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13. Dezember 2016: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Hier die Begründung des Bundestages (Quelle: Aerokurier)

——

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Es ist zutreffend, dass die EU-Kommission in dieser Frage ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat sorgfältig geprüft, ob der begründeten Stellungnahme der Kommission durch Änderungen des Bundesrechts, insbesondere des Luftsicherheitsgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, nachgekommen werden kann. Diese Prüfung ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bundesregierung das geltende Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes) während der derzeit erhöhten abstrakten Gefahr eines terroristischen Anschlags aus Sicherheitsgründen nicht lockern sollte.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror- Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten “Islamischen Staat (IS)“ ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht in all jenen Mitgliedstaaten eine Sicherheitslücke, die für Privatpiloten oder bestimmte Teile ihrer Privatpiloten keinerlei Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Die Bundesregierung hat daher gegenüber der EU-Kommission angeregt zu prüfen, wie diese Sicherheitslücke durch entsprechende Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts geschlossen werden könnte.

——

Ich persönlich habe nichts gegen die ZÜP, wenn sie lediglich gegen Terrorgefahr eingesetzt würde.

Sie wird aber auch dazu verwendet, wegen vergleichsweise harmloser Dinge Leute vom Fliegen abzuhalten. Dagegen habe ich was !!

14. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an Erik N.

Nur, das blöde dabei ist, dass

"Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten."

Und wenn dann doch mal einer unter dem Radar durchschlüpft? Dann heißt es natürlich, ab sofort wird das alles noch verdoppelt. Und plötzlich dürfen dann nur noch Erbgesunde mit Ariernachweis fliegen?

Und sage keiner, dass das unseren bräsigen Behörden nicht passieren wird. Natürlich wird das passieren. Da gabs doch den Goldschmuggler aus Brandenburg, Hakan K., der mit einer falschen Identität von der gemeinsamen Luftfahrbehörde BBG seinen Schein ausgestellt bekommen hatte (PuF 09/2003?). Klar, die "Feststellung der Identität" gehört zum Procedere der Ausstellung des Scheins. Etwas, das damals offensichtlich schlicht unterlassen wurde.

Und komisch, dass noch niemand von der CSU und den rot-grünen Betroffenheitslegisten nach einem Verbot dieser Egoflugsimulatoren gerufen hat. Kann damit der angehende Talib doch ganz toll üben, wie man einen Airliner in ein Hochhaus fliegt, nachdem er auf der Straße die per Egoshooter erworbenen Killerfähigkeiten umgesetzt hat.

"Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror- Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten “Islamischen Staat (IS)“ ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält."

Aha. Da ist sie schon, die Du-Kommst-aus-dem-Skandal-frei-Karte. Es erscheint durchaus möglich, dass eine ZÜP das tut, was sie angeblich soll. Mit anderen Worten, die ZÜP ist auch für die Politiker Bullshit. Und Verantwortung wird schon im Vorfeld abgelehnt.

Und das lustige dabei ist, wenn tatsächlich jemand mit einem relativ frischen Migrationshintergrund durch die ZÜP geschickt werden sollte, kommt derjenige natürlich locker durch, weil den deutschen Behörden ja keinerlei Erkenntnisse über den Antragsteller vorliegen, und die jeweiligen Heimatländer für Auskünfte nicht zur Verfügung stehen ...

14. Dezember 2016: Von Tobias Klimt an Erik N.

Die Frage, die sich mir bei der Aussage der Regierung stellt ist die: Warum muss ich alle paar Jahre eine neue ZÜP beantragen? Wenn man einmal Fliegen gelernt hat, und dann keine ZÜP mehr bekommt, hält das sicher keinen Terrorist davon ab, einen Anschlag durchzuführen.

Und dann wird man ja natürlich auch noch zur Kasse gebeten, damit jmd im Innenministerium seinen Job macht, für den er aus Steuergeldern bezahlt wird.

Einen einmahlige ZÜP bei beginn der Ausbildung würde, wenn sie gewissenhaft ist, vllt noch Sinn machen, aber alle 5Jahre wieder eher nicht...

14. Dezember 2016: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Klimt Bewertung: +1.00 [1]

warum muss ich eigentlich bei positiver ZÜP trotzdem immer noch durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen?

Bei dem Aufwand und der "Bedeutung" der ZÜP sollte es doch genügen, den Bescheid vorzuzeigen und - schwupps - an der Sicherheitskontrolle vorbei zum selbst geflogenen Flugzeug zu gehen, oder?

14. Dezember 2016: Von Tobias Klimt an Wolfgang Lamminger

Tja, gute Frage...Im Duty-Free dahinter bekommt man auch alles um nem Brandsatz zu bauen.

14. Dezember 2016: Von  an Wolfgang Lamminger

noch besser: einen gelben stern mit aufschrift ZÜP-geprüft!

das ist nachhaltiger!

mfg

ingo fuhrmeister

14. Dezember 2016: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

warum muss ich eigentlich bei positiver ZÜP trotzdem immer noch durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen?

Weil zuhause der Terrorist mit Deiner Frau/Tochter/Katze sitzt und Dich zwingt, seine Arbeit zu erledigen.

14. Dezember 2016: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

erlaubst du deiner frau etwa einen hausfreund?????

tztztz

mfg

ingo fuhrmeister

16. Dezember 2016: Von Juergen Baumgart an 

...ja genau... für ziemlich alle hiesigen und nicht hiesigen Bevölkerungskreise gilt hierzulande die Unschuldsvermutung, nur halt für uns ach so gefährlichen deutschen Piloten nicht.

16. Dezember 2016: Von  an Juergen Baumgart

als der terroristenverteidiger schily diese terrorheinis verteidigt hatte...war das zumindest so mit der unschuldsvermutung...da hast recht, wenn sich aber ein "ehemaliger" terrorist im fernsehen ausläßt...ich hätte letztens ein loch in den fernseher geballert! ....aber ich vergas...demmograddie...nix schuld und sühne...ich hätte diesen drecksack bis zum lebensende auf den topf gesetzt...über die familie der opfer wird kein wort verloren

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=ex+terrorist+im+fernsehen

mfg

ingo fuhrmeister

17. Dezember 2016: Von Markus Doerr an Juergen Baumgart

sagt doch niemand dass du deine Lizenz in D haben musst


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