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14. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an Erik N.

Nur, das blöde dabei ist, dass

"Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten."

Und wenn dann doch mal einer unter dem Radar durchschlüpft? Dann heißt es natürlich, ab sofort wird das alles noch verdoppelt. Und plötzlich dürfen dann nur noch Erbgesunde mit Ariernachweis fliegen?

Und sage keiner, dass das unseren bräsigen Behörden nicht passieren wird. Natürlich wird das passieren. Da gabs doch den Goldschmuggler aus Brandenburg, Hakan K., der mit einer falschen Identität von der gemeinsamen Luftfahrbehörde BBG seinen Schein ausgestellt bekommen hatte (PuF 09/2003?). Klar, die "Feststellung der Identität" gehört zum Procedere der Ausstellung des Scheins. Etwas, das damals offensichtlich schlicht unterlassen wurde.

Und komisch, dass noch niemand von der CSU und den rot-grünen Betroffenheitslegisten nach einem Verbot dieser Egoflugsimulatoren gerufen hat. Kann damit der angehende Talib doch ganz toll üben, wie man einen Airliner in ein Hochhaus fliegt, nachdem er auf der Straße die per Egoshooter erworbenen Killerfähigkeiten umgesetzt hat.

"Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror- Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten “Islamischen Staat (IS)“ ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält."

Aha. Da ist sie schon, die Du-Kommst-aus-dem-Skandal-frei-Karte. Es erscheint durchaus möglich, dass eine ZÜP das tut, was sie angeblich soll. Mit anderen Worten, die ZÜP ist auch für die Politiker Bullshit. Und Verantwortung wird schon im Vorfeld abgelehnt.

Und das lustige dabei ist, wenn tatsächlich jemand mit einem relativ frischen Migrationshintergrund durch die ZÜP geschickt werden sollte, kommt derjenige natürlich locker durch, weil den deutschen Behörden ja keinerlei Erkenntnisse über den Antragsteller vorliegen, und die jeweiligen Heimatländer für Auskünfte nicht zur Verfügung stehen ...


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