht sicher), dass der Unfall mit dem Versäumnis zusammenhängen muss. Jedenfalls wäre es so beim Auto/abgelaufenem TÜV.

7. März 2017: Von Hubert Eckl an  Bewertung: +1.00 [1]

Alexis, das sehe ich auch so. Wenn ich höre, daß die "neuen" ACAM-Angestellten aus lauter der Fliegerei fremden Beamten - aus der "Personalreserve" von Bundespolizei und Zoll rekrutiert - sind und stickum ihren Prüfstiefel nachgehen, wird es richtig ärgerlich. Die Freunde lassen sich auf keine Diskussion ein, weil sie schlichtweg nicht so tief im Thema sind. ( Natürlich nicht alle.)

7. März 2017: Von Alfred Obermaier an  Bewertung: +4.00 [4]

Nach meiner Kenntnis ist im IHP ein Überziehen der 50 /100 / etc h Kontrollen um max 10 h gestattet. Nicht dagegen darf die JNP auch nicht um einen Tag überschritten werden. Letztlich verantwortlich ist der Halter auch wenn es sich um eine "überwachte Umgebung" zB durch eine CAMO handelt.

https://www.lvbayern.de/mitgliederservice/service-allgemein/lufttuechtigkeit/camo-xxmg0503/allgemeine-infos-zum-arc/

Versicherung ist sofort raus wenn "objektiver Risikoausschluss" vorlieg, also behördliche Auflagen oder Vorschriften nicht eingehalten werden. Auf Kausalität kommt es dabei nicht an.

7. März 2017: Von ch ess an  Bewertung: +3.00 [3]

Wenn ich mich richtig erinnere, was ich vor nicht so langer Zeit gelernt habe, dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen.

Und die Analogie ist wohl eher nicht ein überzogener TÜV, sondern eine entfallene Betriebserlaubnis ;-)
wer das entspannt sieht, meinetwegen, aber ich hätte da recht deutliche Bedenken.

Der Ärger steht in keinem Verhältnis zum Spass...

7. März 2017: Von Hubert Eckl an ch ess

dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen.

So isses! Der Vorbesitzer meines Fliegerchens exerzierte das so manches Mal. Eine per Fax erteilte Ausnahmegenehmigung formlos aber kostenpflichtig beantragt, schafft für eine definierte Frist, meist nur ein Überführungstermin zur Werft, Abhilfe.

7. März 2017: Von ch ess an Alfred Obermaier Bewertung: +4.00 [4]

Wäre im Zweifel vor Gericht zu überprüfen, aber bedarf einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung. Denn unterschrieben haben manche bspw bei der DELVAG (nur als Beispiel)

HAFTPFLICHT - ganz schwierig...

§ 4
Ausschlüsse
1.
Kein Versicherungsschutz besteht
1.1
wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat,
der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb
von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich,
nicht erteilt waren

KASKO - etwas besser, es sei denn es wird ein Schaden entdeckt, den die JNP zu Tage gebracht hätte.
Oder die Versicherung stellt schon die überzogene JNP als mitteilungspflichtige Risikoerhöhung dar.

2.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn
2.1
der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Vertrages ohne Zustimmung des Versicherers das
Risiko oder die versicherte Gefahr erhöht oder eine solche Erhöhung einem Dritten gestattet. Erkennt
der Versicherungsnehmer, dass eine Risiko- oder Gefahrerhöhung eingetreten ist, so hat er diese
dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen unabhängig davon, ob die Erhöhung durch ihn verursacht worden ist; verletzt er diese Verpflichtung, ist der Versicherer ebenfalls von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Im Übrigen wird bei Verletzung der Verpflichtungen
des Versicherungsnehmers auf die Rechtsfolgen
der §§24, 25 und 27 VVG verwiesen.

UNFALL - wie Haftpflicht

§ 2
Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht
1.
für Unfälle
1.1
der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeugs,
wenn sie bei Eintritt des Unfalls nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen
Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hat bzw. sich das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand
befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und
den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder behördliche Genehmigungen, soweit
erforderlich, nicht erteilt waren.

Von daher kann man Alfred nur zustimmen.

Es sei denn jemand möchte das vor Gericht mal checken lassen..

7. März 2017: Von Wolfgang Lamminger an ch ess Bewertung: +5.00 [5]

Nach meinem Verständins: mit dem ARC wird die Airworthiness des Flugzeuges bescheinigt, ist dieses abgelaufen, gilt das Flugzeug nicht mehr als lufttüchtig, und darf damit nicht mehr betreiben werden. Ausnahme: besondere Genehmigung der zuständigen CAA (LBA, FAA, ...)

7. März 2017: Von Erik N. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Exakt. Nix Karenzzeit.


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