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13. Juli 2016: Von Markus Doerr an Oliver Toma

Gibts denn die kleinen LED-Bänder auch schon in zugelassen?

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Markus Doerr

1:0

Da haben wir das "kleine Detail" der Vorschriften für die Beleuchtung. Es muss sich natürlich um für diesen Zweck zugelassene Beleuchtungen handeln. Wie naiv kann ich sein ;o)

Das dürfte die Bandbreite der Lösungen deutlich einschränken.

Danke,

Oliver

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Oliver Toma

nicht alles was verbaut wird, muss auch zwangsläufig zugelassen sein. Z.B. habe die genannten Instrumentenlampen von Whelen (https://www.whelen.com/aviation/product.php?head_id=14&prod_id=96) kein Parts Manufacturer Approval (PMA) oder STC der FAA. Auch die meisten Beleuchtungen, wie sie von den Herstellern ab Werk verbaut werden haben keine Zulassung. Es werden lediglich die Forderungen der CS-23 Zulassungsvorschrift erfüllt. Die CS-23 fordern nur, dass für NVFR das Cockpit und die Instrumente belauchtet seien müssen. Nicht einmal die Helligkeit ist beschrieben. In vielen Flugzeugen gibt es zur Erfüllung dieser Forderung ein oder zwei Strahler am "Himmel" der Kabine, die auf das Instrumentenbrett gerichtet sind. Sinnvollerweise ist meist die Helligkeit regelbar.

Um welchen Flieger handelt es sich denn und wie ist die Beleuchtung ab Werk üblicherweise gelöst?

VG Mark

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Mark Juhrig

;o)

Es geht um eine Diamond Aircraft HK36TTC SuperDimona, auf der wir NVFR schulen wollen. Ich habe ehrlich gesagt noch keine gesehen, die innen beleuchtet war (exkl. der Modelle mit verbauten Glas).

Lg,

Oliver

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Oliver Toma

Ist ja interessant. Das Type-Certificate der EASA sagt bei "12. Allweather Capability" nur Day-VFR.

Auf welcher Basis wird soll die Änderung den vorgenommen werden, z.B. über eine erweiterte Musterzulassung (EMZ, bzw. neudeutsch STC)?

VG Mark

13. Juli 2016: Von Achim H. an Mark Juhrig

Auch die meisten Beleuchtungen, wie sie von den Herstellern ab Werk verbaut werden haben keine Zulassung. Es werden lediglich die Forderungen der CS-23 Zulassungsvorschrift erfüllt.

Das heißt aber nicht, dass Du das einbauen darfst. Der Hersteller darf einbauen was er will, vom Baumarkt oder eBay, denn er lässt das in der Gesamtheit als Flugzeug zu. Die üblichen GE-Lampen für die Landescheinwerfer stammen gar nicht aus der Luftfahrt als Beispiel. Wenn der Hersteller sagt "das ist Lämpchen XYZ von Osram", dann kannst Du die im Baumarkt erwerben, wenn er sagt "das ist Flugzeuglampe XYZ von uns", dann musst Du die Osram-Lampe beim Flugzeughersteller kaufen, selbst wenn es keinen Unterschied gibt.

Wenn Du etwas einbauen willst, das nicht vom Hersteller kommt oder dem vom Hersteller genannten Produkt entspricht (z.B. GE-Lampe), dann muss es bei der FAA eine PMA-Zulassung haben. In Europa ist es schwieriger, da es kein PMA gibt. Die PMA-Whelen-Lampen sind bei EASA-Flugzeugen z.B. nicht zulässig.

Letztlich wird in der Praxis über so etwas meist hinweggesehen, also irgendetwas einbauen und im Zweifelsfall sagen "das war schon immer so".

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Achim H.

Hallo Achim,

richtig, genau so ist es korrekt formuliert.

Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass es möglich wäre genau die Installation, wie vom Hersteller bei der Musterzulassung verbaut und mit den gleichen Lampen aus dem Baumarkt, Ebay, etc. ;-), nachzurüsten. Das wäre dann über die Musterzulassung abgedeckt. Alles andere ginge nur über ein STC und die damit verbundene "Entwicklung" des STCs durch einen Entwicklungsbetrieb.

VG Mark

13. Juli 2016: Von Oliver Toma an Mark Juhrig

Naja, was die EASA sagt ist das eine, vor der EASA war im Geräte-Kennblatt keine Einschränkung auf VFR am Tage enthalten, dass kam erst mit dem "neuen" EASA-Kennblatt. Details der Konversation mit dem LBA würden hier zu weit führen, daher schrieb ich, dass das Zulassungthema geklärt sei. Nähere Infos gerne per PN.

Mir geht es nach wievor nur um das WIE.

Lieben Dank,

Oliver


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