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13. Juli 2016: Von Achim H. an Mark Juhrig

Auch die meisten Beleuchtungen, wie sie von den Herstellern ab Werk verbaut werden haben keine Zulassung. Es werden lediglich die Forderungen der CS-23 Zulassungsvorschrift erfüllt.

Das heißt aber nicht, dass Du das einbauen darfst. Der Hersteller darf einbauen was er will, vom Baumarkt oder eBay, denn er lässt das in der Gesamtheit als Flugzeug zu. Die üblichen GE-Lampen für die Landescheinwerfer stammen gar nicht aus der Luftfahrt als Beispiel. Wenn der Hersteller sagt "das ist Lämpchen XYZ von Osram", dann kannst Du die im Baumarkt erwerben, wenn er sagt "das ist Flugzeuglampe XYZ von uns", dann musst Du die Osram-Lampe beim Flugzeughersteller kaufen, selbst wenn es keinen Unterschied gibt.

Wenn Du etwas einbauen willst, das nicht vom Hersteller kommt oder dem vom Hersteller genannten Produkt entspricht (z.B. GE-Lampe), dann muss es bei der FAA eine PMA-Zulassung haben. In Europa ist es schwieriger, da es kein PMA gibt. Die PMA-Whelen-Lampen sind bei EASA-Flugzeugen z.B. nicht zulässig.

Letztlich wird in der Praxis über so etwas meist hinweggesehen, also irgendetwas einbauen und im Zweifelsfall sagen "das war schon immer so".

13. Juli 2016: Von Mark Juhrig an Achim H.

Hallo Achim,

richtig, genau so ist es korrekt formuliert.

Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass es möglich wäre genau die Installation, wie vom Hersteller bei der Musterzulassung verbaut und mit den gleichen Lampen aus dem Baumarkt, Ebay, etc. ;-), nachzurüsten. Das wäre dann über die Musterzulassung abgedeckt. Alles andere ginge nur über ein STC und die damit verbundene "Entwicklung" des STCs durch einen Entwicklungsbetrieb.

VG Mark


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