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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. März 2017: Von Hubert Eckl an ch ess

dann muss ich für einen Flug nach Ablauf des ARC eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) beim LBA beantragen.

So isses! Der Vorbesitzer meines Fliegerchens exerzierte das so manches Mal. Eine per Fax erteilte Ausnahmegenehmigung formlos aber kostenpflichtig beantragt, schafft für eine definierte Frist, meist nur ein Überführungstermin zur Werft, Abhilfe.


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